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2. Funktechnischer-Offizier

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Dienststellung 2. Funktechnischer Offizier (2. F.T.O.)
In der Hierarchie der Kriegsmarine war der 2. Funktechnische Offizier (2. F.T.O.) eine spezialisierte Dienststellung, die vor allem auf großen Überwassereinheiten und in Stäben existierte. Aufgrund der zunehmenden Komplexität der Funkmesstechnik diente er als technischer Assistent des 1. F.T.O. und verantwortete die Einsatzbereitschaft der Ortungs- und Warnanlagen.
Entstehung, Funktion und Verantwortlichkeiten
Entstehung: Schaffung der Dienststellung ab 1943 als Reaktion auf die rasant steigende Bedeutung der Radar- und Radarwarntechnik (Funkmesswesen).
Hardware-Zuständigkeit: Verantwortlich für die technische Einsatzbereitschaft der Geräte sowie die fachliche Ausbildung und Führung der Funkmessmechaniker und Funkmessgasten.
Radarabwehr: Überwachung der präzisen Justierung der Funkmessbeobachtungsgeräte (Radarwarner) zur Vermeidung verräterischer Eigenabstrahlungen des eigenen Verbandes.
Fachliche Teilung: Während der 1. F.T.O. die taktische Verwendung koordinierte, konzentrierte sich der 2. F.T.O. auf die Instandhaltung der Hardware und die Fehlerdiagnose unter Gefechtsbedingungen.
Ende 1945: Auflösung der Dienststellung mit der Gesamtkapitulation im Mai 1945; das hochspezialisierte Personal wurde teilweise für Entminungsoperationen weiterverwendet.
Spezifische Merkmale & Qualifikation
Spezialausbildung: Voraussetzung war der Besuch vertiefender Lehrgänge an den Funkmessschulen, u. a. in Pelzerhaken oder an der Marinenachrichtenschule.
Stabsdienst: In den Stäben der Sicherungsdivisionen koordinierte der 2. F.T.O. die technischen Details der Geleitsicherung für einlaufende Einheiten und die landgestützte Ortung.
Systemintegration: Sicherstellung des Zusammenwirkens von aktiven Funkmessgeräten (Radar) und passiven Warnempfängern zur Erstellung eines lückenlosen Lagebildes.
Relevanz für die U-Boot-Waffe
Kaderschmiede: Viele Offiziere mit Erfahrung als 2. F.T.O. wurden Ende 1944 zur U-Boot-Waffe versetzt, da ihre Expertise für die neuen Elektroboote vom Typ XXI unentbehrlich war.
Baubelehrung: Gezielte Auswahl dieser technisch versierten Männer für die Baubelehrung technologisch fortschrittlicher Boote aufgrund ihres Verständnisses für komplexe Elektronik.
U-Boot-Besonderheit: Auf Booten (Typ VII/IX) existierte diese Position aufgrund des Platzmangels meist nicht; die Aufgaben wurden dort vom einzigen F.T.O. oder dem Nachrichtenoffizier wahrgenommen.
Quellenverweise - | Invenio Online-Recherche
BArch RM 121 / 162 Dienstvorschriften über die Organisation des Funkmesswesens und die Aufgaben der funktechnischen Offiziere.
BArch RM 123 Akten der Marinenachrichtenschulen: Lehrgangspläne für die Spezialausbildung zum F.T.O.
BArch PERS 6 Personalakten: Nachweise über Verwendungen als 2. F.T.O. auf Schlachtschiffen (z. B. Tirpitz) oder Kreuzern.
Literaturverweise
Lohmann / Hildebrand "Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945" (Band III, Kapitel zur Personalorganisation und den Dienststellungen).
Giessler, Helmuth "Der Marine-Nachrichten- und Ortungsdienst" (Technische Entwicklung und organisatorische Einordnung des Funkmesswesens).
Trenkle, Fritz "Die deutschen Funkmessverfahren bis 1945" (Details zur Gerätetechnik und deren Bedienung durch Fachoffiziere).
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