Aktionen

Werner Henke: Unterschied zwischen den Versionen

Aus U-Boot-Archiv Wiki

Zeile 12: Zeile 12:
 
| || Geburtsdatum: || 13.05.1909
 
| || Geburtsdatum: || 13.05.1909
 
|-
 
|-
| || Geburtsort: || Rudak. Zu dieser Zeit gehörte der Ort zum Landkr. Thorn - Reg.Bez. Marienwerder - Preuß.  Provinz Westpreußen
+
| || Geburtsort: || Rudak
 
|-
 
|-
| || || Heute heißt der Ort Toruń - Kreisfreie Stadt - Hauptstadt der Woiwodschaft Kujawien-Pommern - Polen
+
| || Lage - Damals: || Landkreis Thorn - Regierungsbezirk Marienwerder - Preußische  Provinz Westpreußen
 +
|-
 +
| || Lage - Heute: || Stadtteil von Toruń - Kreisfreie Stadt - Hauptstadt der Woiwodschaft Kujawien-Pommern - Republik Polen
 
|-
 
|-
 
| || Todesdatum: || 15.06.1944 (35 Jahre)
 
| || Todesdatum: || 15.06.1944 (35 Jahre)
 
|-
 
|-
| || Todesort: || Fort Hunt - Fairfax County - Virginia - USA
+
| || Todesort: || Fort Hunt
|-
 
| ||
 
|-
 
|}
 
 
 
Eintritt in die Marine
 
{| style="background-color:#FFFFE0;border-color:black;border-width:3px;border-style:double;width:80%;align:center"
 
 
|-
 
|-
| style="width:2%" |
+
| || Todesort - Lage: || Fairfax County - Virginia - USA
| style="width:18%" |
 
 
|-
 
|-
| || 08.04.1934 || IV/1934 (als ehemaliger Handelsschiffsoffizier H.S.O.) - [[Crew 1933|Crew 33]] eingegliedert.
+
| || Beigesetzt: || colspan="3" | Auf der [https://kriegsgraeberstaetten.volksbund.de/friedhof/fort-george-g-meade | → Kriegsgräberstätte Fort George G. Meade] (USA)
 
|-
 
|-
 
| ||
 
| ||
Zeile 104: Zeile 98:
 
| style="width:18%" |
 
| style="width:18%" |
 
|-
 
|-
| || 08.04.1934 || Eintritt in die [[Reichsmarine]] als [[Offiziersanwärter|Seeoffiziersanwärter]]/Berufsoffizier.
+
| || 08.04.1934 || Eintritt in die [[Reichsmarine]] als [[Offiziersanwärter|Seeoffiziersanwärter]]. (Berufsoffizier). (ehemaliger Handelsschiffsoffizier H.S.O.) - [[Crew 1933|Crew 33]] eingegliedert.
 
|-
 
|-
 
| || 08.04.1934 - 12.06.1934 || [[Grundausbildung]] bei der 2./[[II. Schiffsstammabteilung der Ostsee]], Stralsund.
 
| || 08.04.1934 - 12.06.1934 || [[Grundausbildung]] bei der 2./[[II. Schiffsstammabteilung der Ostsee]], Stralsund.
Zeile 172: Zeile 166:
 
| ||
 
| ||
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Werner Henke wurde auf der [https://kriegsgraeberstaetten.volksbund.de/friedhof/fort-george-g-meade | → Kriegsgräberstätte Fort George G. Meade] (USA) beigesetzt
+
| || colspan="3" | Henke wurde 1941 wegen unerlaubter Entfernung zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt, die er auch im Wehrmachts-Gefängnis Germesheim abgesessen hat. Er wollte erst dagegen angehen, da er nicht einsah, dass er die Kommandierung zu einem Lehrgang an einen Freitag mit langem Wochenende sich zur Untätigkeit an mehreren Tagen gezwungen sah. Er verbrachte diese Tage dann lieber privat. Die Verurteilung war dann die Konsequenz. Auch Dönitz gab ihm den Rat, die Strafe anzunehmen.  
 
