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Matrose IV Fk.: Unterschied zwischen den Versionen

Aus U-Boot-Archiv Wiki

 
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Matrose IV Fk. ← [[Funkgefreiter]] → → → [[Dienstgrade]]
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Matrose IV Fk. ← [[Funkgefreiter]] → [[Dienstgrade]]
  
{| style="background-color:#FFFFE0;border-color:black;border-width:3px;border-style:double;width:80%;align:center"
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| || colspan="3" |  
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| || colspan="3" | '''Matrose IV''' - Mtr. IV - gehörte zur Laufbahn IV Fk. (Funklaufbahn) Es war der niedrigste Mannschafts-Dienstgrad der Funker.
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|-
 
| || colspan="3" | Aufgaben: Funkdienst an Bord und bei den Marinefunkstellen an Land. Bedienen und Instandhalten der Funkanlagen, der Funkpeil- und Unterwassertelegraphieanlagen und des Horchgerätes. Von 1940 bis Ende 1943 wurden die Funker auch als Sanitäter ("Hilfskrankenträger") ausgebildet.
 
 
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| || colspan="3" | Anforderungen: Gutes Gehör, leistungsfähige Nerven, technisches Verständnis, rasche Auffassung und möglichst flotte, fehlerfreie Handschrift.
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| || colspan="3" | Die Laufbahn ergänzte sich auch aus Freiwilligen.  
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! Datenblatt:
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! '''Matrose IV Fk.'''
 
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| colspan="3" | Matrose IV - Mtr. IV - gehörte zur Laufbahn IV Fk. (Funklaufbahn) Es war der niedrigste Mannschafts-Dienstgrad der Funker.
 
 
Rang- und Laufbahnabzeichen
 
{| style="background-color:#FFFFE0;border-color:black;border-width:3px;border-style:double;width:80%;align:center"
 
 
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+
| colspan="3" | Aufgaben: Funkdienst an Bord und bei den Marinefunkstellen an Land. Bedienen und Instandhalten der Funkanlagen, der Funkpeil- und Unterwassertelegraphieanlagen und des Horchgerätes. Von 1940 bis Ende 1943 wurden die Funker auch als Sanitäter ("Hilfskrankenträger") ausgebildet.
 
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| || colspan="3" | Der Matrose trug keine Rangabzeichen.
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| colspan="3" | Anforderungen: Gutes Gehör, leistungsfähige Nerven, technisches Verständnis, rasche Auffassung und möglichst flotte, fehlerfreie Handschrift.
 
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| || colspan="3" | Mannschaften, ausgenommen Kadetten, trugen auf dem linken Oberarm das Laufbahnabzeichen in Maschinenstickerei.  
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| colspan="3" | Die Laufbahn ergänzte sich auch aus Freiwilligen.  
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| || colspan="3" | Matrose IV Fk.: 1 goldener Blitz auf blauem Grund (Pfeil aus Blickrichtung links).
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! colspan="3" | Rang- und Laufbahnabzeichen
 
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| colspan="3" | Der Matrose trug keine Rangabzeichen.
 
 
Ausbildung
 
{| style="background-color:#FFFFE0;border-color:black;border-width:3px;border-style:double;width:80%;align:center"
 
 
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+
| colspan="3" | Mannschaften, ausgenommen Kadetten, trugen auf dem linken Oberarm das Laufbahnabzeichen in Maschinenstickerei.
 
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| || colspan="3" | Eintritt in die Marine
+
| colspan="3" | Laufbahnabzeichen - 1 goldener Blitz auf blauem Grund (Pfeil aus Blickrichtung links).
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| || colspan="3" | Infanteristische Grundausbildung (mehrere Monate, danach Matrose)
+
! colspan="3" | Ausbildung
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| || colspan="3" | Laufbahnspezifische Lehrgänge (6 Monate, danach Gefreiter - Obergefreiter)
+
| colspan="3" | Eintritt in die Marine
 
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| || colspan="3" | '''Unteroffiziersanwärter''' (nach zwei Dienstjahren möglich)
+
| colspan="3" | Infanteristische Grundausbildung (mehrere Monate, danach Matrose)
 
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| || colspan="3" | Maatenlehrgänge (8 Monate)
+
| colspan="3" | Laufbahnspezifische Lehrgänge (6 Monate, danach Gefreiter - Obergefreiter)
 
|-
 
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| || colspan="3" | Unteroffizierslehrgang (4 Monate) - Nach bestehen Beförderung zum Maat.
+
| colspan="3" | '''Unteroffiziersanwärter''' (nach zwei Dienstjahren möglich)
 
|-
 
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| || colspan="3" | '''Oberfeldwebelanwärter'''
+
| colspan="3" | Maatenlehrgänge (8 Monate)
 
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| || colspan="3" | Obermaatenausbildung (10 Monate)
+
| colspan="3" | Unteroffizierslehrgang (4 Monate) - Nach bestehen Beförderung zum Maat.
 
