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Soldat im Beurlaubtenstand: Unterschied zwischen den Versionen

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| colspan="3" | In der Kriegsmarine bezeichnete der Soldat im Beurlaubtenstand Angehörige der Reserve oder des Ersatzwesens, die zwar wehrpflichtig waren und einer militärischen Einheit angehörten, aber vorübergehend in das Zivilleben entlassen wurden. Dieser Status ermöglichte es der Marineführung, qualifiziertes Personal in strategisch wichtigen zivilen Sektoren zu belassen, während die rechtliche Bindung an die Wehrmacht und die sofortige Einberufungsfähigkeit bei Mobilmachung oder Personalbedarf bestehen blieb.
 
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| colspan="3" | Rechtlicher Status: Der Soldat blieb weiterhin Angehöriger der Wehrmacht und unterstand der Militärgerichtsbarkeit, ging aber seinem zivilen Beruf nach. Er musste sich jederzeit für Übungen oder die Mobilmachung bereithalten.
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| Rechtlicher Status: || colspan="3" | Der Soldat blieb weiterhin Angehöriger der Wehrmacht und unterstand der Militärgerichtsbarkeit, ging aber seinem zivilen Beruf nach und musste sich für Übungen bereithalten.
 
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| colspan="3" | Abgrenzung: Er war weder „entlassen“ noch „ausgeschieden“. Er war „beurlaubt“, oft zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Kriegsführung oder aus familiären Gründen.  
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| Abgrenzung: || colspan="3" | Er war weder „entlassen“ noch „ausgeschieden“, sondern „beurlaubt“, oft zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Kriegsführung oder aus dringenden familiären Gründen.
 
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| Wehrüberwachung: || colspan="3" | Die Soldaten unterstanden während dieser Phase der Überwachung durch die zuständigen Wehrbezirkskommando (WBK) und mussten jede Adressänderung melden.
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| Ende 1945: || colspan="3" | Mit der Gesamtkapitulation und der anschließenden Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft erlosch dieser Status formal durch die Demobilisierung der Wehrmacht.
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! colspan="3" | Bedeutung für die U-Boot-Waffe
 
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| colspan="3" | Reserve-Offizierskorps: Viele Kommandanten der Reserve befanden sich vor ihrer Einberufung oder zwischen langen Lehrgängen im Beurlaubtenstand, um ihre zivilen Berufe (z.B. als Juristen oder Ingenieure) auszuüben.
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| Reserve-Offiziere: || colspan="3" | Viele Kommandanten der Reserve befanden sich vor ihrer Einberufung oder zwischen langen Fachlehrgängen im Beurlaubtenstand, um ihre zivilen Berufe auszuüben.
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| Spezialisten-Erhalt: || colspan="3" | Hochqualifizierte Werftarbeiter für den Bau der Typ XXI Boote (z. B. bei der Germaniawerft) wurden oft als Soldaten im Beurlaubtenstand (UK-Stellung) geführt.
 
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| colspan="3" | Spezialisten-Erhalt: Hochqualifizierte Werftarbeiter oder Ingenieure, die für den Bau der Typ XXI Elektroboote bei der Germaniawerft oder der Deschimag benötigt wurden, wurden oft als „Soldaten im Beurlaubtenstand“ geführt (UK-Stellung – unabkömmlich), um sie im Notfall sofort militärisch einsetzen zu können.
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| Wartezeit: || colspan="3" | Offiziersanwärter wurden teils kurzzeitig in den Beurlaubtenstand versetzt, wenn die Kapazitäten an den Fachschulen der U-Boot-Waffe vorübergehend erschöpft waren.
 
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| colspan="3" | Wartezeit: Offiziersanwärter wurden nach der Grundausbildung teils kurzzeitig in den Beurlaubtenstand versetzt, wenn die Kapazitäten an den Fachschulen erschöpft waren.
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| Personalsteuerung: || colspan="3" | Flexibles Instrument des O.K.M., um technisches Fachpersonal zwischen der Rüstungsindustrie und dem aktiven Frontdienst auf den Booten zu rotieren.
 
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! colspan="3" | Quellenverweise - Bundesarchiv-Militärarchiv (BArch-MA) [https://www.bundesarchiv.de | Invenio Online-Recherche]
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| BArch PERS 6 || colspan="3" | Personalakten. In den Lebensläufen findet sich oft der Vermerk: „vom [Datum] bis [Datum] im Beurlaubtenstand zur Fortführung des Studiums/Berufs“.
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| BArch PERS 6 || colspan="3" | Personalakten: In den Lebensläufen findet sich oft der Vermerk über Phasen im Beurlaubtenstand zur Fortführung des Studiums oder des zivilen Berufs.
 
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| BArch RHD 18 || colspan="3" | Dienstvorschriften. Die M.Dv. 32 regelt die Rechte und Pflichten der Soldaten im Beurlaubtenstand.
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| BArch RHD 18 || colspan="3" | Dienstvorschriften: Die M.Dv. 32 regelt die detaillierten Rechte, Pflichten und die Besoldung der Soldaten im Beurlaubtenstand.
 
