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2.Wachoffizier

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Dienststellung 2. Wachoffizier (2. W.O.) - Überwasserstreitkräfte
Der 2. Wachoffizier auf Überwasserschiffen (Zerstörern, Kreuzern, Minensuchern) war ein Seeoffizier des Truppendienstes, verantwortlich für die Durchführung des nautischen Wachdienstes auf der Brücke und die Leitung spezifischer Fachressorts. Meist im Rang eines Leutnants oder Oberleutnants zur See, führte er das Schiff während seiner Wache (typischerweise Plattfuss- und Morgenwache) im Sinne des Kommandanten. Er verantwortete die sichere Navigation, die Ausguckführung sowie die taktische Einhaltung der Position im Verband. Neben der Brückenwache leitete er Ressorts wie das Fernmeldewesen (Signal- und Funkwesen), die Betreuung der Rettungsmittel oder fungierte als Sport- und Bildungsoffizier für die Besatzung. In der Personalhierarchie stand er direkt unter dem 1. Wachoffizier (1. W.O.) und galt als Bindeglied zwischen der nautischen Führung und dem technischen Fachpersonal an Deck.
Historischer Kontext & Organisation
Status: Teil des Offizierkorps an Bord; meldepflichtig gegenüber dem Kommandanten und dem 1. W.O. in allen nautischen Belangen.
Wachdienst: Ausübung der vollen Befehlsgewalt über Brückenpersonal, Signalgasten und Rudergänger; Hauptverantwortung für Kurs- und Geschwindigkeitsänderungen.
Ressortleitung: Fachliche Aufsicht über den Signaldienst (Morsen, Flaggen) sowie administrative Verwaltung der Besatzungsangelegenheiten in seinem Bereich.
Ausbildung: Die Dienststellung diente der praktischen Führungsschulung junger Seeoffiziere unter Anleitung erfahrener Kommandanten auf verschiedenen Schiffstypen.
Relevanz für die U-Boot-Waffe
Qualifikation: Die Bewährung als 2. W.O. auf Einheiten wie Zerstörern oder Torpedobooten war eine zentrale Voraussetzung für die spätere Zulassung zum U-Boot-Dienst.
Führungserfahrung: Vermittlung der notwendigen Sicherheit in der taktischen Schiffsführung und Verbandsfahrt, die für spätere U-Boot-Kommandanten im Nordmeer oder Atlantik essentiell war.
Biografischer Marker: In den Personalunterlagen (BArch PERS 6) dokumentiert dieser Eintrag die erste Phase eigenständiger nautischer Führungsverantwortung auf See vor der Spezialisierung.
Quellenverweise - | Invenio Online-Recherche
BArch RM 3 / 1024 Marinepersonalamt: Dienstvorschriften über die Befugnisse, Rechte und Pflichten der Wachoffiziere auf den Schiffen der Kriegsmarine.
BArch RM 121 / 162 Marine-Verwaltung: Bestimmungen über die Wachteilung, den inneren Dienst und die disziplinäre Ordnung auf Überwasserkriegsschiffen.
BArch PERS 6 Personalakten: Invenio-Nachweis für Seeoffiziere mit detaillierten Bordzeugnissen über die Verwendung als 2. W.O. auf Einheiten der Überwasserflotte.
Literaturverweise
Lohmann / Hildebrand „Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945“ (Band 2, Abschnitt Personalwesen: Die hierarchische Struktur und Dienststellungen in der Überwasserflotte).
Mallmann Showell, J.P. „The German Navy in World War Two“ (Detaillierte Darstellung der administrativen und taktischen Rollenverteilung der Wachoffiziere an Bord).
Hildebrand, Hans H. „Die deutschen Kriegsschiffe: Biographien“ (Bietet Kontext zur Bordorganisation und den Verantwortlichkeiten auf den verschiedenen Schiffstypen der Marine).
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