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| || colspan="3" | Oberfeldwebellehrgang (6 Wochen)
+
| colspan="3" | '''Oberfeldwebelanwärter'''
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Die Ausbildung in den einzelnen Laufbahnen ist vielseitig und gründlich. Nach der Einstellung erhält jeder Freiwillige eine mehrmonatige militärische (infanteristische) Ausbildung, die Grundausbildung für einen Soldaten der Kriegsmarine.
+
| colspan="3" | Obermaatenausbildung (10 Monate)
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Die weitere Ausbildung z.B. in der Mechanikerlaufbahn, vollzieht sich in folgender Weise: anschließend an die militärische Ausbildung folgt ein sechsmonatiger Mechanikergastenlehrgang, dann Kommandierung an Bord eines Schlachtschiffes, Kreuzers oder eines anderen Kriegsschiffes als Mechanikergast; nach Auswahl zum Unteroffiziersanwärter (nach zwei Dienstjahren möglich) achtmonatiger Mechanikersmaatenlehrgang und viermonatiger allgemeiner Unteroffizierslehrgang (Schulung zum Vorgesetzte). Nach Bestehen der Lehrgänge Beförderung zum Mechanikermaat und Kommandierung in eine Maatenstelle an Bord oder an Land.
+
| colspan="3" | Oberfeldwebellehrgang (6 Wochen)
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Bei Auswahl zum Oberfeldwebelanwärter Obermechanikerausbildung von zehnmonatiger Dauer und allgemeiner Oberfeldwebellehrgang von etwa sechs Wochen (allgemeine Schulung für die Vorgesetztenstellung eines Oberfeldwebels). Zum Oberfeldwebelanwärter können die tüchtigsten Unteroffiziere bereits nach einjähriger Dienstzeit als Unteroffizier ausgewählt und, bei Bestehen der Lehrgänge, vom Maaten gleich zum Oberfeldwebel (Obermechaniker) befördert werden. Die Zwischendienstgrade (Obermaat und Feldwebel [Mechaniker]) werden von ihnen übersprungen.
+
| ||
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Wer nicht zum Oberfeldwebelanwärter ausgewählt werden kann, wird bei Eignung nach sechsjähriger Dienszeit (davon drei Jahre als Maat) zum Obermaaten befördert und kann, wenn er geeignet ist und ausgewählt wird, nach siebenjähriger Dienstzeit (davon drei Jahre als Maat) zum Feldwebel (Mechaniker) befördert werden.
+
| colspan="3" | Die Ausbildung in den einzelnen Laufbahnen ist vielseitig und gründlich. Nach der Einstellung erhält jeder Freiwillige eine mehrmonatige militärische (infanteristische) Ausbildung, die Grundausbildung für einen Soldaten der Kriegsmarine.
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Die Freiwilligen der übrigen Lehrgänge erhalten andere Ausbildungslehrgänge, die Beförderungsbedingungen in bezug auf Dienstzeit sind jedoch die gleichen. Sie sind in nachstehender Übersicht zusammengefaßt:
+
| colspan="3" | Die weitere Ausbildung vollzieht sich in folgender Weise: anschließend an die militärische Ausbildung folgt ein sechsmonatiger Gastenlehrgang, dann Kommandierung an Bord eines Schlachtschiffes, Kreuzers oder eines anderen Kriegsschiffes als Gast; nach Auswahl zum Unteroffiziersanwärter (nach zwei Dienstjahren möglich) achtmonatiger Maatenlehrgang und viermonatiger allgemeiner Unteroffizierslehrgang (Schulung zum Vorgesetzte). Nach Bestehen der Lehrgänge Beförderung zum Maat und Kommandierung in eine Maatenstelle an Bord oder an Land.
 
|-
 
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| ||
+
| colspan="3" | Bei Auswahl zum Oberfeldwebelanwärter von zehnmonatiger Dauer und allgemeiner Oberfeldwebellehrgang von etwa sechs Wochen (allgemeine Schulung für die Vorgesetztenstellung eines Oberfeldwebels). Zum Oberfeldwebelanwärter können die tüchtigsten Unteroffiziere bereits nach einjähriger Dienstzeit als Unteroffizier ausgewählt und, bei Bestehen der Lehrgänge, vom Maaten gleich zum Oberfeldwebel befördert werden. Die Zwischendienstgrade (Obermaat und Feldwebel) werden von ihnen übersprungen.
 
|-
 
|-
|}
+
| colspan="3" | Wer nicht zum Oberfeldwebelanwärter ausgewählt werden kann, wird bei Eignung nach sechsjähriger Dienstzeit (davon drei Jahre als Maat) zum Obermaaten befördert und kann, wenn er geeignet ist und ausgewählt wird, nach siebenjähriger Dienstzeit (davon drei Jahre als Maat) zum Feldwebel befördert werden.
 
