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Seekadett: Unterschied zwischen den Versionen

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Seekadett - bezeichnet in Deutschland einen Soldaten im mittleren Unteroffizierdienstgrad bei der Kriegsmarine innerhalb der Laufbahngruppe der Offiziere der Deutschen Marine. In den anderen Teilstreitkräften heißt dieser Dienstgrad Fahnenjunker. Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der ihnen gesetzten Grenzen anderen Soldaten Befehle erteilen. Der Seekadett rangierte zwischen dem [[Maat]] und [[Obermaat]]. Zwar bekleidet er mit dem [[Maat]] eine gemeinsame Dienstgradhöhe, wird ihm jedoch in der Regel vorgesetzt. Als Dienstgradabzeichen trug er auf dem Ärmel einen goldgelben Kreis und in diesem Kreis einen goldenen fünfzackigen Stern. Schulterstücke wurden nicht getragen.
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Seekadett - bezeichnet in Deutschland einen Soldaten im mittleren Unteroffizierdienstgrad bei der Kriegsmarine innerhalb der Laufbahngruppe der Offiziere der Deutschen Marine. Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der ihnen gesetzten Grenzen anderen Soldaten Befehle erteilen. Der Seekadett rangierte zwischen dem [[Maat]] und [[Obermaat]]. Zwar bekleidet er mit dem [[Maat]] eine gemeinsame Dienstgradhöhe, wird ihm jedoch in der Regel vorgesetzt.  
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Als Dienstgradabzeichen trug er auf dem Ärmel einen goldgelben Kreis und in diesem Kreis einen goldenen fünfzackigen Stern. Schulterstücke wurden nicht getragen.
  
 
Seekadett - Fähnrich zur See - Oberfähnrich zur See - Leutnant zur See - Oberleutnant zur See - Kapitänleutnant - Korvettenkapitän - Fregattenkapitän
 
Seekadett - Fähnrich zur See - Oberfähnrich zur See - Leutnant zur See - Oberleutnant zur See - Kapitänleutnant - Korvettenkapitän - Fregattenkapitän
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Für einen kleinen Teil der Seeoffiziersanwärter ist ein etwa 3jähriges Kommando zur Luftwaffe (Seefliegerverbänden) vorgesehen. Die Kommandierung erfolgt vornehmlich auf Grund freiwilliger Meldungen. Die Beförderung im Rahmen des Jahrgangs und die weitere Verwendung in der Kriegsmarine bleiben von einer derartigen Kommandierung unberührt.
 
