Leutnant zur See: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Leutnant zur See der Reserve''' - Lt.z.S.d.R. - bezeichnet einen ehemaligen Offizier, der den Streitkräften eines Staates zusätzlich zu den aktiven Soldaten bei Bedarf für Wehrdienstleistungen zur Verfügung steht. | '''Leutnant zur See der Reserve''' - Lt.z.S.d.R. - bezeichnet einen ehemaligen Offizier, der den Streitkräften eines Staates zusätzlich zu den aktiven Soldaten bei Bedarf für Wehrdienstleistungen zur Verfügung steht. | ||
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'''Leutnant zur See (Kriegsoffizier)''' - Lt.z.S.(Kr.O.) - bezeichnete im Zweiten Weltkrieg diejenigen Marineangehörige, die unter erleichterten Bedingungen aus den Mannschaftsrängen hervorgegangen waren. Um die Verluste an Offizieren der aktiven und der Reservelaufbahn auszugleichen, konnten insbesondere verdiente Unteroffiziere von ihren Regimentskommandeuren zum Kriegsoffizier vorgeschlagen werden. Ursprünglich sollten diese "Soldaten aus der Truppe" unter 25 Jahre alt sein und unverheiratet (Ausnahme: Berufs-Unteroffiziere). Unteroffizieren mit mindestens 10 Dienstjahren sollte ebenfalls die Möglichkeit zum Wechsel in die Offizierslaufbahn gewährt werden. Nach dem Besuch eines zwischen vier und sechs Monaten währenden Offizieranwärter-Lehrgangs an einer Waffenschule wurde der Offizier-Anwärter zum Fähnrich zur See oder Oberfähnrich zur See ernannt (abhängig vom alten Dienstgrad des Anwärters). Nach weiteren 15 Monaten sollte die Beförderung zum Offizier erfolgen. Im Feld war alternativ die Ernennung zum Offizieranwärter durch den Einheitsführer möglich. Die Beförderung zum Kriegsoffizier sollte dann ebenfalls nach 15 Monaten erfolgen. | '''Leutnant zur See (Kriegsoffizier)''' - Lt.z.S.(Kr.O.) - bezeichnete im Zweiten Weltkrieg diejenigen Marineangehörige, die unter erleichterten Bedingungen aus den Mannschaftsrängen hervorgegangen waren. Um die Verluste an Offizieren der aktiven und der Reservelaufbahn auszugleichen, konnten insbesondere verdiente Unteroffiziere von ihren Regimentskommandeuren zum Kriegsoffizier vorgeschlagen werden. Ursprünglich sollten diese "Soldaten aus der Truppe" unter 25 Jahre alt sein und unverheiratet (Ausnahme: Berufs-Unteroffiziere). Unteroffizieren mit mindestens 10 Dienstjahren sollte ebenfalls die Möglichkeit zum Wechsel in die Offizierslaufbahn gewährt werden. Nach dem Besuch eines zwischen vier und sechs Monaten währenden Offizieranwärter-Lehrgangs an einer Waffenschule wurde der Offizier-Anwärter zum Fähnrich zur See oder Oberfähnrich zur See ernannt (abhängig vom alten Dienstgrad des Anwärters). Nach weiteren 15 Monaten sollte die Beförderung zum Offizier erfolgen. Im Feld war alternativ die Ernennung zum Offizieranwärter durch den Einheitsführer möglich. Die Beförderung zum Kriegsoffizier sollte dann ebenfalls nach 15 Monaten erfolgen. |
Version vom 17. Oktober 2009, 15:13 Uhr
Leutnant zur See - Lt.z.S - bezeichnet einen Soldaten im niedrigsten Offiziersdienstgrad der Marine. Leutnant (W) - Lt.(W) - bezeichnet einen Waffenoffizier/Artilleriewaffen. Leutnant zur See der Reserve - Lt.z.S.d.R. - bezeichnet einen ehemaligen Offizier, der den Streitkräften eines Staates zusätzlich zu den aktiven Soldaten bei Bedarf für Wehrdienstleistungen zur Verfügung steht. Leutnant zur See (Kriegsoffizier) - Lt.z.S.(Kr.O.) - bezeichnete im Zweiten Weltkrieg diejenigen Marineangehörige, die unter erleichterten Bedingungen aus den Mannschaftsrängen hervorgegangen waren. Um die Verluste an Offizieren der aktiven und der Reservelaufbahn auszugleichen, konnten insbesondere verdiente Unteroffiziere von ihren Regimentskommandeuren zum Kriegsoffizier vorgeschlagen werden. Ursprünglich sollten diese "Soldaten aus der Truppe" unter 25 Jahre alt sein und unverheiratet (Ausnahme: Berufs-Unteroffiziere). Unteroffizieren mit mindestens 10 Dienstjahren sollte ebenfalls die Möglichkeit zum Wechsel in die Offizierslaufbahn gewährt werden. Nach dem Besuch eines zwischen vier und sechs Monaten währenden Offizieranwärter-Lehrgangs an einer Waffenschule wurde der Offizier-Anwärter zum Fähnrich zur See oder Oberfähnrich zur See ernannt (abhängig vom alten Dienstgrad des Anwärters). Nach weiteren 15 Monaten sollte die Beförderung zum Offizier erfolgen. Im Feld war alternativ die Ernennung zum Offizieranwärter durch den Einheitsführer möglich. Die Beförderung zum Kriegsoffizier sollte dann ebenfalls nach 15 Monaten erfolgen.
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