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KTB U 9 - 12. Unternehmung Seite 34: Unterschied zwischen den Versionen

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<u>Stellungnahme des Kommandierenden Admiral Schwarzes Meer zum K.T.B. "U 9" 5. Feindfahrt von 11.5. bis 12.6.43</u>
 
 
 
1.) Der Stellungnahme des Flottillenchefs wird im allgemeinen zugestimmt.
 
 
 
2.) Unter Hinweis auf Ziff.2) dieser Stellungnahme wird bemerkt: Ein Einsatz mit U-Booten gegen den im Op.-Gebiet "Iltis" auf flachstem Wasser mit etwa 1 sm Küstenabstand laufenden Küfa und Schleppergeleit-Verkehr ist als Dauereinsatz nicht durchführbar. Bei häufigem Küstendunst sind die Boote sowhl tags als auch nachts, um diesen Verkehr zu fassen, wegen ungünstiger Sichtverhältnisse gegen die Küste gezwungen, innerhalb der 50 m-Linie bis auf 20 m Wasser zu operieren. Die sehr starke Luft- und See-Überwachung gefährdet hierbei die Boote unverhältnismäßig mehr, als ihr Einsatz Erfolgsaussichten hat. Unter Ausnützung der Erfahrungen dieser Fahrt werden die Boote deshalb in diesem Seegebiet zunächst nur noch zu zeitlich begrenzten Vorstößen eingesetzt, um den Gegner zu beunruhigen und zu veranlassen, in diesem Gebiet laufend U-Bootsüberwachung durchzuführen und dadurch U-Jagdstreitkräfte aus anderen Gebieten, die von unseren U-Booten besetzt sind abzuziehen.
 
 
 
3.) Der Kommandant hat - nach der letzten nicht besonders geschickt durchgeführten Unternehmung - mit der Durchführung dieser Unternehmung wieder seine volle Eignung und Tüchtigkeit bewiesen.
 
 
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<span style="color:saddlebrown;">LITERATURVERWEISE</span>
 
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Version vom 28. November 2022, 09:36 Uhr

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Stellungnahme des Kommandierenden Admiral Schwarzes Meer zum K.T.B. "U 9" 5. Feindfahrt von 11.5. bis 12.6.43
1.) Der Stellungnahme des Flottillenchefs wird im Allgemeinen zugestimmt.
2.) Unter Hinweis auf Ziff.2) dieser Stellungnahme wird bemerkt: Ein Einsatz mit U-Booten gegen den im Op.-Gebiet "Iltis" auf flachstem Wasser mit etwa 1 sm Küstenabstand laufenden Küfa und Schleppergeleit-Verkehr ist als Dauereinsatz nicht durchführbar. Bei häufigem Küstendunst sind die Boote sowohl tags als auch nachts, um diesen Verkehr zu fassen, wegen ungünstiger Sichtverhältnisse gegen die Küste gezwungen, innerhalb der 50 m-Linie bis auf 20 m Wasser zu operieren. Die sehr starke Luft- und See-Überwachung gefährdet hierbei die Boote unverhältnismäßig mehr, als ihr Einsatz Erfolgsaussichten hat. Unter Ausnützung der Erfahrungen dieser Fahrt werden die Boote deshalb in diesem Seegebiet zunächst nur noch zu zeitlich begrenzten Vorstößen eingesetzt, um den Gegner zu beunruhigen und zu veranlassen, in diesem Gebiet laufend U-Bootsüberwachung durchzuführen und dadurch U-Jagdstreitkräfte aus anderen Gebieten, die von unseren U-Booten besetzt sind abzuziehen.
3.) Der Kommandant hat - nach der letzten nicht besonders geschickt durchgeführten Unternehmung - mit der Durchführung dieser Unternehmung wieder seine volle Eignung und Tüchtigkeit bewiesen.

Anmerkungen

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