Für einen kleinen Teil der Seeoffiziersanwärter ist ein etwa 3jähriges Kommando zur Luftwaffe (Seefliegerverbänden) vorgesehen. Die Kommandierung erfolgt vornehmlich auf Grund freiwilliger Meldungen. Die Beförderung im Rahmen des Jahrgangs und die weitere Verwendung in der Kriegsmarine bleiben von einer derartigen Kommandierung unberührt.
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Besitz der deutschen Reichsangehörigkeit, Wehrwürdigkeit, Herkunft aus rein deutschem und artverwandten Blut; volle Wehrtauglichkeit, Besitz des Reifezeugnisses einer höheren Schule (Gymnasium, Oberschule) bzw. einer Lehranstallt, die auf Grund ministeriellen Erlasses dieser gleichgestellt ist. Das Lebensalter soll am Tage des Dienstantrittes nicht mehr als 22 Jahre betragen, die Höchstgrenze ist 24 Jahre. Körpergröße möglichst nicht unter 1,65 m. Von Wert ist die Zugehörigkeit zur Marine-HJ sowie der Besitz des HJ-Leistungsabzeichens, des Seesportabzeichens, des Deutschen Reichssportabzeichens oder des SA-Wehrabzeichens.
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'''Mindest-Sehleistung, Farbenunterscheidungsvermögen'''
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a) Für Seeoffiziersanwärter: Beiderseitig 6/8 oder auf dem besseren Auge 6/6, auf dem anderen mindestens 6/12 der regelrechten Sehleistung. Volles Farbunterscheidungsvermögen.
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b) Für Ingenieursoffiziersanwärter: Beiderseitig 6/12 oder auf dem besseren Auge 6/8, auf dem anderen mindestens 6/24, jedoch ausgleichbar. Keine Brillenträger. Leicht Farbenschwache (grün-anomale Trichromaten) zugelassen.
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c) Für Marinesanitätsanwärter: Wie Ingenieursoffiziersanwärter. In Ausnahmefällen, bei Mangel an Bewerbern, Brillenträger zugelassen unter der Voraussetzung, daß die Sehschärfe (mit Glas) mindestens 6/8 beiderseits oder auf dem beserem Auge 6/6, auf dem anderen mindesten 6/12 der regelrechten Sehleistung beträgt. Volles Farbunterscheidungsvermögen.
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d) Waffen- und Verwaltungsoffiziersanwärter: Wie Ingenieuroffiziersanwärter. In Ausnahmefällen, bei Mangel an Bewerbern, Brillenträger zugelassen unter der Voraussetzung, daß  auf dem beserem Auge (ohne Glas) mindestens 6/12 beträgt. Die Sehleistung auf dem schlechterem Auge kann gering sein. Farbenschwache als Ausnahmefall zugelassen.
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Die Ausbildung des Offiziersnachwuchses bis zur Beförderung zum Offizier dauert etwa 2 Jahre. Während der Ausbildungzeit reicht die Besoldung für einen eigeschränkte Lebensführung aus.
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Die Marinesanitätsoffiziersanwärter werden in der Marineärtzlichen Akademie in Kiel untergebracht. Sie erhalten die Gebührnisse ihres Dienstgrades, müssen aber die Studienkosten (Vorstellungen, Prüfungen, Promotion, Instumente usw.) selbst tragen. Die dienstgradmäßigen Gebührnisse der Soldaten sind jedoch, besonders in den letzten 3 Studienjahren, derart bemessen, daß sie wesentlich zu den Studienkosten beitragen können, so daß bei einfacher Lebensführung Zuschüsse von insgesamt 2500 RM erforderlich sein werden. Eine staatliche Unterstützung zur Bestreitung dieser Kosten wird außer einer Bücherbeihilfe nicht gewährt.
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Einstellungen finden am 1. Oktober jeden Jahres statt. Die Meldefristen werden jeweilig durch die Presse bekanntgegeben (im allgemeinen vom 1. Oktober des Vorjahres bis 15. Mai des Einstellungsjahres). Die Einstellungsgesuche mit den vollständigen Unterlagen sind am die Inspektion des Bildungswesen der Marine (Einstellungsabteilung) in Kiel einzureichen.
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Auf Grund der Kriegsverhältnisse können Schüler höherer Schulen, die ab 1. April des Einstellungsjahres die 8. Klasse besuchen, sich als Offiziersanwärter melden. Gemäß Richtlinien des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung kann das Reifezeugnis nach 6monatigen Besuch der 8. Klasse erteilt werden, sofern Führung und Klassenleistungen des Schülers diese Maßnahme rechtfertigen.
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'''Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizufügen:'''
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1. Handschriftlich (vom Bewerber) geschriebener Lebenslauf mit 4 lose aufgeklebten, handwerklich hergestellten Paßbildern (3,7 : 5,2), den Bewerber zur Zeit der Bewerbung ohne Kopfbedeckung darstellend (möglichst je 1 Aufnahme von vorn und von der Seite [Profil]. Rückseite des Bildes mit Namen versehen.
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Der Lebenslauf soll enthalten:
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Ort und Tag der Geburt; Beruf des Vaters; Familienname der Mutter; Angaben, ob die Eltern noch leben oder ob ein überlebender oder geschiedener Elternteil sich wieder verheiratet hat; jetziger Wohnort der Eltern oder des Vormundes. Ferner Angaben über alle Geschwister, Großeltern väterliche- und mütterlicherseits (Berufe) und ob Verwandte in der Wehrmacht waren oder sind.Gründe für den Entschluß, zur Marine zu gehen und für die Wahl der angestrebten Laufbahn. Angabe, wann und wo für ein Gesuch um Einstellung in eine Offizierslaufbahn der Wehrmacht oder der Schutzpolizei vorgelegt worden sind.
