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Matrosenobergefreiter: Unterschied zwischen den Versionen

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Matrosenobergefreiter - Mtr.O.Gfr. - gehörte zur Laufbahn I. Es war der höchste Mannschaftsdienstgrad-Dienstgrad im seemännichen Bereich. Die Laufbahn ergänzte sich auch aus Freiwilligen. Ab hier teilte sich die Laufbahn in Bootsmanns- oder Steuermanns-Laufbahn.
 
  
Die Aufgaben bestanden in: Seemännischer Dienst an Bord von Schiffe der Kriegsmarine. Bedienen der verschiedenen Waffen (Artillerie-, Torpedo- und Sperrwaffen), Instandhalten und Reinigen von Schiff, Waffen und Geräten, Wachdienst.
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'''Bootsmannslaufbahn'''
  
Die besondere Anforderungen waren: Der Freiwillige mußte körperlich gewandt und geistig regsam sein, um Sonderlehrgänge z.B. für Geschützführer, Fla-Geschützführer, für den Horchdienst usw. und für den Dienst in den speziellen Laufbahngruppen dieser Laufbahn zu bestehen. Gute Leistungen und Bewährung in dem vielseitigen Dienst dieser Laufbahn waren notwendig.
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Matrosenobergefreiter - Mtr.O.Gfr. - gehörte zur Laufbahn I (Bootsmannslaufbahn). Es war der höchste Mannschaftsdienstgrad-Dienstgrad im seemännichen Bereich.
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Ab hier teilte sich die Laufbahn in Bootsmanns-(I) und Steuermanns-Laufbahn (III).
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Die Laufbahn ergänzte sich auch aus Freiwilligen.
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Aufgabe: Seemännischer Dienst an Bord der Schlachtschiffe, Panzerschiffe, Kreuzer, Zerstörer, Torpedoboote, Unterseeboote, Minensuch- und Minenräumboote, Schnellboote und sonstige Schiffe der Kriegsmarine. Bedienen der verschiedenen Waffen (Artillerie-, Torpedo- und Sperrwaffen), Instandhalten und Reinigen von Schiff, Waffen und Geräten, Wachdienst.
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Anforderungen: Der Freiwillige mußte körperlich gewandt und geistig regsam sein, um Sonderlehrgänge z.B. für Geschützführer, Fla-Geschützführer, für den Horchdienst usw. und für den Dienst in den speziellen Laufbahngruppen dieser Laufbahn zu bestehen. Gute Leistungen und Bewährung in dem vielseitigen Dienst dieser Laufbahn waren notwendig.
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Matrose - Matrosengefreiter - Matrosenobergefreiter - Matrosenhauptgefreiter - Bootsmannsmaat - Oberbootsmannsmaat - Bootsmann - Stabsbootsmann - Oberbootsmann - Stabsoberbootsmann
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Die Freiwilligen für den Flottendienst werden auf 4 Jahre zuzüglich eines Ausbildungszuschlags, der 1 Jahr nicht übersteigt, verpflichtet. Gleichzeitig erklären sie sich für den Fall, daß sie Unteroffiziere werden, mit einer Verpflichtung auf insgesamt 12 Jahre zuzüglich Ausbildungszuschlag einverstanden.
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'''Vorbildung'''
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In der kurzen Eignungsprüfung wird ein bestimmtes Maß von Kentnissen (Anforderungen der Volks- und Berufsschule), geistige Gewandtheit, rasches Auffassen und klares Urteil verlangt. Für einen aufgeweckten deutschen Jungen ist diese Prüfung nicht schwer. Für die Anzahl von Laufbahnen wird handwerksmäßige Ausbildung gefordert (als Schlosser, Schmied, Kupferschmid, Elektriker, Mechaniker, Feinmechaniker, Klemptner, Installateur usw.). Aber auch für Bewerber mit anderer Berufsausbildung und auch für solche ohne Berufsausbildung besteht in den übrigen Laufbahnen jetzt gute Aussicht auf Einstellung.
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'''Einstellungszeitpunkt'''
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1. April und 1. Oktober jeden Jahres.
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'''Für die Einstellung ist Voraussetzung, daß Bewerber:'''
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a) am Einstellungstage das 17. Lebensjahr vollendet und das 23. Lebensjahr nicht überschritten hat,
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b) möglichst nicht unter 1.60 m groß,
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c) die deutsche Statsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) besitzt,
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d) wehrwürdig ist,
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e) tauglich für den Wehrdienst ist - marinetauglich -,
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f) den Nachweis der Abstammung von deutschen oder artverwandten Blut erbringt,
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g) gerichtlich nicht vorbestraft und auch sonst unbescholten ist,
