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| Dienststellung
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Kompanieoffizier (Komp.Offz.)
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| Der Kompanieoffizier war eine grundlegende Dienststellung innerhalb der Landorganisation der Kriegsmarine (z. B. in den Schiffsstammabteilungen oder bei der Marine-Artillerie). Er fungierte als unmittelbarer Stellvertreter des Kompaniechefs und trug die Verantwortung für die tägliche Ausbildung, Disziplin und administrative Verwaltung der Rekruten oder Lehrgangsteilnehmer. Er bildete die entscheidende Schnittstelle zwischen der Kompanieführung und dem Ausbildungspersonal.
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| Entstehung, Funktion und Verantwortlichkeiten
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| Entstehung: |
Fest etablierte Dienststellung seit der Kaiserlichen Marine; vorgesehen für junge Offiziere zur ersten praktischen Führungsbewährung innerhalb der Landdienststellen.
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| Ausbildung: |
Leitung des täglichen Dienstbetriebs, inklusive Exerzieren, Waffenunterricht und Geländedienst; meist in Personalunion mit der Funktion eines Zugführers.
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| Disziplin: |
Überwachung der Ordnung in den Kasernenunterkünften, Kontrolle der Urlaubslisten sowie die administrative Abwicklung innerdienstlicher Abläufe.
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| Schnittstelle: |
Bindeglied zwischen den Ausbildungs-Unteroffizieren (Lehr-Uffz.) und dem Kompaniechef zur Gewährleistung eines reibungslosen Ausbildungsflusses.
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| Ende 1945: |
Auflösung der Dienststellung mit der Gesamtkapitulation und der damit verbundenen Auflösung der Marine-Landverbände im Mai 1945.
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| Spezifische Merkmale & Qualifikation
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| Führungsnachweis: |
Die Verwendung erforderte ein hohes Maß an pädagogischem Geschick und Durchsetzungsvermögen gegenüber den oft hunderte Mann starken Ausbildungskompanien.
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| Beurteilungswesen: |
Die Leistungen als Kompanieoffizier waren maßgeblich für die Beurteilung der Offizierseignung für spätere Bordkommandos und Speziallaufbahnen.
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| Relevanz für die U-Boot-Waffe
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| Die „Parkstation“: |
In Biografien von Kommandanten oft die erste Verwendung nach der Beförderung zum Leutnant zur See; obligatorischer 3–6 monatiger Dienst vor Beginn der U-Boot-Lehrgänge.
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| U-Stammkompanien: |
Einsatz in den U-Boot-Flottillen zur Verwaltung und Schulung des Personals der Stammkompanien (Männer in Wartestellung auf eine neue Baubelehrung).
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| Bewährung: |
Eine exzellente Beurteilung als Kompanieoffizier galt als wesentliche Voraussetzung für die angestrebte Zulassung zur hochselektiven U-Boot-Waffe.
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| Quellenverweise - Bundesarchiv-Militärarchiv (BArch-MA) | Invenio Online-Recherche
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| BArch RM 3 / 1024 |
Dienstvorschriften über die Aufgaben der Offiziere in den Landdienststellen der Kriegsmarine.
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| BArch RM 121 / 162 |
Bestimmungen über die Ausbildung und Führung in den Schiffsstammabteilungen (1939–1945).
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| BArch RM 121 / 642 |
Personalstammrollen der Marinestationen mit Nachweisen über die Verwendung als Kompanieoffizier.
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| Literaturverweise
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| Lohmann / Hildebrand |
"Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945" (Band III, Kapitel zur Hierarchie und den Dienststellungen an Land).
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| Tessin, Georg |
"Verbände und Truppen der deutschen Wehrmacht" (Band 14, zur Übersicht der Marine-Lehr- und Stammabteilungen).
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| Herzog, Bodo |
"Deutsche U-Boote 1906–1966" (Informationen zur personellen Struktur und den Landdienststellen der U-Boot-Waffe).
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| Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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