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Darstellung des Bildungsgangs, nach der Zeitfolge geordnet, unter Hervorhebung besonderer Neigungen. Ferner sind zu erwähnen: erstere Krankheiten, häufiger Aufenthaltswechsel und alles, was hemmend auf den Ausbildungsgang eingewirkt hat. Es ist anzugeben welche Kenntnisse in der englischen Sprache und welche sonstigen Spachkenntnisse der Bewerber besitzt; ferner besondere Ereignisse, die von Einfluß auf den Lebens- oder Bildungsgang waren, ob sportliche Neigungen vorhanden und welche besonderen sportlichen Abzeichen erworben worden sind. Alles in fließender, knapper Schreibart darstellen, doch so, daß ein Bild von der Eigenart des Bewerbers ensteht. Die Angaben sind durch Unterschrift als wahrheitsgemäß zu bestätigen.
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2. Namen und genaue Anschriften der Direktoren der in den drei letzten Jahren besuchten Schulen. Namen und Anschriften von drei Bürgen, die über den Bewerber selbst und über seine Familienverhältnisse auf Grund eigener genauer, nicht nur kurzfristiger Kentniss verantwortliche Auskunft geben können. Die Bürgen dürfen nicht im Verwandschafts- oder Vormundsverhätnis zu dem Bewerber stehen. Nach Möglichkeit soll einer der Bürgen Soldat sein oder gewesen sein. Der derzeitige Schuldirektor ist nicht als Bürge anzugeben. Weibliche Bürgen sind nicht zulässig. Auskünfte von Bürgen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, z.B. solche, die nur auf Grund einer Vorstellung urteilen, werden nicht gewertet.
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3. Einverständniserklärung des Bewerbers, bei Einstellung als Offiziersanwärter der Kriegsmarine sich zum Dienst in der Wehrmacht auf unbegrenzte Zeit zu verpflichten (Muster ist im Merkblatt für den Eintritt in die Offizierslaufbahn der Kriegsmarine aufgeführt. Das Merkblatt ist vom Bewerber bei seinem zuständigen Wehrbezirkskommando bzw. Wehrmeldeamt oder der Inspektion des Bildungswesens der Marine anzufordern).
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4. Eine Übersicht des genossenen Unterrichts (Beschaffung des Musters wie Ziffer 3), dazu das letzte Schulzeugnis und die Versetzungszeugnisse von der 6. Klasse an; das Reifezeugnis ist unaufgefordert nachzureichen. Bewerber, die nicht in die 8. Klasse versetzt worden sind oder die Reifeprüfung nicht bestanden haben, teilen dies umgehend der Inspektion des Bildungswesens der Marine mit. Weitere Unterlagen wie Leistungsbücher, Ehrenurkunden über sportliche Leistungen usw. sind den Gesuchen nicht beizulegen.
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5. Schriftliche Einverständniserklärung des Vaters oder Vormundes (ist auf die gemäß Ziffer 3 einzureichende Einverständniserklärung des Bewerbers zu setzen).
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6. Freischwimmerzeugnis.
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7. Große Geburtsurkunde (nicht Familienstammbuch).
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8. Abstammungsnachweis bis zu den Großeltern einschließlich  durch Vorlage des Ahnenpasses. Die Richtigkeit der Eintragungen muß durch den zuständigen Standesbeamten oder Kirchenbuchführer bescheinigt sein. Die Anforderung weiterer Nachweise bleibt vorbehalten. Die lückenlose Erbringung des Nachweises ist Angelegenheit des Bewerbers.
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9. Angabe der Anschrift, wenn sie von der des Vaters oder Vormundes abweicht. Jede Änderung der Anschrift ist sofort zu melden.
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10. Anschrift des zuständigen Wehrbezikskommandos.
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Nach Eingang des Gesuches wird jeder Bewerber von dem für ihn zuständigen Wehrbezirkskommando zur wehrmachtätztlichen Voruntersuchung und späte durch die Inspektion des Bildungswesens zur Ablegung einer Eignungsprüfung sowie zur marinefachärztlichen Untersuchung nach Kiel einberufen. Ort und Zeit für die Prüfung und Untersuchung werden dem Bewerber mitgeteilt. Dauer etwa 2 bis 3 Tage. Für die Hin- und Rückreise wird ein Wehrmachtsfahrschein übersandt. Die Untersuchung erfolgt kostenlos, die Verpflegungskosten halten sich in mäßigen Grenzen.
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Gleichzeitige Bewerbung bei Kriegsmarine, Heer, Luftwaffe oder Schutzpolizei ist zwecklos, da auf Grund besonderer Vereinbarungen nur eine Stelle die Gesuche bearbeitet. Ebenso ist gleichzeitige Bewerbung für mehrere Offizierslaufbahnen der Kriegsmarine (Seeoffizier-, Ingenieursoffizier-, Marinesanitätsoffiziers, Waffenoffizier-, Verwaltungsoffizier) nicht erlaubt. Vormerkungen finden nicht statt. Rückfragen und Bitten um Zwischenbescheide sind zwecklos. Die endgültige Entscheidung über Annahme oder Ablehung erfolgt sobald als möglich.
 
