Kapitänleutnant
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Kapitänleutnant - Kptlt. - bezeichnet einen Soldaten im drittniedrigsten Offiziersdienstgrad der Marine. Kapitänleutnant (W) - Kptlt.(W) - bezeichnet einen Waffenoffizier/Artilleriewaffen. Kapitänleutnant der Reserve - Kptlt.d.R. - bezeichnet einen ehemaligen Offizier, der den Streitkräften eines Staates zusätzlich zu den aktiven Soldaten bei Bedarf für Wehrdienstleistungen zur Verfügung steht. |