|-
 
|-
| ||
+
| || colspan="3" | Henke wurde offenbar zu Recht z.B. nach § 64 (unerlaubte Entfernung) oder § 92 (Ungehorsam) MStGB 1935 zu Gefängnis bzw. im vorliegenden Fall wohl Festungshaft verurteilt. Nach der "Kann"-Bestimmung des § 33 Abs. 2 Nr. 1 MStGB 1935 ist Henke wohl aus dem Dienst entlassen worden, weil er als Offizier zu Gefängnis von mehr als sechs Wochen verurteilt worden ist. Nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 MStGB 1935 trat daher als Rechtsfolge das Ausscheiden aus dem aktiven Wehrdienst ein. Von der weiteren Rechtsfolge des § 34 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 MStGB 1935 (Verlust des militärischen Ranges) wurde abgesehen.
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | '''Umstände der Entlassung Henkes 1941:'''
+
| || colspan="3" | Damit war der Weg eröffnet, den Betroffenen nach § 4 des Wehrgesetzes wieder als Wehrpflichtigen einzuziehen und als ehehaligen Berufsoffizier "zur Verfügung" mit dem alten Dienstgrad (aber nicht mehr als aktiven Offizier) zu verwenden. Diese Regelung war eigentlich für Soldaten vorbehalten, die vor Inkrafttreten des Wehrgesetzes 1935 verabschiedet worden waren. Aber als "Kunstgriff" konnte man sie offenbar auch auf den Betroffenen anwenden.
|-
 
| ||
 
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Antworten auf eine Anfrage im Marine Archiv Forum (HMA) [https://forum-marinearchiv.de/smf/index.php?topic=40402.0 | → Zur Anfrage]
+
| || colspan="3" | Als Oberleutnant z.V. dürfte Henke dann mit [[Rangdienstalter]] vom 01.03.1941 wieder in die Rangliste eingeordnet worden sein.
 
|-
 
|-
 
| ||
 
| ||
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Henke wurde 1941 wegen unerlaubter Entfernung zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt, die er auch im Wehrmachts-Gefängnis Germesheim abgesessen hat. Er wollte erst dagegen angehen, da er nicht einsah, dass er die Kommandierung zu einem Lehrgang an einen Freitag mit langem Wochenende sich zur Untätigkeit an mehreren Tagen gezwungen sah. Er verbrachte diese Tage dann lieber privat. Die Verurteilung war dann die Konsequenz. Auch Dönitz gab ihm den Rat, die Strafe anzunehmen.
+
| || colspan="3" | Antworten auf eine Anfrage im Marine Archiv Forum [https://forum-marinearchiv.de/smf/index.php?topic=40402.0 | → Zur Anfrage]
|-
 
| || colspan="3" | Henke wurde offenbar zu Recht z.B. nach § 64 (unerlaubte Entfernung) oder § 92 (Ungehorsam) MStGB 1935 zu Gefängnis bzw. im vorliegenden Fall wohl Festungshaft verurteilt. Nach der "Kann"-Bestimmung des § 33 Abs. 2 Nr. 1 MStGB 1935 ist Henke wohl aus dem Dienst entlassen worden, weil er als Offizier zu Gefängnis von mehr als sechs Wochen verurteilt worden ist. Nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 MStGB 1935 trat daher als Rechtsfolge das Ausscheiden aus dem aktiven Wehrdienst ein. Von der weiteren Rechtsfolge des § 34 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 MStGB 1935 (Verlust des militärischen Ranges) wurde abgesehen.
 
|-
 
| || colspan="3" | Damit war der Weg eröffnet, den Betroffenen nach § 4 des Wehrgesetzes wieder als Wehrpflichtigen einzuziehen und als ehehaligen Berufsoffizier "zur Verfügung" mit dem alten Dienstgrad (aber nicht mehr als aktiven Offizier) zu verwenden. Diese Regelung war eigentlich für Soldaten vorbehalten, die vor Inkrafttreten des Wehrgesetzes 1935 verabschiedet worden waren. Aber als "Kunstgriff" konnte man sie offenbar auch auf den Betroffenen anwenden.
 
 
|-
 
|-
 
| ||
 
| ||

Version vom 16. Februar 2024, 15:28 Uhr

!!! Bitte unbedingt die Anmerkungen beachten/Please pay attention to the notes Klick hier → Anmerkungen für Kommandanten !!!

Dieter Hengen ← Werner Henke → Wolf Henne

Geburtsname: Werner Gustav Emil Henke
Geburtsdatum: 13.05.1909
Geburtsort: Rudak
Lage - Damals: Landkreis Thorn - Regierungsbezirk Marienwerder - Preußische Provinz Westpreußen
Lage - Heute: Stadtteil von Toruń - Kreisfreie Stadt - Hauptstadt der Woiwodschaft Kujawien-Pommern - Republik Polen
Todesdatum: 15.06.1944 (35 Jahre)
Todesort: Fort Hunt
Todesort - Lage: Fairfax County - Virginia - USA
Beigesetzt: Auf der | → Kriegsgräberstätte Fort George G. Meade (USA)

