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| Dienststelle
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Schiffsabfertigungsdienst (S.A.D.)
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| Der Schiffsabfertigungsdienst (S.A.D.) bildete das administrative Bindeglied zwischen der schwimmenden Einheit und der Landorganisation. Er fungierte als zentrale „Geschäftsstelle“, die den gesamten administrativen Aufwand und die materiellen Bedürfnisse eines Schiffes oder U-Bootes bei der Rückkehr in den Hafen regelte. Besonders für die U-Boot-Waffe war dieser Dienst essentiell, um die Boote nach extremen Belastungen innerhalb kürzester Zeit wieder einsatzbereit zu machen.
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| Historische Entwicklung und Einordnung
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| Kaiserliche Marine: |
Dezentrale Organisation der Aufgaben bis 31.12.1918; Verwaltung von Logistik, Personal und Finanzen durch getrennte Ämter (Werft-Departement, Proviantamt), was oft zu Verzögerungen führte.
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| Reichsmarine: |
Konzentration des Dienstes in den Stützpunkt-Kommandanturen (01.01.1919 – 15.03.1935); Entstehung erster einheitlicher Abfertigungsverfahren zur effizienten Ressourcennutzung.
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| Kriegsmarine: |
Aufstieg zur hochspezialisierten Logistik-Einheit ab dem 16.03.1935; entscheidende Rolle in den besetzten Gebieten (Frankreich, Norwegen), um Boote schnellstmöglich wieder „klar zum Pusteblume“ zu machen.
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| Ende 1945: |
Aufrechterhaltung der Abfertigungsstrukturen bis zur Kapitulation zur geordneten Rückführung und Internierung der verbliebenen Einheiten der Kriegsmarine.
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| Kernaufgaben und Verantwortlichkeiten
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| Materielle Abfertigung: |
Organisation und Zuweisung von Treibstoff, Munition, Proviant und Frischwasser über die zuständigen Fachstellen des Stützpunktes.
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| Personelle Abfertigung: |
Verwaltung der Soldbücher, Erfassung von Verlusten oder Verwundungen sowie die Bearbeitung von Urlaubsanträgen und Familienangelegenheiten der Besatzung.
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| Nautisch-Technische Abfertigung: |
Koordination notwendiger Werfttermine für Überholungen und Reparaturen, beispielsweise im Marinearsenal Kiel oder in den Frontwerften der Bretagne.
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| Zahlmeisterwesen: |
Abrechnung der Truppenkasse sowie Auszahlung von Wehrsold und Gebührnissen gemäß der Marinedienstvorschrift Nr. 32 (Personalverwaltung).
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| Relevanz für die U-Boot-Waffe
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| Entlastung der Führung: |
Befreiung des Kommandanten und des Leitenden Ingenieurs (LI) von bürokratischen Lasten zur Konzentration auf die taktische und technische Wiederherstellung des Bootes.
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| Versorgungs-Sicherheit: |
Sicherstellung der termingerechten Bereitstellung von Spezialausrüstung, wie Winterbekleidung für das Nordmeer oder Tropenverpflegung für Fernunternehmungen.
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| Durchlaufzeiten: |
Optimierung der Liegezeiten in den Bunkern von Lorient oder St. Nazaire durch straffe administrative Abwicklung zur Maximierung der operativen Frontzeit.
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| Quellenverweise - Bundesarchiv-Militärarchiv (BArch-MA) | Invenio Online-Recherche
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| BArch RM 30 |
U-Boot-Flottillen: Belegt die Tätigkeit der Schiffsabfertigungsstellen in den operativen Stäben der Frontflottillen.
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| BArch RM 6 |
Reichsmarine / OKM: Enthält Organisationsbefehle zur strukturellen Neuausrichtung des Abfertigungsdienstes ab 1935.
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| BArch PERS 6 |
Personalakten: Dokumentation der Laufbahnen von Verwaltungsoffizieren (Zahlmeistern), welche diese Dienststellen leiteten.
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| Literaturverweise
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| Marinedienstvorschrift Nr. 32 |
Bestimmungen für die personelle Verwaltung der Kriegsmarine (Grundlagen der Administration).
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| Lohmann / Hildebrand |
"Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945" (Band 2, Abschnitt Marine-Verwaltung und Logistik).
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| Teske, Hermann (Hrsg.) |
"Die deutschen Marinen 1848–1945" (Analyse der Logistik- und Verwaltungsstrukturen).
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| Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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