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Oberbefehlshaber der Marine: Unterschied zwischen den Versionen

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Auf der Grundlage des Gesetzes für den Aufbau der Wehrmacht vom 16.03.1935 wurde die Reichsmarine in Kriegsmarine umbenannt. Aus der vormaligen Marineleitung ging das neue Oberkommando der Kriegsmarine (OKM) hervor. Der Chef der Marineleitung erhielt die neue Bezeichnung Oberbefehlshaber der Kriegsmarine (OBdM).
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| || colspan="3" | Am Ende des Zweiten Weltkriegs blieb das OKM auf alliierte Weisung zunächst bestehen, um die Verwaltung der internierten deutschen Marinekräfte und ihre Entwaffnung sicherzustellen. Nach dem Suizid des OBdM Generaladmiral von Friedeburg vor seiner Festnahme durch alliierte Soldaten am 23. Mai 1945 in Mürwik setzten die Besatzungsmächte noch kurzzeitig Generaladmiral Walter Warzecha als Oberbefehlshaber ein, um die Entwaffnung der Kriegsmarine in geordneten Bahnen vollziehen zu können. Außerdem blieb das OKM verantwortlich für den Einsatz der deutschen Minenräumkräfte, die in den [[Deutschen Minenräumdienst]] übernommen wurden.
 
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Am Ende des Zweiten Weltkriegs blieb das OKM auf alliierte Weisung zunächst bestehen, um die Verwaltung der internierten deutschen Marinekräfte und ihre Entwaffnung sicherzustellen. Nach dem Suizid des OBdM Generaladmiral von Friedeburg vor seiner Festnahme durch alliierte Soldaten am 23. Mai 1945 in Mürwik setzten die Besatzungsmächte noch kurzzeitig Generaladmiral Walter Warzecha als Oberbefehlshaber ein, um die Entwaffnung der Kriegsmarine in geordneten Bahnen vollziehen zu können. Außerdem blieb das OKM verantwortlich für den Einsatz der deutschen Minenräumkräfte, die in den Deutschen Minenräumdienst übernommen wurden.
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Aktuelle Version vom 15. März 2024, 15:46 Uhr

Auf der Grundlage des Gesetzes für den Aufbau der Wehrmacht vom 16.03.1935 wurde die Reichsmarine in Kriegsmarine umbenannt. Aus der vormaligen Marineleitung ging das neue Oberkommando der Kriegsmarine (OKM) hervor. Der Chef der Marineleitung erhielt die neue Bezeichnung Oberbefehlshaber der Kriegsmarine (OB.d.M.).
Am Ende des Zweiten Weltkriegs blieb das OKM auf alliierte Weisung zunächst bestehen, um die Verwaltung der internierten deutschen Marinekräfte und ihre Entwaffnung sicherzustellen. Nach dem Suizid des OBdM Generaladmiral von Friedeburg vor seiner Festnahme durch alliierte Soldaten am 23. Mai 1945 in Mürwik setzten die Besatzungsmächte noch kurzzeitig Generaladmiral Walter Warzecha als Oberbefehlshaber ein, um die Entwaffnung der Kriegsmarine in geordneten Bahnen vollziehen zu können. Außerdem blieb das OKM verantwortlich für den Einsatz der deutschen Minenräumkräfte, die in den Deutschen Minenräumdienst übernommen wurden.
Oberbefehlshaber der Marine:
01.06.1935 - 30.01.1943 - Großadmiral Erich Raeder
30.01.1943 - 30.04.1945 - Großadmiral Karl Dönitz
01.05.1945 - 23.05.1945 - Generaladmiral Hans-Georg von Friedeburg
23.05.1945 - 22.07.1945 - Generaladmiral Walter Warzecha