 
Beförderungen
 
{| style="background-color:#FFFFE0;border-color:black;border-width:3px;border-style:double;width:80%;align:center"
 
 
|-
 
|-
| style="width:2%" |
+
| colspan="3" | Die Freiwilligen der übrigen Lehrgänge erhalten andere Ausbildungslehrgänge, die Beförderungsbedingungen in bezug auf Dienstzeit sind jedoch die gleichen. Sie sind in nachstehender Übersicht zusammengefaßt:
 +
|-
 +
| ||
 
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|-
| || colspan="3" | Gefreiter - nach Gesamtdienstzeit von 1 Jahr, davon 1 Jahr als Matrose
+
! colspan="3" | Beförderungen
 +
|-  
 +
| ||
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Obergefreiter - nach einer Gesamtdienstzeit von 2 Jahren, davon 1 Jahr als Gefreiter
+
| colspan="3" | Gefreiter - nach Gesamtdienstzeit von 1 Jahr, davon 1 Jahr als Matrose
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Hauptgefreiter - nach einer Gesamtdienstzeit von 4 Jahren, davon 2 Jahre als Obergefreiter
+
| colspan="3" | Obergefreiter - nach einer Gesamtdienstzeit von 2 Jahren, davon 1 Jahr als Gefreiter
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Maaten - nach einer Gesamtdienstzeit von 3 Jahren, davon 1 Jahr als Obergefreiter
+
| colspan="3" | Hauptgefreiter - nach einer Gesamtdienstzeit von 4 Jahren, davon 2 Jahre als Obergefreiter
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Obermaaten - nach einer Gesamtdienstzeit von 6 Jahren, davon 3 Jahre als Maat
+
| colspan="3" | Maaten - nach einer Gesamtdienstzeit von 3 Jahren, davon 1 Jahr als Obergefreiter
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Feldwebel - nach einer Gesamtdienstzeit von 7 Jahren, davon 3 Jahre als Maat
+
| colspan="3" | Obermaaten - nach einer Gesamtdienstzeit von 6 Jahren, davon 3 Jahre als Maat
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Oberfeldwebel - nach einer Gesamtdienstzeit von 6 Jahren, davon 2 Jahre als Maat  
+
| colspan="3" | Feldwebel - nach einer Gesamtdienstzeit von 7 Jahren, davon 3 Jahre als Maat
 
|-
 
|-
 +
| colspan="3" | Oberfeldwebel - nach einer Gesamtdienstzeit von 6 Jahren, davon 2 Jahre als Maat
 +
|-
 
| ||
 
| ||
 
|-
 
|-
|}
+
! colspan="3" | Einstellungskriterien für die Kriegsmarine/alle Laufbahnen
 
+
|-  
Einstellungskriterien für die Kriegsmarine/alle Laufbahnen
+
| ||
{| style="background-color:#FFFFE0;border-color:black;border-width:3px;border-style:double;width:80%;align:center"
 
 
|-
 
|-
| style="width:2%" |
+
| colspan="3" | '''Dienstverpflichtung'''
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | '''Dienstverpflichtung'''
+
| colspan="3" | Die Freiwilligen für den Flottendienst werden auf 4 Jahre zuzüglich eines Ausbildungszuschlags, der 1 Jahr nicht übersteigt, verpflichtet. Gleichzeitig erklären sie sich für den Fall, daß sie Unteroffiziere werden, mit einer Verpflichtung auf insgesamt 12 Jahre zuzüglich Ausbildungszuschlag einverstanden.
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Die Freiwilligen für den Flottendienst werden auf 4 Jahre zuzüglich eines Ausbildungszuschlags, der 1 Jahr nicht übersteigt, verpflichtet. Gleichzeitig erklären sie sich für den Fall, daß sie Unteroffiziere werden, mit einer Verpflichtung auf insgesamt 12 Jahre zuzüglich Ausbildungszuschlag einverstanden.
+
| colspan="3" | '''Vorbildung'''
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | '''Vorbildung'''
+
| colspan="3" | In der kurzen Eignungsprüfung wird ein bestimmtes Maß von Kenntnissen (Anforderungen der Volks- und Berufsschule), geistige Gewandtheit, rasches Auffassen und klares Urteil verlangt. Für einen aufgeweckten deutschen Jungen ist diese Prüfung nicht schwer. Für die Anzahl von Laufbahnen wird handwerksmäßige Ausbildung gefordert (als Schlosser, Schmied, Kupferschmied, Elektriker, Mechaniker, Feinmechaniker, Klempner, Installateur usw.). Aber auch für Bewerber mit anderer Berufsausbildung und auch für solche ohne Berufsausbildung besteht in den übrigen Laufbahnen jetzt gute Aussicht auf Einstellung.
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | In der kurzen Eignungsprüfung wird ein bestimmtes Maß von Kenntnissen (Anforderungen der Volks- und Berufsschule), geistige Gewandtheit, rasches Auffassen und klares Urteil verlangt. Für einen aufgeweckten deutschen Jungen ist diese Prüfung nicht schwer. Für die Anzahl von Laufbahnen wird handwerksmäßige Ausbildung gefordert (als Schlosser, Schmied, Kupferschmied, Elektriker, Mechaniker, Feinmechaniker, Klempner, Installateur usw.). Aber auch für Bewerber mit anderer Berufsausbildung und auch für solche ohne Berufsausbildung besteht in den übrigen Laufbahnen jetzt gute Aussicht auf Einstellung.
+
| colspan="3" | '''Einstellungszeitpunkt'''
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | '''Einstellungszeitpunkt'''
+
| colspan="3" | 1. April und 1. Oktober jeden Jahres.
 +
|-
 +
| ||
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | 1. April und 1. Oktober jeden Jahres.
+
! colspan="3" | Bedingungen/alle Laufbahnen
 +
|-
 +
| ||
 
