Baubelehrung Seite 5
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Version vom 27. September 2022, 18:14 Uhr von Andreas (Diskussion | Beiträge)
III. Werfterprobungen | |||
1) Erprobungsprogramm wird für jedes Boot von der Bauwerft der Baubelehrung zugestellt. Beim Einbau und an den Erprobungen der einzelnen Einrichtungen nehmen die jeweiligen Vorgesetzten des betr. Abschnitts nach Anweisung des Führers der Baubelehrung teil. | |||
2) Der Stapellauf findet je nach Bootstyp etwa sechs bis acht Wochen vor Indienststellung mit eingebauten Hauptmaschinen nach vorangegangener Dockbesichtigung statt. Dazu tritt die Baulehrkompenie an. | |||
3) Werfttrimmversuche findet etwa drei Wochen vor Indienststellung statt. Teilnahme außer Bauwerft und Bauaufsicht und U.A.K.: Führer der Baubelehrung, Kommandant, Leit.Ing., Zentr.Maschinist. | |||
4) Werftprobefahrt finden zwei bis vier Wochen vor Indienststellung statt. Teilnahme außer Bauwerft und Bauaufsicht: Führer der Baubelehrung, Kommandant, Leit.Ing., I W.O., Abschnittsunteroffiziere, Brückenwache, F.T.-Wache, und MG/C 30 Bedinung nach Anweisung des Führers der Baubelehrung für evtl. erforderlichen Probefahrtschutz. K.M.W.-Vertreter zum Einschießen MG/C 30 anfordern. | |||
Fla- und Sperrgeleit für Probe- und Überführungsfahrten in gefährdeten Seegebieten wird von der zuständigen Baubelehrungsgruppe U-Boote Ost- bzw. Nordsee für jedes Neubau-U-Boot beantragt, die hiernach Auslaufgenehmigung erteilt. Die Auslaufgenehmigung ist mit Ausnahme der östlichen Ostsee in jedem Fall abzuwarten. Verantwortlich für die Schiffsführung ist der Werftkapitän, für Waffeneinsatz der Kommandant. | |||
5) Die Abnahmefahrt, auf Grund deren erste endgültig der Indienststellungstermin durch Bauaufsicht im Einvernehmen mit U.A.K. und Baubelehrung beim O.K.M. vorgeschlagen wird, findet ein bis zwei Wochen vor Indienststellung statt. Teilnahme und Probefahrtschutz wie zu lfd. Nr. 4. Alle bei den Erprobungen der Abnahmefahrt noch vorhandenen Mängel, die von U.A.K., Baubelehrung oder Werft festgestellt werden sind in einer Restarbeitsliste zusammengestellt. Die Bauwerft ist zur Erledigung der Restarbeiten vor Indienststellung verpflichtet. Der vorgesehene Indienststellungstermin soll hierdurch nur in besonderen Ausnahmefällen beeinflußt werden. Nach befriedigender Erledigung der Restarbeiten wird die vorläufige Abnahme vom U.A.K. vorbehaltlich der Genehmigung durch das O.K.M. ausgesprochen. | |||
6) Der letzte Innenanstrich des Bootes findet im allgemeinen nach der Abnahmefahrt statt. Während dieser Zeit kein Betreten möglich. | |||