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Gruppenleiter

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Dienststellung Gruppenleiter
In der Organisationsstruktur der Kriegsmarine war Gruppenleiter eine Funktionsbezeichnung für einen Offizier, der eine fachliche oder operative Unterabteilung innerhalb eines größeren Stabes oder einer Behörde führte. In der Reichsmarine (1921–1935) bildete er oft die höchste Instanz für ein Fachgebiet, da die Stäbe aufgrund der personellen Beschränkungen des Versailler Vertrages extrem klein gehalten werden mussten. Diese Dienststellung markiert einen Offizier mit erheblicher Entscheidungsgewalt und Fachkompetenz, der hierarchisch zwischen dem Referenten und dem Abteilungsleiter angesiedelt war.
Definition und Einordnung
Stabsebene: Führungsebene innerhalb der Hauptämter des OKM (z. B. Marinerüstung K I/II), in den Stäben der Marinestationen oder direkt beim B.d.U. (Befehlshaber der Unterseeboote).
Hierarchie: Ein Gruppenleiter führte zumeist mehrere Referate und koordinierte deren Sacharbeit; er besaß in seinem Fachbereich umfassende Zeichnungsbefugnis für operative Weisungen.
Dienstgrad: Besetzung der Position in der Regel durch erfahrene Stabsoffiziere im Rang eines Korvettenkapitäns, Fregattenkapitäns oder Kapitäns zur See.
Aufgaben und Relevanz für die U-Boot-Waffe
Operative Führung: Koordination taktischer Anweisungen in der Operationsabteilung des B.d.U. durch spezialisierte Gruppenleiter für Seegebiete wie die „Gruppe Nordmeer“.
Technik-Steuerung: Leitung der Entwicklung und industriellen Fertigung kritischer Komponenten (E-Maschinen, Torpedofeuerleitanlagen) innerhalb der Marinerüstung des Hauptamtes Kriegsschiffbau.
Personalwesen: Entscheidungsgewalt in den Personalämtern (MPA) über die Besetzung von Kommandantenstellen für technologisch neue Waffensysteme wie den Typ XXI.
Innovation: Maßgebliche Mitwirkung an der Einführung neuer taktischer Verfahren (z. B. Rudeltaktik) durch die Auswertung von Erfahrungsberichten der Frontflottillen.
Quellenverweise - Bundesarchiv-Militärarchiv (BArch-MA) | Invenio Online-Recherche
BArch RM 7 Seekriegsleitung: Belegt die offiziellen Geschäftsverteilungspläne mit den namentlichen Nennungen der jeweiligen Gruppenleiter in den Admiralstabsabteilungen.
BArch PERS 6 Personalakten: Invenio-Nachweis für Beförderungen und Ernennungen, oft mit dem spezifischen Eintrag: „Ernannt zum Gruppenleiter im OKM/K II“.
BArch RHD 18 Marine-Dienstvorschrift M.Dv. 32: Regelt die administrativen Befugnisse von Gruppenleitern in Bezug auf die Zeichnungsberechtigung und Unterzeichnung von Befehlen.
Literaturverweise
Lohmann / Hildebrand „Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945“ (Band 1, Abschnitt: Die Struktur des OKM und die Gliederung der Stäbe).
Salewski, Michael „Die deutsche Seekriegsleitung 1935–1945“ (Analyse der Entscheidungsprozesse auf der Ebene der Gruppenleiter innerhalb der Skl).
Hildebrand, Hans H. „Die organisatorische Entwicklung der Marine nebst Stellenbesetzung 1848 bis 1945“ (Detaillierte Übersicht der Funktionsbezeichnungen).
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