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h) unverheiratet ist,
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i) seine Arbeitsdienstpflicht erfüllt hat,
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j) (wurde nicht aufgeführt)
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k) eine schriftliche, amtliche beglaubigte Einweilligungserklärung seines gesetzlichen Vertreters zum freiwilligen Eintritt in die Kriegsmarine vorlegt, wenn er minderjährig ist, d.h. das 21. Lebensjahr noch nict vollendet hat,
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l) seine Lehrzeit vor Eintritt in den Reichsarbeitsdienst, also mindestens 1/2 Jahr vor Eintritt in den Wehrdienst, voraussichtlich mit Erfolg beenden wird oder die schriftliche Einwilligung seines Lehrherrn zur Lehrzeitverkürzung vorlegt,
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m) notwendige Zahnbehadlung vor der Einstellung durchgeführt hat.
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Die Meldung ist jederzeit möglich und reichlich 1 Jahr vor dem gewünschten Einstellungstag einzureichen. Wer mit 17 Jahren eingestellt werden will, meldet sich tunlicht kurz vor Vollendung des 16. Lebensjahres. Für Lehrlinge ist es ratsam, das Gesuch frühzeitig im leten Lehrjahr einzureichen, damit sie nach Beendigung der Lehre sofort in den Arbeitsdienst einberufen werden könne.
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'''Das Annahmegesuch ist mit dem Vermerk:'''
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"Gesuch um Annahme als Freiwilliger für den Flottendienst" an der 2. Admiral der Nordseestation (Einstellung), Wilhelmshaven, (ab 01.10.1939 an: Schiffsstamminspektion der Nordsee, Wilhelmshaven), oder an den 2. Admiral der Ostseestation (Einstellung), Kiel, (ab 01.10.1939 an: Schiffsstamminspektion der Ostsee, Kiel) zu richten.
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'''Dem Einstellungsgesuch sind beizufügen:'''
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1. von bereits gemusterten Bewerbern ein Wehrpaßauszug, von nicht gemusterten Bewerbern ein Freiwilligenschein,
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2. ein lückenloser, handgeschriebener Lebenslauf,
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3. 2 Paßbilder in bürgerlicher Kleidung ohne Kopfbedeckung, Größe 3,7 x 5,2 cm, mit Namensangabe auf der Rückseite (keine Seitenaufnahmen).
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'''Der Bewerber hat anzugenen:'''
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Vor- und Familiennamen (Rufname unterstrichen)
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Tag, Jahr, Ort, Kreis, Provinz der Geburt,
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Religon,
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Beruf des Vaters,
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Körpergröße und -gewicht, körperliche Fehler,
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Angaben über Schulbesuch,
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Ausbildung,
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Beruf und gegenwärtige Beschäftigung,
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Arbeitslosigkeit seit der Schulentlasseung,
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abgeleisteten Arbeitsdienst,
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sportlich Betätigung, erworbene Sportzeugnisse (z.B. Freischwimmer) und Sportabzeichen,
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Mitgliedschaft und Dauer derselben in der HJ, Marine-HJ oder einer anderen Parteigliederung (SA, SS usw.), Ehrenzeichen der Partei.
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'''Ferner ist anzugeben:'''
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ob Seefahrzeit, Segelzeugnisse, Seesport- oder Seesportfunkzeugnis erworben sind,
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ob der Bewerber auf einer Motorsportschule des NSKK oder anderwertig als Kraftfahrer ausgebildet ist,
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welche Kenntnisse in Morsen, Funken oder anderen Gebieten vorhanden sind und welche Sprachen beherrscht werden,
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bei welchem anderen Wehrmachtsteil (Herr, Luftwaffe) und bei welcher Waffengattung (Infanterie, Artillerie usw.) der Bewerber eingestellt werden möchte, falls er in der Kriegsmarine nicht eingestellt werden kann.
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| || Oberkommando der Kriegsmarine || '''Wie komme ich zur Kriegsmarine - Ein Merkheft für Freiwillige''' (Kriegsausgabe) - 1939
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[[Matrosengefreiter]] ← Matrosenobergefreiter → [[Matrosenhauptgefreiter]] → [[Bootsmannsmaat]] → [[Steuermannsmaat]]
 