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| BArch RM 6 || colspan="3" | OKM. Bestimmungen über die „UK-Stellung“ von Marinepersonal in der Rüstungsindustrie.
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| BArch RM 6 || colspan="3" | O.K.M.: Enthält Bestimmungen über die „UK-Stellung“ von Marinepersonal zur Sicherstellung der U-Boot-Produktion in der Rüstungsindustrie.
 
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! colspan="3" | Literaturverweise
 
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| Lohmann, Walter / Hildebrand, Hans H. || colspan="3" | Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945. (Band 2, Abschnitt Personalwesen/Reserve).
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| M.Dv. 32 || colspan="3" | Bestimmungen für die personelle Verwaltung der Kriegsmarine (Laufbahnregelungen und Beurlaubungswesen).
 
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| Absolon, Rudolf || colspan="3" | Die Wehrmacht im Dritten Reich. (Grundlagenwerk zum Wehrrecht und Beurlaubtenwesen).
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| Lohmann / Hildebrand || colspan="3" | "Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945" (Band 2, Abschnitt Ersatzwesen und Personalergänzung).
| Marinedienstvorschrift Nr. 32 || colspan="3" | Bestimmungen für die personelle Verwaltung
 
 
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| Absolon, Rudolf || colspan="3" | "Die Wehrmacht im Dritten Reich" (Band 5, zur rechtlichen Ausgestaltung des Beurlaubtenstandes).
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Aktuelle Version vom 27. Februar 2026, 12:51 Uhr

Status Soldat im Beurlaubtenstand
In der Kriegsmarine bezeichnete der Soldat im Beurlaubtenstand Angehörige der Reserve oder des Ersatzwesens, die zwar wehrpflichtig waren und einer militärischen Einheit angehörten, aber vorübergehend in das Zivilleben entlassen wurden. Dieser Status ermöglichte es der Marineführung, qualifiziertes Personal in strategisch wichtigen zivilen Sektoren zu belassen, während die rechtliche Bindung an die Wehrmacht und die sofortige Einberufungsfähigkeit bei Mobilmachung oder Personalbedarf bestehen blieb.
Definition und Status
Rechtlicher Status: Der Soldat blieb weiterhin Angehöriger der Wehrmacht und unterstand der Militärgerichtsbarkeit, ging aber seinem zivilen Beruf nach und musste sich für Übungen bereithalten.
Abgrenzung: Er war weder „entlassen“ noch „ausgeschieden“, sondern „beurlaubt“, oft zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Kriegsführung oder aus dringenden familiären Gründen.
Wehrüberwachung: Die Soldaten unterstanden während dieser Phase der Überwachung durch die zuständigen Wehrbezirkskommando (WBK) und mussten jede Adressänderung melden.
Ende 1945: Mit der Gesamtkapitulation und der anschließenden Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft erlosch dieser Status formal durch die Demobilisierung der Wehrmacht.
Bedeutung für die U-Boot-Waffe
Reserve-Offiziere: Viele Kommandanten der Reserve befanden sich vor ihrer Einberufung oder zwischen langen Fachlehrgängen im Beurlaubtenstand, um ihre zivilen Berufe auszuüben.
Spezialisten-Erhalt: Hochqualifizierte Werftarbeiter für den Bau der Typ XXI Boote (z. B. bei der Germaniawerft) wurden oft als Soldaten im Beurlaubtenstand (UK-Stellung) geführt.
Wartezeit: Offiziersanwärter wurden teils kurzzeitig in den Beurlaubtenstand versetzt, wenn die Kapazitäten an den Fachschulen der U-Boot-Waffe vorübergehend erschöpft waren.
Personalsteuerung: Flexibles Instrument des O.K.M., um technisches Fachpersonal zwischen der Rüstungsindustrie und dem aktiven Frontdienst auf den Booten zu rotieren.
Quellenverweise - Bundesarchiv-Militärarchiv (BArch-MA) | Invenio Online-Recherche
BArch PERS 6 Personalakten: In den Lebensläufen findet sich oft der Vermerk über Phasen im Beurlaubtenstand zur Fortführung des Studiums oder des zivilen Berufs.
BArch RHD 18 Dienstvorschriften: Die M.Dv. 32 regelt die detaillierten Rechte, Pflichten und die Besoldung der Soldaten im Beurlaubtenstand.
BArch RM 6 O.K.M.: Enthält Bestimmungen über die „UK-Stellung“ von Marinepersonal zur Sicherstellung der U-Boot-Produktion in der Rüstungsindustrie.
Literaturverweise
M.Dv. 32 Bestimmungen für die personelle Verwaltung der Kriegsmarine (Laufbahnregelungen und Beurlaubungswesen).
Lohmann / Hildebrand "Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945" (Band 2, Abschnitt Ersatzwesen und Personalergänzung).
Absolon, Rudolf "Die Wehrmacht im Dritten Reich" (Band 5, zur rechtlichen Ausgestaltung des Beurlaubtenstandes).
Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
ubootarchivwiki@gmail.com - Andreas Angerer 39028 Magdeburg Postfach 180132