|-
 
|-
| ||
+
| colspan="3" | '''Für die Einstellung ist Voraussetzung, daß Bewerber:'''
 
|-
 
|-
|}
+
| colspan="3" | a) am Einstellungstage das 17. Lebensjahr vollendet und das 23. Lebensjahr nicht überschritten hat,
 
 
Bedingungen/alle Laufbahnen
 
{| style="background-color:#FFFFE0;border-color:black;border-width:3px;border-style:double;width:80%;align:center"
 
 
|-
 
|-
| style="width:2%" |
+
| colspan="3" | b) möglichst nicht unter 1.60 m groß,
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | '''Für die Einstellung ist Voraussetzung, daß Bewerber:'''
+
| colspan="3" | c) die deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) besitzt,
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | a) am Einstellungstage das 17. Lebensjahr vollendet und das 23. Lebensjahr nicht überschritten hat,
+
| colspan="3" | d) wehrwürdig ist,
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | b) möglichst nicht unter 1.60 m groß,
+
| colspan="3" | e) tauglich für den Wehrdienst ist - marinetauglich -,
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | c) die deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) besitzt,
+
| colspan="3" | f) den Nachweis der Abstammung von deutschen oder artverwandten Blut erbringt,
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | d) wehrwürdig ist,
+
| colspan="3" | g) gerichtlich nicht vorbestraft und auch sonst unbescholten ist,
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | e) tauglich für den Wehrdienst ist - marinetauglich -,
+
| colspan="3" | h) unverheiratet ist,
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | f) den Nachweis der Abstammung von deutschen oder artverwandten Blut erbringt,
+
| colspan="3" | i) seine Arbeitsdienstpflicht erfüllt hat,
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | g) gerichtlich nicht vorbestraft und auch sonst unbescholten ist,
+
| colspan="3" | j) (wurde nicht aufgeführt)
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | h) unverheiratet ist,
+
| colspan="3" | k) eine schriftliche, amtliche beglaubigte Einwilligungserklärung seines gesetzlichen Vertreters zum freiwilligen Eintritt in die Kriegsmarine vorlegt, wenn er minderjährig ist, d.h. das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | i) seine Arbeitsdienstpflicht erfüllt hat,
+
| colspan="3" | l) seine Lehrzeit vor Eintritt in den Reichsarbeitsdienst, also mindestens 1/2 Jahr vor Eintritt in den Wehrdienst, voraussichtlich mit Erfolg beenden wird oder die schriftliche Einwilligung seines Lehrherrn zur Lehrzeitverkürzung vorlegt,
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | j) (wurde nicht aufgeführt)
+
| colspan="3" | m) notwendige Zahnbehandlung vor der Einstellung durchgeführt hat.
 +
|-
 +
| ||
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | k) eine schriftliche, amtliche beglaubigte Einwilligungserklärung seines gesetzlichen Vertreters zum freiwilligen Eintritt in die Kriegsmarine vorlegt, wenn er minderjährig ist, d.h. das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
+
! colspan="3" | Annahmegesuch/alle Laufbahnen
 +
|-
 +
| ||
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | l) seine Lehrzeit vor Eintritt in den Reichsarbeitsdienst, also mindestens 1/2 Jahr vor Eintritt in den Wehrdienst, voraussichtlich mit Erfolg beenden wird oder die schriftliche Einwilligung seines Lehrherrn zur Lehrzeitverkürzung vorlegt,
+
| colspan="3" | Die Meldung ist jederzeit möglich und reichlich 1 Jahr vor dem gewünschten Einstellungstag einzureichen. Wer mit 17 Jahren eingestellt werden will, meldet sich tunlicht kurz vor Vollendung des 16. Lebensjahres. Für Lehrlinge ist es ratsam, das Gesuch frühzeitig im leten Lehrjahr einzureichen, damit sie nach Beendigung der Lehre sofort in den Arbeitsdienst einberufen werden könne.
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | m) notwendige Zahnbehandlung vor der Einstellung durchgeführt hat.
+
| colspan="3" | '''Das Annahmegesuch ist mit dem Vermerk:'''
 
|-
 
|-
| ||
+
| colspan="3" | "Gesuch um Annahme als Freiwilliger für den Flottendienst" an der 2. Admiral der Nordseestation (Einstellung), Wilhelmshaven, (ab 01.10.1939 an: Schiffsstamminspektion der Nordsee, Wilhelmshaven), oder an den 2. Admiral der Ostseestation (Einstellung), Kiel, (ab 01.10.1939 an: Schiffsstamminspektion der Ostsee, Kiel) zu richten.
 
