Baubelehrung Seite 4
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Version vom 27. September 2022, 18:13 Uhr von Andreas (Diskussion | Beiträge)
c) Waffenbeschreibungen (fordert Bbl. mit Druckschriftensoll für jedes U-Boot an. | |||
N.f.D.-Unterrichtsmaterial | |||
a) Beschreibungen und Betriebsvorschriften. | |||
b) Skizzenpläne M und E (große Unterrichtspläne). Skizzentafeln M und E (mittleres Format wie an Bord gehaltert). Skizzenbücher M und E (Taschenformat). | |||
c) Ablieferungszeichnungen (Teil- und Zusammenstellungszeichnungen). | |||
d) Gerätesolle. | |||
Akten | |||
Offene und Geheime "Baubelehrungsakte Kommandant". | |||
Offene und Geheime "Baubelehrungsakte Leit.Ing.". | |||
Geheime Akte "Kriegserfahrungen, Abschnitt Maschine". | |||
6) Die Rollenverteilung erfolgt durch Leit.Ing. und I. WO nach genügender Kenntnis aller Besatzungsangehöriger und ist dem Kommandanten vorzulegen. Rollenpläne hat jede Baubelehrung für ihren Bootstyp. | |||
7) Besondere Baubelehrungskommandierungen veranlaßt: | |||
a) Baubelehrungskompanie für Kommandant bzw. W.O. und seem. Personal bei T.S. zur Belehrung über Feuerleitanlagen, falls erforderlich bei U.A.S. zur Belehrung über S-Gerät. | |||
b) Baubelehrungsgruppe U-Boote Ostsee bzw. Nordsee für Leit.Ing. und Unteroffiziere Lfb. II bei Firmen zur Belehrung über maschinelle und elektrische Anlagen, beim U.A.K. und Ausb. Flottillen zur Bordausbildung auf schon in Dienst gestellten Booten. | |||