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Seekadett → [[Fähnrich zur See]]

Version vom 8. Dezember 2021, 17:00 Uhr

Seekadett → Fähnrich zur See

Seekadett - bezeichnet in Deutschland einen Soldaten im mittleren Unteroffizierdienstgrad bei der Kriegsmarine innerhalb der Laufbahngruppe der Offiziere der Deutschen Marine. Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der ihnen gesetzten Grenzen anderen Soldaten Befehle erteilen. Der Seekadett rangierte zwischen dem Maat und Obermaat. Zwar bekleidet er mit dem Maat eine gemeinsame Dienstgradhöhe, wird ihm jedoch in der Regel vorgesetzt.

Als Dienstgradabzeichen trug er auf dem Ärmel einen goldgelben Kreis und in diesem Kreis einen goldenen fünfzackigen Stern. Schulterstücke wurden nicht getragen.

Seekadett - Fähnrich zur See - Oberfähnrich zur See - Leutnant zur See - Oberleutnant zur See - Kapitänleutnant - Korvettenkapitän - Fregattenkapitän

SEEOFFIZIERSAUSBILDUNG

Der Seeoffizier ist der Führer von Kriegsschiffen, ihren Besatzungen und von Kriegsschiffsverbänden. Er ist in dieser Stellung für den Einsatz und die Verwendung aller Waffen verantwortlich. Durch bestehen der vorgeschriebenen Prüfungen erwirbt er sich die Berechtigung zum Führen eines Kriegsschiffes oder Verbandes über See. Im Verlauf seiner Ausbildung werden ihm darüber hinaus die für seine spätere Tätigkeit nötigen Kentnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des allgemeinen Schiffsdienstes, der Taktik, der Navigation, der Waffenkunde und der Waffenverwendung vermittelt.

Der Seeoffizier nimmt an Bord seinem Dienstgrad, seiner Vorbildung und Eignung entsprechend auf den verschiedenen Schiffstypen (Schlachtschiffe, Panzerschiffen, Kreuzern, Zerstörern, Torpedobooten, Unterseebooten u.dgl.) die Stellung als Verbandsführer, Kommandant, I. Offizier, Navigationsoffizier, Waffenleiter (Artillerie-, Torpedo-, Nachrichten-, Sperr-) sowie als Wachoffizier, Divisions- und Zugoffizier ein. Er wird außerdem als Ausbildungsoffizier für den Offiziersnachwuchs auf den Schulschiffen verwandt. In fast allen Stellungen ist er Führer und Erzieher von Soldaten.

Die Besetzung von Küstenbefestigungen, die Durchführung der militärischen Grundausbildung der Soldaten an Land macht vorübergehende Kommandierungen zu Marine-Artillerie-Abteilungen, Schiffsstammabteilungen u. dgl. notwendig, bei welchen er die Stellung eines Zugoffiziers, Kompaniechefs und Abteilungskommandeurs je nach Dienstgrad und Eignung bekleidet. Die Kommandierung an Land umfaßt auch die Ausbildung und Erziehung des Offiziers- und Unteroffiziersnachwuchses auf den Marineschulen und Unteroffizierslehrabteilungen. Neben den Kommandos im Truppendienst wird er zeitweise als Referent (Abteilungschef, Chef des Stabes, Amtschef, Inspekteur usw.) im Admiralstabs-, Schul-, Versuchs- und anderen Dienst bei höhreren Stäben und Kommand-Behörden und als Marine Attaché verwandt.