|-
 
|-
|}
+
| colspan="3" | '''Dem Einstellungsgesuch sind beizufügen:'''
 
 
Annahmegesuch/alle Laufbahnen
 
{| style="background-color:#FFFFE0;border-color:black;border-width:3px;border-style:double;width:80%;align:center"
 
 
|-
 
|-
| style="width:2%" |
+
| colspan="3" | 1. von bereits gemusterten Bewerbern ein Wehrpaßauszug, von nicht gemusterten Bewerbern ein Freiwilligenschein,
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Die Meldung ist jederzeit möglich und reichlich 1 Jahr vor dem gewünschten Einstellungstag einzureichen. Wer mit 17 Jahren eingestellt werden will, meldet sich tunlicht kurz vor Vollendung des 16. Lebensjahres. Für Lehrlinge ist es ratsam, das Gesuch frühzeitig im leten Lehrjahr einzureichen, damit sie nach Beendigung der Lehre sofort in den Arbeitsdienst einberufen werden könne.
+
| colspan="3" | 2. ein lückenloser, handgeschriebener Lebenslauf,
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | '''Das Annahmegesuch ist mit dem Vermerk:'''
+
| colspan="3" | 3. 2 Paßbilder in bürgerlicher Kleidung ohne Kopfbedeckung, Größe 3,7 x 5,2 cm, mit Namensangabe auf der Rückseite (keine Seitenaufnahmen).
 +
|-
 +
| ||
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | "Gesuch um Annahme als Freiwilliger für den Flottendienst" an der 2. Admiral der Nordseestation (Einstellung), Wilhelmshaven, (ab 01.10.1939 an: Schiffsstamminspektion der Nordsee, Wilhelmshaven), oder an den 2. Admiral der Ostseestation (Einstellung), Kiel, (ab 01.10.1939 an: Schiffsstamminspektion der Ostsee, Kiel) zu richten.
+
! colspan="3" | Lebenslauf/alle Laufbahnen
 +
|-
 +
| ||
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | '''Dem Einstellungsgesuch sind beizufügen:'''
+
| colspan="3" | '''Der Bewerber hat anzugeben:'''
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | 1. von bereits gemusterten Bewerbern ein Wehrpaßauszug, von nicht gemusterten Bewerbern ein Freiwilligenschein,
+
| colspan="3" | Vor- und Familiennamen (Rufname unterstrichen)
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | 2. ein lückenloser, handgeschriebener Lebenslauf,
+
| colspan="3" | Tag, Jahr, Ort, Kreis, Provinz der Geburt,
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | 3. 2 Paßbilder in bürgerlicher Kleidung ohne Kopfbedeckung, Größe 3,7 x 5,2 cm, mit Namensangabe auf der Rückseite (keine Seitenaufnahmen).
+
| colspan="3" | Religion,
 
|-
 
|-
| ||
+
| colspan="3" | Beruf des Vaters,
 
|-
 
|-
|}
+
| colspan="3" | Körpergröße und -gewicht, körperliche Fehler,
 
 
Lebenslauf/alle Laufbahnen
 
{| style="background-color:#FFFFE0;border-color:black;border-width:3px;border-style:double;width:80%;align:center"
 
