Baubelehrung: Unterschied zwischen den Versionen
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Oberfeldwebel der Laufbahn II (Maschinenpersonal) : 12 Wochen | Oberfeldwebel der Laufbahn II (Maschinenpersonal) : 12 Wochen | ||
− | Unteroffiziere der Laufbahnen II (Maschinenpersonal) und VII T ( | + | Unteroffiziere der Laufbahnen II (Maschinenpersonal) und VII T (Torpedomechanikerpersonal): 8 Wochen |
− | Mannschaften der Laufbahnen II (Maschinenpersonal) und VII T ( | + | Mannschaften der Laufbahnen II (Maschinenpersonal) und VII T (Torpedomechanikerpersonal): 6 Wochen |
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Kommandant, Wachoffiziere: 4 Wochen | Kommandant, Wachoffiziere: 4 Wochen |
Version vom 19. Oktober 2009, 05:25 Uhr
Zur Baubelehrung in die Kriegsschiffbaubelehrungsabteilungen wurden die Angehörigen der zukünftigen Bootsbesatzung befohlen, um das entstehende Boot in- und auswendig kennen zu lernen. Zusätzlich wurde damit auch die Gelegenheit eröffnet, dass sich auch die Mitglieder der Besatzung untereinander "beschnüffeln" konnten und sollten. Während der Baubelehrung waren insbesondere der baldige Leitende Ingenieur und seine Obermaschinisten gefordert, welche die Baufortschritte des Bootes in der Werft überwachten und auch eventuelle kleinere Änderungsvorschläge veranlassen konnten. Die einzelnen Angehörigen der Besatzung trafen zu verschiedenen Zeiten vor dem geplanten Stapellauf in der Bauwerft ein: Leitender Ingenieur: 12 Wochen vor dem Stapellauf Oberfeldwebel der Laufbahn II (Maschinenpersonal) : 12 Wochen Unteroffiziere der Laufbahnen II (Maschinenpersonal) und VII T (Torpedomechanikerpersonal): 8 Wochen Mannschaften der Laufbahnen II (Maschinenpersonal) und VII T (Torpedomechanikerpersonal): 6 Wochen + Kommandant, Wachoffiziere: 4 Wochen Rest der Mannschaft: 4 Wochen Die Kriegsschiffbaubelehrungsabteilungen waren für die Unterbringung, die Verpflegung, die Bereitstellung der Unterrichtsräume sowie für die disziplinären Maßnahmen verantwortlich. |