Aktionen

2. Seekriegsleitung

Aus U-Boot-Archiv Wiki

Version vom 4. Dezember 2023, 13:43 Uhr von Andreas (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{| style="background-color:#FFFFE0;border-color:black;border-width:3px;border-style:double;width:80%;align:center" |- | style="width:2%" | |- | || colspan="3"…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Die operative Zuständigkeit der Seekriegsleitung im Zweiten Weltkrieg war auf außerheimische Seegebiete beschränkt, auf denen weder der Flottenchef noch die Marinegruppenkommandos die Führung besaßen, so z. B. beim Einsatz von Hilfskreuzern, Blockadebrechern, Versorgungsschiffen. Auch der U-Boot-Krieg unterstand einer anderen Gewalt, dem Befehlshaber der U-Boote (B.d.U.). Lediglich die Stabsabteilung des B.d.U. wurde ab Februar 1943, nachdem Großadmiral Karl Dönitz das Amt des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine übernommen hatte, als Unterseebootsführungsabteilung (2/Skl BdU op.) formell bei der Seekriegsleitung angesiedelt. Die >>originären<< Aufgaben der Seekriegsleitung waren Koordination der Seestreitkräfte (1/Skl), Marinenachrichtendienst Marine-Nachrichtendienst (4/Skl) mit den vier Abteilungen Zentralabteilung (MND I), Abt. Nachrichtenübermittlung (MND II), Abt. Funkaufklärung (MND III) und Abt. Marinedrahtnachrichten (MND IV), sowie die Nachrichtenauswertung (3/Skl), Wetterbeobachtung und Lage-Information für das Oberkommando der Marine und seine einzelnen Befehlshaber.
Aus Wikipedia/Deutschland → | Seekriegsleitung