In hinblick auf die vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten unserer Kriegsschiffe sind Sprechkentnisse (vor allem Englisch) von besonderem Vorteil. Die Förderung dieser Kentnisse ist im Rahmen der Gesamtausbildung vorgesehen. Einige Seeoffiziere werden nach Eignung und Bedarf zum Studium zur Technischen Hochschule oder einer Universität kommandiert, daß mit Dissertation als Doktor abschließt. In besonderen Sprachlehrgängen besteht die Möglichkeit zur Ablegung der Dolmetscherprüfung.

SEEOFFIZIERSAUSBILDUNG

  • 5 Monate Bordausbildung auf einem Schulschiff oder anderen Überwassereinheiten der Kriegsmarine. Während dieser Zeit Ernennung zum Kadetten.
  • 5 Monate Marineschule, abschließend mit der Seeoffiziershauptprüfung. Während dieser Zeit Beförderung zum Fähnrich zur See.
  • 2 Monate Waffenlehrgänge.
  • 8 Monate Frontdienst in der Flotte, während dieser Zeit Beförderung zum Oberfähnrich zur See.
  • Nach insgesamt etwa 2 Jahren Beförderung zum Leutnant zur See

Für einen kleinen Teil der Seeoffiziersanwärter ist ein etwa 3jähriges Kommando zur Luftwaffe (Seefliegerverbänden) vorgesehen. Die Kommandierung erfolgt vornehmlich auf Grund freiwilliger Meldungen. Die Beförderung im Rahmen des Jahrgangs und die weitere Verwendung in der Kriegsmarine bleiben von einer derartigen Kommandierung unberührt.

EINSTELLUNGSBEDINGUNGEN

Besitz der deutschen Reichsangehörigkeit, Wehrwürdigkeit, Herkunft aus rein deutschem und artverwandten Blut; volle Wehrtauglichkeit, Besitz des Reifezeugnisses einer höheren Schule (Gymnasium, Oberschule) bzw. einer Lehranstallt, die auf Grund ministeriellen Erlasses dieser gleichgestellt ist. Das Lebensalter soll am Tage des Dienstantrittes nicht mehr als 22 Jahre betragen, die Höchstgrenze ist 24 Jahre. Körpergröße möglichst nicht unter 1,65 m. Von Wert ist die Zugehörigkeit zur Marine-HJ sowie der Besitz des HJ-Leistungsabzeichens, des Seesportabzeichens, des Deutschen Reichssportabzeichens oder des SA-Wehrabzeichens.

Mindest-Sehleistung, Farbenunterscheidungsvermögen

a) Für Seeoffiziersanwärter: Beiderseitig 6/8 oder auf dem besseren Auge 6/6, auf dem anderen mindestens 6/12 der regelrechten Sehleistung. Volles Farbunterscheidungsvermögen.

b) Für Ingenieursoffiziersanwärter: Beiderseitig 6/12 oder auf dem besseren Auge 6/8, auf dem anderen mindestens 6/24, jedoch ausgleichbar. Keine Brillenträger. Leicht Farbenschwache (grün-anomale Trichromaten) zugelassen.

c) Für Marinesanitätsanwärter: Wie Ingenieursoffiziersanwärter. In Ausnahmefällen, bei Mangel an Bewerbern, Brillenträger zugelassen unter der Voraussetzung, daß die Sehschärfe (mit Glas) mindestens 6/8 beiderseits oder auf dem beserem Auge 6/6, auf dem anderen mindesten 6/12 der regelrechten Sehleistung beträgt. Volles Farbunterscheidungsvermögen.

d) Waffen- und Verwaltungsoffiziersanwärter: Wie Ingenieuroffiziersanwärter. In Ausnahmefällen, bei Mangel an Bewerbern, Brillenträger zugelassen unter der Voraussetzung, daß auf dem beserem Auge (ohne Glas) mindestens 6/12 beträgt. Die Sehleistung auf dem schlechterem Auge kann gering sein. Farbenschwache als Ausnahmefall zugelassen.