[[Matrosengefreiter]] ← Matrosenobergefreiter → [[Matrosenhauptgefreiter]] → [[Bootsmannsmaat]] → [[Steuermannsmaat]]

Version vom 1. Dezember 2021, 14:18 Uhr

Matrosengefreiter ← Matrosenobergefreiter → MatrosenhauptgefreiterBootsmannsmaatSteuermannsmaat

Bootsmannslaufbahn

Matrosenobergefreiter - Mtr.O.Gfr. - gehörte zur Laufbahn I (Bootsmannslaufbahn). Es war der höchste Mannschaftsdienstgrad-Dienstgrad im seemännichen Bereich.

Ab hier teilte sich die Laufbahn in Bootsmanns-(I) und Steuermanns-Laufbahn (III).

Die Laufbahn ergänzte sich auch aus Freiwilligen.

Aufgabe: Seemännischer Dienst an Bord der Schlachtschiffe, Panzerschiffe, Kreuzer, Zerstörer, Torpedoboote, Unterseeboote, Minensuch- und Minenräumboote, Schnellboote und sonstige Schiffe der Kriegsmarine. Bedienen der verschiedenen Waffen (Artillerie-, Torpedo- und Sperrwaffen), Instandhalten und Reinigen von Schiff, Waffen und Geräten, Wachdienst.

Anforderungen: Der Freiwillige mußte körperlich gewandt und geistig regsam sein, um Sonderlehrgänge z.B. für Geschützführer, Fla-Geschützführer, für den Horchdienst usw. und für den Dienst in den speziellen Laufbahngruppen dieser Laufbahn zu bestehen. Gute Leistungen und Bewährung in dem vielseitigen Dienst dieser Laufbahn waren notwendig.

Matrose - Matrosengefreiter - Matrosenobergefreiter - Matrosenhauptgefreiter - Bootsmannsmaat - Oberbootsmannsmaat - Bootsmann - Stabsbootsmann - Oberbootsmann - Stabsoberbootsmann

ALLGEMEINE EISTELLUNGSKRETERIEN FÜR DIE KRIEGSMARINE/ALLE LAUFBAHNEN

Dienstverpflichtung

Die Freiwilligen für den Flottendienst werden auf 4 Jahre zuzüglich eines Ausbildungszuschlags, der 1 Jahr nicht übersteigt, verpflichtet. Gleichzeitig erklären sie sich für den Fall, daß sie Unteroffiziere werden, mit einer Verpflichtung auf insgesamt 12 Jahre zuzüglich Ausbildungszuschlag einverstanden.

Vorbildung

In der kurzen Eignungsprüfung wird ein bestimmtes Maß von Kentnissen (Anforderungen der Volks- und Berufsschule), geistige Gewandtheit, rasches Auffassen und klares Urteil verlangt. Für einen aufgeweckten deutschen Jungen ist diese Prüfung nicht schwer. Für die Anzahl von Laufbahnen wird handwerksmäßige Ausbildung gefordert (als Schlosser, Schmied, Kupferschmid, Elektriker, Mechaniker, Feinmechaniker, Klemptner, Installateur usw.). Aber auch für Bewerber mit anderer Berufsausbildung und auch für solche ohne Berufsausbildung besteht in den übrigen Laufbahnen jetzt gute Aussicht auf Einstellung.

