Reichswehrministerium
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Das Reichswehrministerium wurde am 01.10.1919 in Berlin gebildet. Das Ministerium wurde dabei gemäß der Verfassung der Weimarer Republik aus den einzelnen Kriegsministerien des Kaiserreichs und des Reichsmarineamtes gegründet. Der Hauptanteil vom neuen Reichswehrministerium wurde dabei aus dem Preußischen Kriegsministerium übernommen. Die anderen Vorgänger waren Königlich Bayerisches Kriegsministerium, Königlich Sächsisches Kriegsministerium und Württembergisches Kriegsministerium. Damit wurde jetzt auch die Befehlsgewalt beim Reichswehrminister konzentriert. Die Kommandogewalt lag dagegen beim Chef der Heeresleitung bzw. dem Chef der Marineleitung. | |||
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