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| Dienststellung
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2. Wachoffizier (2. W.O.) – Überwasserstreitkräfte
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| Auf größeren Überwasserschiffen (z. B. Zerstörern, Kreuzern oder Schlachtschiffen) war der 2. Wachoffizier ein zentraler Bestandteil der nautischen Führungsgruppe. Er trug während seiner Wache die unmittelbare Verantwortung für die sichere Schiffsführung, die Navigation und den Ausguckdienst. Im Gegensatz zur U-Boot-Waffe war seine Rolle durch eine umfassendere Personalverantwortung für den Wachabschnitt sowie die Leitung spezifischer Decks- und Geschützstationen geprägt.
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| Historische Entwicklung und Einordnung
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| Kaiserliche Marine: |
Fest verankerte Struktur in den Bordroutinen bis 31.12.1918; der 2. W.O. verantwortete bereits die Umsetzung der navigatorischen Befehle des Ersten Offiziers.
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| Reichsmarine: |
Besetzung oft durch erfahrene Leutnants zur See (01.01.1919 – 15.03.1935); Fokus auf der Ausbildung im engen Verband und der Handhabung der begrenzten Einheiten unter dem Versailler Vertrag.
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| Kriegsmarine: |
Technisierung der Aufgaben ab 16.03.1935; Integration in komplexe Feuerleitsysteme und Übernahme der Flak-Leitung infolge der massiven Aufrüstung der Überwasserverbände.
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| Ende 1945: |
Auflösung der Dienststellungen mit der Kapitulation; letzte Einsätze oft im Rahmen der Evakuierung über die Ostsee oder bei der Überführung der Schiffe in Internierungshäfen.
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| Kernaufgaben an Bord
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| Brückenwachdienst: |
Nautische Schiffsführung im Wachrhythmus; volle Verantwortung für Kurshaltung, Sicherheit der Navigation und die Koordination der Ausguckposten.
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| Artillerie & Flak: |
Häufige Einteilung als Flak-Leiter oder Assistent des Artillerie-Offiziers; operative Leitung einer spezifischen Batterie (z. B. schwere Flak) im Gefecht.
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| Personalführung: |
Disziplinarischer Vorgesetzter des Wachabschnitts; verantwortlich für die Ausbildung der unterstellten Maate und Matrosen sowie deren Gefechtsbereitschaft.
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| Signalwesen: |
Aufsicht über den Signalservice der Brücke (Flaggen-, Licht- und Funkzeichen) zur Aufrechterhaltung der Kommunikation im Verband.
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| Relevanz für die U-Boot-Waffe
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| Ausbildungsschule: |
Entscheidende Phase für spätere U-Boot-Kommandanten zur Erlernung von Nachtnavigation und Angriffsverhalten bei hoher Geschwindigkeit.
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| Selektionskriterium: |
Das Rangdienstalter und die qualifizierten Beurteilungen als 2. W.O. auf Zerstörern waren oft maßgebliche Kriterien für die Zulassung zum U-Boot-Kommandanten-Lehrgang.
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| Taktiktransfer: |
Die auf Überwasserschiffen gewonnene Erfahrung im Torpedokampf und in der Abwehr feindlicher Zerstörer bildete die Basis für den offensiven Einsatz als U-Boot-Offizier.
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| Quellenverweise - Bundesarchiv-Militärarchiv (BArch-MA) | Invenio Online-Recherche
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| BArch PERS 6 |
Personalakten: Werdegänge mit exakten Zeiträumen für Bordverwendungen als 2. W.O. und entsprechenden Qualifikationsnachweisen.
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| BArch RM 92 & RM 10 |
Kreuzer / Zerstörer: Kriegstagebücher dieser Einheiten listen den 2. W.O. namentlich in der jeweiligen Stellenbesetzung auf.
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| BArch RHD 18 |
Druckschriften: Die M.Dv. 32 regelt die Befugnisse, Disziplinargewalt und Beförderungsbedingungen der Wachoffiziere.
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| Literaturverweise
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| Lohmann / Hildebrand |
"Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945" (Band 3, Stellenbesetzungslisten der Überwasserschiffe und Verwaltungsstrukturen).
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| Koop / Schmolke |
"Die deutschen Zerstörer 1935–1945" (Details zur Rollenverteilung auf der Brücke und technischen Ausstattung).
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| Harnack, Wolfgang |
"Zerstörer unter deutscher Flagge 1934–1945" (Chronik der Einheiten und deren personelle Gliederung).
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| Merten, Karl-Friedrich |
"Nach Kompass" (Lebenserinnerungen; beschreibt den hohen Wert der Überwasser-Wachzeit für die spätere U-Boot-Karriere).
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