BESOLDUNG UND ZUSCHÜSSE

Die Ausbildung des Offiziersnachwuchses bis zur Beförderung zum Offizier dauert etwa 2 Jahre. Während der Ausbildungzeit reicht die Besoldung für einen eigeschränkte Lebensführung aus.

Die Marinesanitätsoffiziersanwärter werden in der Marineärtzlichen Akademie in Kiel untergebracht. Sie erhalten die Gebührnisse ihres Dienstgrades, müssen aber die Studienkosten (Vorstellungen, Prüfungen, Promotion, Instumente usw.) selbst tragen. Die dienstgradmäßigen Gebührnisse der Soldaten sind jedoch, besonders in den letzten 3 Studienjahren, derart bemessen, daß sie wesentlich zu den Studienkosten beitragen können, so daß bei einfacher Lebensführung Zuschüsse von insgesamt 2500 RM erforderlich sein werden. Eine staatliche Unterstützung zur Bestreitung dieser Kosten wird außer einer Bücherbeihilfe nicht gewährt.

EINSTELLUNG UND UNTERLAGEN

Einstellungen finden am 1. Oktober jeden Jahres statt. Die Meldefristen werden jeweilig durch die Presse bekanntgegeben (im allgemeinen vom 1. Oktober des Vorjahres bis 15. Mai des Einstellungsjahres). Die Einstellungsgesuche mit den vollständigen Unterlagen sind am die Inspektion des Bildungswesen der Marine (Einstellungsabteilung) in Kiel einzureichen.

Auf Grund der Kriegsverhältnisse können Schüler höherer Schulen, die ab 1. April des Einstellungsjahres die 8. Klasse besuchen, sich als Offiziersanwärter melden. Gemäß Richtlinien des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung kann das Reifezeugnis nach 6monatigen Besuch der 8. Klasse erteilt werden, sofern Führung und Klassenleistungen des Schülers diese Maßnahme rechtfertigen.

Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizufügen:

1. Handschriftlich (vom Bewerber) geschriebener Lebenslauf mit 4 lose aufgeklebten, handwerklich hergestellten Paßbildern (3,7 : 5,2), den Bewerber zur Zeit der Bewerbung ohne Kopfbedeckung darstellend (möglichst je 1 Aufnahme von vorn und von der Seite [Profil]. Rückseite des Bildes mit Namen versehen.

Der Lebenslauf soll enthalten:

Ort und Tag der Geburt; Beruf des Vaters; Familienname der Mutter; Angaben, ob die Eltern noch leben oder ob ein überlebender oder geschiedener Elternteil sich wieder verheiratet hat; jetziger Wohnort der Eltern oder des Vormundes. Ferner Angaben über alle Geschwister, Großeltern väterliche- und mütterlicherseits (Berufe) und ob Verwandte in der Wehrmacht waren oder sind.Gründe für den Entschluß, zur Marine zu gehen und für die Wahl der angestrebten Laufbahn. Angabe, wann und wo für ein Gesuch um Einstellung in eine Offizierslaufbahn der Wehrmacht oder der Schutzpolizei vorgelegt worden sind.

Darstellung des Bildungsgangs, nach der Zeitfolge geordnet, unter Hervorhebung besonderer Neigungen. Ferner sind zu erwähnen: erstere Krankheiten, häufiger Aufenthaltswechsel und alles, was hemmend auf den Ausbildungsgang eingewirkt hat. Es ist anzugeben welche Kenntnisse in der englischen Sprache und welche sonstigen Spachkenntnisse der Bewerber besitzt; ferner besondere Ereignisse, die von Einfluß auf den Lebens- oder Bildungsgang waren, ob sportliche Neigungen vorhanden und welche besonderen sportlichen Abzeichen erworben worden sind. Alles in fließender, knapper Schreibart darstellen, doch so, daß ein Bild von der Eigenart des Bewerbers ensteht. Die Angaben sind durch Unterschrift als wahrheitsgemäß zu bestätigen.