Dienstgrade

01.07.1934 Fähnrich zur See mit Rangdienstalter vom 01.07.1934
01.10.1934 Obermaat
08.04.1936 Oberfähnrich zur See mit Wirkung vom 01.04.1936.
01.10.1936 Leutnant zur See mit Wirkung vom 01.10.1936 und Rangdienstalter vom 01.10.1936 (-88-)
18.05.1938 Oberleutnant zur See mit Wirkung vom 01.06.1938 und Rangdienstalter vom 01.06.1938 (-83-)
28.12.1941 Oberleutnant zur See Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst in Übereinstimmung mit der Richtlinie MPA 1560 10.02.1941 entlassen.
28.12.1941 Oberleutnant zur See z.V. noch am gleichen Tag auf Grund des Wehrgesetzes zum aktiven Wehrdienst einberufen.
31.12.1942 Oberleutnant zur See mit Wirkung vom 01.12.1942 und Rangdienstalter vom 01.04.1941 (-83-)
01.12.1941 Kapitänleutnant zur Verwendung mit Wirkung vom 01.12.1941 und Rangdienstalter vom 01.04.1941 (-27 a-)
16.07.1943 Kapitänleutnant zur Verwendung neues Rangdienstalter vom 01.04.1940 (-9 a-)
18.03.1945 Korvettenkapitän zur Verwendung (posthum) befördert mit Wirkung vom 01.06.1944.

Orden und Auszeichnungen

01.10.1936 Dienstauszeichnung IV. Klasse
06.06.1939 Deutsche Spanien-Kreuz in Bronze
17.09.1939 Eiserne Kreuz 2. Klasse
23.10.1940 Medaille zur Erinnerung an den 01.10.1938 (Sudetenland Medaille)
04.05.1941 U-Bootskriegsabzeichen 1939
04.10.1941 Eiserne Kreuz 1. Klasse
09.10.1942 Flotten-Kriegsabzeichen
17.12.1942 Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes
04.07.1943 257. Eichenlaub zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes
00.08.1943 U-Bootskriegsabzeichen 1939 mit Brillanten