Einstellungszeitpunkt

1. April und 1. Oktober jeden Jahres.

BEDINGUNGEN/ALLE LAUFBAHNEN

Für die Einstellung ist Voraussetzung, daß Bewerber:

a) am Einstellungstage das 17. Lebensjahr vollendet und das 23. Lebensjahr nicht überschritten hat,

b) möglichst nicht unter 1.60 m groß,

c) die deutsche Statsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) besitzt,

d) wehrwürdig ist,

e) tauglich für den Wehrdienst ist - marinetauglich -,

f) den Nachweis der Abstammung von deutschen oder artverwandten Blut erbringt,

g) gerichtlich nicht vorbestraft und auch sonst unbescholten ist,

h) unverheiratet ist,

i) seine Arbeitsdienstpflicht erfüllt hat,

j) (wurde nicht aufgeführt)

k) eine schriftliche, amtliche beglaubigte Einweilligungserklärung seines gesetzlichen Vertreters zum freiwilligen Eintritt in die Kriegsmarine vorlegt, wenn er minderjährig ist, d.h. das 21. Lebensjahr noch nict vollendet hat,

l) seine Lehrzeit vor Eintritt in den Reichsarbeitsdienst, also mindestens 1/2 Jahr vor Eintritt in den Wehrdienst, voraussichtlich mit Erfolg beenden wird oder die schriftliche Einwilligung seines Lehrherrn zur Lehrzeitverkürzung vorlegt,

m) notwendige Zahnbehadlung vor der Einstellung durchgeführt hat.

ANNAHMEGESUCH/ALLE LAUFBAHNEN

Die Meldung ist jederzeit möglich und reichlich 1 Jahr vor dem gewünschten Einstellungstag einzureichen. Wer mit 17 Jahren eingestellt werden will, meldet sich tunlicht kurz vor Vollendung des 16. Lebensjahres. Für Lehrlinge ist es ratsam, das Gesuch frühzeitig im leten Lehrjahr einzureichen, damit sie nach Beendigung der Lehre sofort in den Arbeitsdienst einberufen werden könne.

Das Annahmegesuch ist mit dem Vermerk:

"Gesuch um Annahme als Freiwilliger für den Flottendienst" an der 2. Admiral der Nordseestation (Einstellung), Wilhelmshaven, (ab 01.10.1939 an: Schiffsstamminspektion der Nordsee, Wilhelmshaven), oder an den 2. Admiral der Ostseestation (Einstellung), Kiel, (ab 01.10.1939 an: Schiffsstamminspektion der Ostsee, Kiel) zu richten.

Dem Einstellungsgesuch sind beizufügen:

1. von bereits gemusterten Bewerbern ein Wehrpaßauszug, von nicht gemusterten Bewerbern ein Freiwilligenschein,

2. ein lückenloser, handgeschriebener Lebenslauf,

3. 2 Paßbilder in bürgerlicher Kleidung ohne Kopfbedeckung, Größe 3,7 x 5,2 cm, mit Namensangabe auf der Rückseite (keine Seitenaufnahmen).

LEBENSLAUF/ALLE LAUFBAHNEN

Der Bewerber hat anzugenen:

Vor- und Familiennamen (Rufname unterstrichen)

Tag, Jahr, Ort, Kreis, Provinz der Geburt,

Religon,

Beruf des Vaters,

Körpergröße und -gewicht, körperliche Fehler,

Angaben über Schulbesuch,

Ausbildung,

Beruf und gegenwärtige Beschäftigung,

Arbeitslosigkeit seit der Schulentlasseung,

abgeleisteten Arbeitsdienst,

sportlich Betätigung, erworbene Sportzeugnisse (z.B. Freischwimmer) und Sportabzeichen,

Mitgliedschaft und Dauer derselben in der HJ, Marine-HJ oder einer anderen Parteigliederung (SA, SS usw.), Ehrenzeichen der Partei.

Ferner ist anzugeben:

ob Seefahrzeit, Segelzeugnisse, Seesport- oder Seesportfunkzeugnis erworben sind,

ob der Bewerber auf einer Motorsportschule des NSKK oder anderwertig als Kraftfahrer ausgebildet ist,

welche Kenntnisse in Morsen, Funken oder anderen Gebieten vorhanden sind und welche Sprachen beherrscht werden,

bei welchem anderen Wehrmachtsteil (Herr, Luftwaffe) und bei welcher Waffengattung (Infanterie, Artillerie usw.) der Bewerber eingestellt werden möchte, falls er in der Kriegsmarine nicht eingestellt werden kann.

LITERATURVERWEISE

Oberkommando der Kriegsmarine Wie komme ich zur Kriegsmarine - Ein Merkheft für Freiwillige (Kriegsausgabe) - 1939

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