 
|-
 
|-
| style="width:2%" |
+
| colspan="3" | Angaben über Schulbesuch,
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | '''Der Bewerber hat anzugeben:'''
+
| colspan="3" | Ausbildung,
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Vor- und Familiennamen (Rufname unterstrichen)
+
| colspan="3" | Beruf und gegenwärtige Beschäftigung,
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Tag, Jahr, Ort, Kreis, Provinz der Geburt,
+
| colspan="3" | Arbeitslosigkeit seit der Schulentlassung,
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Religion,
+
| colspan="3" | abgeleisteten Arbeitsdienst,
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Beruf des Vaters,
+
| colspan="3" | sportlich Betätigung, erworbene Sportzeugnisse (z.B. Freischwimmer) und Sportabzeichen,
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Körpergröße und -gewicht, körperliche Fehler,
+
| colspan="3" | Mitgliedschaft und Dauer derselben in der HJ, Marine-HJ oder einer anderen Parteigliederung (SA, SS usw.), Ehrenzeichen der Partei.
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Angaben über Schulbesuch,
+
| colspan="3" | '''Ferner ist anzugeben:'''
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Ausbildung,
+
| colspan="3" | ob Seefahrzeit, Segelzeugnisse, Seesport- oder Seesportfunkzeugnis erworben sind,
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Beruf und gegenwärtige Beschäftigung,
+
| colspan="3" | ob der Bewerber auf einer Motorsportschule des NSKK oder anderwertig als Kraftfahrer ausgebildet ist,
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Arbeitslosigkeit seit der Schulentlassung,
+
| colspan="3" | welche Kenntnisse in Morsen, Funken oder anderen Gebieten vorhanden sind und welche Sprachen beherrscht werden,  
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | abgeleisteten Arbeitsdienst,
+
| colspan="3" | bei welchem anderen Wehrmachtsteil (Herr, Luftwaffe) und bei welcher Waffengattung (Infanterie, Artillerie usw.) der Bewerber eingestellt werden möchte, falls er in der Kriegsmarine nicht eingestellt werden kann.
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | sportlich Betätigung, erworbene Sportzeugnisse (z.B. Freischwimmer) und Sportabzeichen,
+
| ||
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | Mitgliedschaft und Dauer derselben in der HJ, Marine-HJ oder einer anderen Parteigliederung (SA, SS usw.), Ehrenzeichen der Partei.
+
! colspan="3" | Literaturverweise
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | '''Ferner ist anzugeben:'''
+
| ||
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | ob Seefahrzeit, Segelzeugnisse, Seesport- oder Seesportfunkzeugnis erworben sind,
+
| Oberkommando der Kriegsmarine || colspan="3" | "Wie werde ich Offizier der Kriegsmarine ? (Kriegsausgabe)" - [https://www.zvab.com/servlet/BookDetailsPL?bi=19825201344&searchurl=ds%3D30%26rollup%3Don%26sortby%3D20%26tn%3DWie%2Bwerde%2Bich%2BOffizier%2Bder%2BKriegsmarine&cm_sp=snippet-_-srp0-_-title3 | → ZVAB - Antiquariat]
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | ob der Bewerber auf einer Motorsportschule des NSKK oder anderwertig als Kraftfahrer ausgebildet ist,
+
| Adolf Schlicht/John R. Angolia || colspan="3" | "Deutsche Wehrmacht-Uniformierung und Ausrüstung 1933 - 1945- Band 2 Die Kriegsmarine" - Motorbuchverlag 1995. S. 77 - 104. [https://www.amazon.de/Die-Deutsche-Wehrmacht-Uniformierung-Kriegsmarine/dp/3613016567/ref=sr_1_1?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&crid=V7F1H5P3MQF0&dib=eyJ2IjoiMSJ9.JI3jxXIBpqHcBsCoQ_SstQPkco4r0C1qx1llZ9htl7FhXC0geVDIblhMthIqF5jz945rnbqQT4g6UI_ybVFrnzMmAbnJxTrpEtV2CHcHPg5JnGBvT8c_Ky28B9nAzBB5Po_GzB-qZThBXasY47GgVoXG9xC94bPxzrwPveXri1K3KOsEA9-lNTIJUm1vswgFg1XtP3OTmGUytqd8WthBJk0TZzfNozZ8zR-SbYmnxw4.EBVSo8gOZhEzwBglF9ubWBvxMZmgVv_YUSa8H1FWjsQ&dib_tag=se&keywords=Deutsche+Wehrmacht-Uniformierung+und+Ausr%C3%BCstung+1933+-+1945-+Band+2+Die+Kriegsmarine&qid=1724484322&sprefix=deutsche+wehrmacht-uniformierung+und+ausr%C3%BCstung+1933+-+1945-+band+2+die+kriegsmarine%2Caps%2C304&sr=8-1 | → Amazon]
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | welche Kenntnisse in Morsen, Funken oder anderen Gebieten vorhanden sind und welche Sprachen beherrscht werden,
+
| ||
 
|-
 
|-
| || colspan="3" | bei welchem anderen Wehrmachtsteil (Herr, Luftwaffe) und bei welcher Waffengattung (Infanterie, Artillerie usw.) der Bewerber eingestellt werden möchte, falls er in der Kriegsmarine nicht eingestellt werden kann.
+
! colspan="3" |
 
|-
 
|-
 
| ||
 
| ||
 
|-
 
|-
|}
+
| colspan="3" | Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
 
 
Literaturverweise
 
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| || colspan="3" | Schlicht/Angolia - "Deutsche Wehrmacht-Uniformierung und Ausrüstung 1933 - 1945- Band 2 Die Kriegsmarine" - Motorbuchverlag 1995 - ISBN 3-613-01656-7 - Seite 77 - 104.
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Matrose IV Fk. ← [[Funkgefreiter]] → → → [[Dienstgrade]]
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Matrose IV Fk. ← [[Funkgefreiter]] → [[Dienstgrade]]

