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Hilfssignalgast

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Verwendung Hilfssignalgast
Ein Hilfssignalgast war ein Mannschaftsdienstgrad der Reichsmarine, der als Gehilfe des ausgebildeten Signalgastes fungierte und für die optische Kommunikation zwischen Schiffen oder zu Landstationen eingesetzt wurde. Diese Zusatzqualifikation bestand bereits in der Kaiserlichen Marine und wurde am 01.01.1921 in die Struktur der Reichsmarine übernommen. Er war verantwortlich für das Morsen mittels Signalscheinwerfern, das Setzen der Flaggenalphabete sowie den Winkerdienst und galt als „Auge und Hand“ des Signalmeisters auf der Brücke. Für spätere U-Boot-Männer der frühen Jahrgänge war diese Verwendung ein Beleg für die Eignung zum Brückendienst, da die Beherrschung optischer Signale auf U-Booten bei Funkstille essenziell war. Ab 1935 wurde die Bezeichnung zunehmend durch spezialisierte Laufbahnen wie den „Signalgast“ ersetzt.
Historischer Kontext & Organisation
Status: Erwerb der Zusatzqualifikation für Matrosen durch Kurse in einer Schiffsstammdivision (z. B. S.D.N. Wilhelmshaven) oder durch direkte Bordunterweisung.
Aufgaben: Aktive Unterstützung beim Bedienen der Signalscheinwerfer; Verantwortung für das präzise Setzen und Bergen der Signalflaggen sowie Durchführung des Winkerdienstes.
Übergang: Mit der Aufrüstung zur Kriegsmarine ab 1935 Transformation der Funktionsbezeichnung in feste Fachdienstgrade innerhalb der Signallaufbahn.
Hierarchie: Direkte Unterstellung unter den Signalmeister oder den diensthabenden Signalgast; enge Verzahnung mit der nautischen Führung auf der Brücke.
Personalhistorische Einordnung
U-Boot-Eignung: Früher Nachweis für die Befähigung zu verantwortungsvollen Beobachtungs- und Meldeaufgaben; kritisch für die Kommunikation bei absoluter Funkstille.
Karrierestart: In den Stammrollen markiert die Qualifikation als Hilfssignalgast eine erste fachliche Spezialisierung innerhalb der seemännischen Laufbahn der frühen Reichsmarine.
Qualifikationsprofil: Belegt in den Personalpapieren (BArch PERS 6) eine überdurchschnittliche visuelle Auffassungsgabe und Kenntnis der internationalen und militärischen Signalordnungen.
Quellenverweise - | Invenio Online-Recherche
BArch RM 3 / 1024 Reichsmarineamt: Dienstvorschriften über die Ausbildung, Prüfung und Verwendung der Signalgasten und deren Gehilfen in der Reichsmarine.
BArch RM 121 / 162 Marinestationen: Bestimmungen über die Auswahl und Zuweisung von Hilfspersonal zum Signaldienst auf den Einheiten der Flotte und Küstenstationen.
BArch RM 121 / 642 Personalwesen: Personalstammrollen der frühen Reichsmarine mit Nachweisen über die erworbene Zusatzqualifikation zum Hilfssignalgast.
Literaturverweise
Lohmann / Hildebrand „Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945“ (Band 2, Abschnitt Personalwesen: Entwicklung der Mannschaftslaufbahnen und Fachbezeichnungen).
Giessler, Helmuth „Der Marine-Nachrichten- und Ortungsdienst“ (Informationen zur Methodik und technischen Durchführung des optischen Signaldienstes in der Ära vor 1935).
Hildebrand, Hans H. „Die deutschen Kriegsschiffe: Biographien“ (Bietet Kontext zur Bordorganisation und den spezifischen Fachrollen innerhalb der Reichsmarine-Strukturen).
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