Militärischer Werdegang

08.04.1934 Eintritt in die Reichsmarine als Seeoffiziersanwärter. (Berufsoffizier). (ehemaliger Handelsschiffsoffizier H.S.O.) - Crew 33 eingegliedert.
08.04.1934 - 12.06.1934 Grundausbildung bei der 2./II. Schiffsstammabteilung der Ostsee, Stralsund.
13.06.1934 - 11.07.1934 Artillerielehrgang für Fähnriche an der Schiffsartillerieschule, Kiel-Wik.
12.07.1934 - 18.04.1935 Hauptlehrgang für Fähnriche mit anschließender Offiziershauptprüfung an der Marineschule, Flensburg-Mürwik.
10.10.1934 - 12.10.1934 Navigationsbelehrungsfahrt auf dem Schulschiff SCHLESWIG-HOLSTEIN.
29.10.1934 - 31.10.1934 Navigationsbelehrungsfahrt auf dem Schulschiff SCHLESWIG-HOLSTEIN.
07.02.1935 - 13.02.1935 Navigationsbelehrungsfahrt auf dem U-Tender SAAR.
19.04.1935 - 19.05.1935 Infanterielehrgang für Fähnriche bei der II. Schiffsstammabteilung der Ostsee, Stralsund.
20.05.1935 - 08.06.1935 Sperrlehrgang für Fähnriche an der Sperrschule, Kiel-Wik.
09.06.1935 - 29.07.1935 Torpedolehrgang für Fähnriche an der Torpedoschule, Flensburg-Mürwik.
30.07.1935 - 24.08.1935 Nachrichtenlehrgang für Fähnriche an der Nachrichtenschule, Flensburg-Mürwik.
25.08.1935 - 31.08.1935 U-Lehrgang an der U-Abwehrschule, Kiel-Wik.
01.09.1935 - 18.09.1935 Flaklehrgang für Fähnriche an der Küstenartillerieschule, Wilhelmshaven.
19.09.1935 - 07.12.1935 Artillerielehrgang für Fähnriche an der Schiffsartillerieschule, Kiel-Wik.
08.12.1935 - 02.05.1937 Bordausbildung und Divisionsoffizier auf dem Panzerschiff ADMIRAL SCHEER,
20.01.1936 - 24.01.1936 Luftschutzlehrgang an der Schiffsartillerieschule, Kiel-Wik.
20.03.1936 - 28.05.1936 Flakleiterlehrgang an der Küstenartillerieschule, Wilhelmshaven.
03.05.1937 - 03.10.1937 Kompanieoffizier der 1. (schweren) Kompanie/ V. Marine-Artillerieabteilung, Pillau.
04.10.1937 - 29.11.1937 Flakwaffenlehrgang für Offiziere an der Küstenartillerieschule, Swinemünde.
30.11.1937 - 09.01.1939 Kompanieoffizier der 1. (schweren) Kompanie/ V. Marine-Artillerieabteilung, Pillau.
10.01.1939 - 24.03.1939 Sperrlehrgang für Offiziere an der Sperrschule, Kiel-Wik.
25.03.1939 - 01.04.1940 Divisionsoffizier auf dem Schulschiff SCHLESWIG-HOLSTEIN.
02.04.1940 - 06.05.1940 U-Bootsausbildung an der U-Schule, Neustadt.
07.05.1940 - 00.11.1940 I. Wachoffizier auf U-Begleitschiff LECH
15.11.1940 - 00.06.1941 II. Wachoffizier auf U 124.
00.06.1941 - 00.10.1941 I. Wachoffizier auf U 124.
01.11.1941 - 30.11.1941 Kommandanten-Lehrgang. Kommandanten-Schießlehrgang bei der 24. U-Flottille, Memel.
01.12.1941 - 11.01.1942 Erprobungsgruppenleiter Torpedoerprobungsgruppe, Gotenhafen.
12.01.1942 - 20.02.1942 Baubelehrung für U 515 bei der 8. Kriegsschiffbaulehrabteilung, Hamburg.
21.02.1942 - 09.04.1944 Kommandant von U 515.
09.04.1944 Verlust seines Bootes U 515 im Mittelatlantik nördlich der Insel Madeira.
09.04.1944 - 15.06.1944 Amerikanischer Kriegsgefangenschaft in Camp Allen/Norfolk. Nach dem 02.05.1944 im Verhörlager Fort Hunt/Virginia.
15.06.1944 Nach Fluchtversuch an seinen Schußwunden verstorben.
Henke wurde 1941 wegen unerlaubter Entfernung zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt, die er auch im Wehrmachts-Gefängnis Germesheim abgesessen hat. Er wollte erst dagegen angehen, da er nicht einsah, dass er die Kommandierung zu einem Lehrgang an einen Freitag mit langem Wochenende sich zur Untätigkeit an mehreren Tagen gezwungen sah. Er verbrachte diese Tage dann lieber privat. Die Verurteilung war dann die Konsequenz. Auch Dönitz gab ihm den Rat, die Strafe anzunehmen.
Henke wurde offenbar zu Recht z.B. nach § 64 (unerlaubte Entfernung) oder § 92 (Ungehorsam) MStGB 1935 zu Gefängnis bzw. im vorliegenden Fall wohl Festungshaft verurteilt. Nach der "Kann"-Bestimmung des § 33 Abs. 2 Nr. 1 MStGB 1935 ist Henke wohl aus dem Dienst entlassen worden, weil er als Offizier zu Gefängnis von mehr als sechs Wochen verurteilt worden ist. Nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 MStGB 1935 trat daher als Rechtsfolge das Ausscheiden aus dem aktiven Wehrdienst ein. Von der weiteren Rechtsfolge des § 34 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 MStGB 1935 (Verlust des militärischen Ranges) wurde abgesehen.
Damit war der Weg eröffnet, den Betroffenen nach § 4 des Wehrgesetzes wieder als Wehrpflichtigen einzuziehen und als ehehaligen Berufsoffizier "zur Verfügung" mit dem alten Dienstgrad (aber nicht mehr als aktiven Offizier) zu verwenden. Diese Regelung war eigentlich für Soldaten vorbehalten, die vor Inkrafttreten des Wehrgesetzes 1935 verabschiedet worden waren. Aber als "Kunstgriff" konnte man sie offenbar auch auf den Betroffenen anwenden.
Als Oberleutnant z.V. dürfte Henke dann mit Rangdienstalter vom 01.03.1941 wieder in die Rangliste eingeordnet worden sein.
Antworten auf eine Anfrage im Marine Archiv Forum | → Zur Anfrage

Literaturverweise

Busch/Röll - "Die deutschen U-Boot-Kommandanten"- Mittler Verlag 1996 - S. 96. | → Amazon
Busch/Röll - "Die Ritterkreuzträger der U-Boot-Waffe" - Mittler Verlag 2003 - S. 291. | → Amazon
Fellgiebel - "Die Träger des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes 1939-1945" - Podzun-Pallas Verlag 1988 - S. 70, 222. | → Amazon
Lohmann/Hildebrand - "Die deutsche Kriegsmarine 1939 - 1945" - Podzun Verlag 1956 - Band 3 - Abschnitt 291 - S. 126. | → Amazon
"Meyers Orts- und Verkehrslexikon des Deutschen Reiches" - Verlag Leipzig u. Wien Bibliographisches Institut 1912 - 1935. | → ZVAB - Antiquariat
"Crewbuch der Crew 33"

Dieter Hengen ← Werner Henke → Wolf Henne