Aktuelle Version vom 12. Dezember 2024, 12:56 Uhr

Matrose IV Fk. ← FunkgefreiterDienstgrade

Datenblatt: Matrose IV Fk.
Matrose IV - Mtr. IV - gehörte zur Laufbahn IV Fk. (Funklaufbahn) Es war der niedrigste Mannschafts-Dienstgrad der Funker.
Aufgaben: Funkdienst an Bord und bei den Marinefunkstellen an Land. Bedienen und Instandhalten der Funkanlagen, der Funkpeil- und Unterwassertelegraphieanlagen und des Horchgerätes. Von 1940 bis Ende 1943 wurden die Funker auch als Sanitäter ("Hilfskrankenträger") ausgebildet.
Anforderungen: Gutes Gehör, leistungsfähige Nerven, technisches Verständnis, rasche Auffassung und möglichst flotte, fehlerfreie Handschrift.
Die Laufbahn ergänzte sich auch aus Freiwilligen.
Rang- und Laufbahnabzeichen
Der Matrose trug keine Rangabzeichen.
Mannschaften, ausgenommen Kadetten, trugen auf dem linken Oberarm das Laufbahnabzeichen in Maschinenstickerei.
Laufbahnabzeichen - 1 goldener Blitz auf blauem Grund (Pfeil aus Blickrichtung links).
Ausbildung
Eintritt in die Marine
Infanteristische Grundausbildung (mehrere Monate, danach Matrose)
Laufbahnspezifische Lehrgänge (6 Monate, danach Gefreiter - Obergefreiter)
Unteroffiziersanwärter (nach zwei Dienstjahren möglich)
Maatenlehrgänge (8 Monate)
Unteroffizierslehrgang (4 Monate) - Nach bestehen Beförderung zum Maat.
Oberfeldwebelanwärter
Obermaatenausbildung (10 Monate)
Oberfeldwebellehrgang (6 Wochen)
Die Ausbildung in den einzelnen Laufbahnen ist vielseitig und gründlich. Nach der Einstellung erhält jeder Freiwillige eine mehrmonatige militärische (infanteristische) Ausbildung, die Grundausbildung für einen Soldaten der Kriegsmarine.
Die weitere Ausbildung vollzieht sich in folgender Weise: anschließend an die militärische Ausbildung folgt ein sechsmonatiger Gastenlehrgang, dann Kommandierung an Bord eines Schlachtschiffes, Kreuzers oder eines anderen Kriegsschiffes als Gast; nach Auswahl zum Unteroffiziersanwärter (nach zwei Dienstjahren möglich) achtmonatiger Maatenlehrgang und viermonatiger allgemeiner Unteroffizierslehrgang (Schulung zum Vorgesetzte). Nach Bestehen der Lehrgänge Beförderung zum Maat und Kommandierung in eine Maatenstelle an Bord oder an Land.
Bei Auswahl zum Oberfeldwebelanwärter von zehnmonatiger Dauer und allgemeiner Oberfeldwebellehrgang von etwa sechs Wochen (allgemeine Schulung für die Vorgesetztenstellung eines Oberfeldwebels). Zum Oberfeldwebelanwärter können die tüchtigsten Unteroffiziere bereits nach einjähriger Dienstzeit als Unteroffizier ausgewählt und, bei Bestehen der Lehrgänge, vom Maaten gleich zum Oberfeldwebel befördert werden. Die Zwischendienstgrade (Obermaat und Feldwebel) werden von ihnen übersprungen.
Wer nicht zum Oberfeldwebelanwärter ausgewählt werden kann, wird bei Eignung nach sechsjähriger Dienstzeit (davon drei Jahre als Maat) zum Obermaaten befördert und kann, wenn er geeignet ist und ausgewählt wird, nach siebenjähriger Dienstzeit (davon drei Jahre als Maat) zum Feldwebel befördert werden.
Die Freiwilligen der übrigen Lehrgänge erhalten andere Ausbildungslehrgänge, die Beförderungsbedingungen in bezug auf Dienstzeit sind jedoch die gleichen. Sie sind in nachstehender Übersicht zusammengefaßt:
Beförderungen
Gefreiter - nach Gesamtdienstzeit von 1 Jahr, davon 1 Jahr als Matrose
Obergefreiter - nach einer Gesamtdienstzeit von 2 Jahren, davon 1 Jahr als Gefreiter
Hauptgefreiter - nach einer Gesamtdienstzeit von 4 Jahren, davon 2 Jahre als Obergefreiter
Maaten - nach einer Gesamtdienstzeit von 3 Jahren, davon 1 Jahr als Obergefreiter
Obermaaten - nach einer Gesamtdienstzeit von 6 Jahren, davon 3 Jahre als Maat
Feldwebel - nach einer Gesamtdienstzeit von 7 Jahren, davon 3 Jahre als Maat
Oberfeldwebel - nach einer Gesamtdienstzeit von 6 Jahren, davon 2 Jahre als Maat
Einstellungskriterien für die Kriegsmarine/alle Laufbahnen
Dienstverpflichtung
Die Freiwilligen für den Flottendienst werden auf 4 Jahre zuzüglich eines Ausbildungszuschlags, der 1 Jahr nicht übersteigt, verpflichtet. Gleichzeitig erklären sie sich für den Fall, daß sie Unteroffiziere werden, mit einer Verpflichtung auf insgesamt 12 Jahre zuzüglich Ausbildungszuschlag einverstanden.
Vorbildung