2. Namen und genaue Anschriften der Direktoren der in den drei letzten Jahren besuchten Schulen. Namen und Anschriften von drei Bürgen, die über den Bewerber selbst und über seine Familienverhältnisse auf Grund eigener genauer, nicht nur kurzfristiger Kentniss verantwortliche Auskunft geben können. Die Bürgen dürfen nicht im Verwandschafts- oder Vormundsverhätnis zu dem Bewerber stehen. Nach Möglichkeit soll einer der Bürgen Soldat sein oder gewesen sein. Der derzeitige Schuldirektor ist nicht als Bürge anzugeben. Weibliche Bürgen sind nicht zulässig. Auskünfte von Bürgen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, z.B. solche, die nur auf Grund einer Vorstellung urteilen, werden nicht gewertet.

3. Einverständniserklärung des Bewerbers, bei Einstellung als Offiziersanwärter der Kriegsmarine sich zum Dienst in der Wehrmacht auf unbegrenzte Zeit zu verpflichten (Muster ist im Merkblatt für den Eintritt in die Offizierslaufbahn der Kriegsmarine aufgeführt. Das Merkblatt ist vom Bewerber bei seinem zuständigen Wehrbezirkskommando bzw. Wehrmeldeamt oder der Inspektion des Bildungswesens der Marine anzufordern).

4. Eine Übersicht des genossenen Unterrichts (Beschaffung des Musters wie Ziffer 3), dazu das letzte Schulzeugnis und die Versetzungszeugnisse von der 6. Klasse an; das Reifezeugnis ist unaufgefordert nachzureichen. Bewerber, die nicht in die 8. Klasse versetzt worden sind oder die Reifeprüfung nicht bestanden haben, teilen dies umgehend der Inspektion des Bildungswesens der Marine mit. Weitere Unterlagen wie Leistungsbücher, Ehrenurkunden über sportliche Leistungen usw. sind den Gesuchen nicht beizulegen.

5. Schriftliche Einverständniserklärung des Vaters oder Vormundes (ist auf die gemäß Ziffer 3 einzureichende Einverständniserklärung des Bewerbers zu setzen).

6. Freischwimmerzeugnis.

7. Große Geburtsurkunde (nicht Familienstammbuch).

8. Abstammungsnachweis bis zu den Großeltern einschließlich durch Vorlage des Ahnenpasses. Die Richtigkeit der Eintragungen muß durch den zuständigen Standesbeamten oder Kirchenbuchführer bescheinigt sein. Die Anforderung weiterer Nachweise bleibt vorbehalten. Die lückenlose Erbringung des Nachweises ist Angelegenheit des Bewerbers.

9. Angabe der Anschrift, wenn sie von der des Vaters oder Vormundes abweicht. Jede Änderung der Anschrift ist sofort zu melden.

10. Anschrift des zuständigen Wehrbezikskommandos.

Nach Eingang des Gesuches wird jeder Bewerber von dem für ihn zuständigen Wehrbezirkskommando zur wehrmachtätztlichen Voruntersuchung und späte durch die Inspektion des Bildungswesens zur Ablegung einer Eignungsprüfung sowie zur marinefachärztlichen Untersuchung nach Kiel einberufen. Ort und Zeit für die Prüfung und Untersuchung werden dem Bewerber mitgeteilt. Dauer etwa 2 bis 3 Tage. Für die Hin- und Rückreise wird ein Wehrmachtsfahrschein übersandt. Die Untersuchung erfolgt kostenlos, die Verpflegungskosten halten sich in mäßigen Grenzen.

Gleichzeitige Bewerbung bei Kriegsmarine, Heer, Luftwaffe oder Schutzpolizei ist zwecklos, da auf Grund besonderer Vereinbarungen nur eine Stelle die Gesuche bearbeitet. Ebenso ist gleichzeitige Bewerbung für mehrere Offizierslaufbahnen der Kriegsmarine (Seeoffizier-, Ingenieursoffizier-, Marinesanitätsoffiziers, Waffenoffizier-, Verwaltungsoffizier) nicht erlaubt. Vormerkungen finden nicht statt. Rückfragen und Bitten um Zwischenbescheide sind zwecklos. Die endgültige Entscheidung über Annahme oder Ablehung erfolgt sobald als möglich.

LITERATURVERWEISE

Oberkommando der Kriegsmarine Wie werde ich Offizier der Kriegsmarine ? (Kriegsausgabe)

Seekadett → Fähnrich zur See