In der kurzen Eignungsprüfung wird ein bestimmtes Maß von Kenntnissen (Anforderungen der Volks- und Berufsschule), geistige Gewandtheit, rasches Auffassen und klares Urteil verlangt. Für einen aufgeweckten deutschen Jungen ist diese Prüfung nicht schwer. Für die Anzahl von Laufbahnen wird handwerksmäßige Ausbildung gefordert (als Schlosser, Schmied, Kupferschmied, Elektriker, Mechaniker, Feinmechaniker, Klempner, Installateur usw.). Aber auch für Bewerber mit anderer Berufsausbildung und auch für solche ohne Berufsausbildung besteht in den übrigen Laufbahnen jetzt gute Aussicht auf Einstellung.
Einstellungszeitpunkt
1. April und 1. Oktober jeden Jahres.
Bedingungen/alle Laufbahnen
Für die Einstellung ist Voraussetzung, daß Bewerber:
a) am Einstellungstage das 17. Lebensjahr vollendet und das 23. Lebensjahr nicht überschritten hat,
b) möglichst nicht unter 1.60 m groß,
c) die deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) besitzt,
d) wehrwürdig ist,
e) tauglich für den Wehrdienst ist - marinetauglich -,
f) den Nachweis der Abstammung von deutschen oder artverwandten Blut erbringt,
g) gerichtlich nicht vorbestraft und auch sonst unbescholten ist,
h) unverheiratet ist,
i) seine Arbeitsdienstpflicht erfüllt hat,
j) (wurde nicht aufgeführt)
k) eine schriftliche, amtliche beglaubigte Einwilligungserklärung seines gesetzlichen Vertreters zum freiwilligen Eintritt in die Kriegsmarine vorlegt, wenn er minderjährig ist, d.h. das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
l) seine Lehrzeit vor Eintritt in den Reichsarbeitsdienst, also mindestens 1/2 Jahr vor Eintritt in den Wehrdienst, voraussichtlich mit Erfolg beenden wird oder die schriftliche Einwilligung seines Lehrherrn zur Lehrzeitverkürzung vorlegt,
m) notwendige Zahnbehandlung vor der Einstellung durchgeführt hat.
Annahmegesuch/alle Laufbahnen
Die Meldung ist jederzeit möglich und reichlich 1 Jahr vor dem gewünschten Einstellungstag einzureichen. Wer mit 17 Jahren eingestellt werden will, meldet sich tunlicht kurz vor Vollendung des 16. Lebensjahres. Für Lehrlinge ist es ratsam, das Gesuch frühzeitig im leten Lehrjahr einzureichen, damit sie nach Beendigung der Lehre sofort in den Arbeitsdienst einberufen werden könne.
Das Annahmegesuch ist mit dem Vermerk:
"Gesuch um Annahme als Freiwilliger für den Flottendienst" an der 2. Admiral der Nordseestation (Einstellung), Wilhelmshaven, (ab 01.10.1939 an: Schiffsstamminspektion der Nordsee, Wilhelmshaven), oder an den 2. Admiral der Ostseestation (Einstellung), Kiel, (ab 01.10.1939 an: Schiffsstamminspektion der Ostsee, Kiel) zu richten.
Dem Einstellungsgesuch sind beizufügen:
1. von bereits gemusterten Bewerbern ein Wehrpaßauszug, von nicht gemusterten Bewerbern ein Freiwilligenschein,
2. ein lückenloser, handgeschriebener Lebenslauf,
3. 2 Paßbilder in bürgerlicher Kleidung ohne Kopfbedeckung, Größe 3,7 x 5,2 cm, mit Namensangabe auf der Rückseite (keine Seitenaufnahmen).
Lebenslauf/alle Laufbahnen
Der Bewerber hat anzugeben:
Vor- und Familiennamen (Rufname unterstrichen)
Tag, Jahr, Ort, Kreis, Provinz der Geburt,
Religion,
Beruf des Vaters,
Körpergröße und -gewicht, körperliche Fehler,
Angaben über Schulbesuch,
Ausbildung,
Beruf und gegenwärtige Beschäftigung,
Arbeitslosigkeit seit der Schulentlassung,
abgeleisteten Arbeitsdienst,
sportlich Betätigung, erworbene Sportzeugnisse (z.B. Freischwimmer) und Sportabzeichen,
Mitgliedschaft und Dauer derselben in der HJ, Marine-HJ oder einer anderen Parteigliederung (SA, SS usw.), Ehrenzeichen der Partei.
Ferner ist anzugeben:
ob Seefahrzeit, Segelzeugnisse, Seesport- oder Seesportfunkzeugnis erworben sind,
ob der Bewerber auf einer Motorsportschule des NSKK oder anderwertig als Kraftfahrer ausgebildet ist,
welche Kenntnisse in Morsen, Funken oder anderen Gebieten vorhanden sind und welche Sprachen beherrscht werden,
bei welchem anderen Wehrmachtsteil (Herr, Luftwaffe) und bei welcher Waffengattung (Infanterie, Artillerie usw.) der Bewerber eingestellt werden möchte, falls er in der Kriegsmarine nicht eingestellt werden kann.
Literaturverweise
Oberkommando der Kriegsmarine "Wie werde ich Offizier der Kriegsmarine ? (Kriegsausgabe)" - | → ZVAB - Antiquariat
Adolf Schlicht/John R. Angolia "Deutsche Wehrmacht-Uniformierung und Ausrüstung 1933 - 1945- Band 2 Die Kriegsmarine" - Motorbuchverlag 1995. S. 77 - 104. | → Amazon
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