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| Dienststellung
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4. Wachoffizier (Schiffe)
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| Der 4. Wachoffizier (4. W.O.) war auf schweren Überwassereinheiten (Schlachtschiffe wie "Bismarck", Schwere Kreuzer) Teil der nautischen und militärischen Schiffsführung. In der Hierarchie der Wachoffiziere besetzte er die vierte Position und war verantwortlich für die Durchführung der Seewache sowie die Aufsicht über spezifische Decksbereiche. Er unterstützte den 1. W.O. im inneren Dienst und war in der Gefechtsrolle meist als Leiter einer Hilfs- oder Sekundärstation (z. B. Flak-Leitstand oder Leckabwehr) eingeteilt.
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| Aufgaben und Funktionen
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| Seewache: |
Durchführung der Brückenwache im Schichtbetrieb; Verantwortung für Kurs, Ausguck und die Einhaltung der Verbandsordnung während seiner Wachzeit.
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| Gefechtsstation: |
Führung einer spezialisierten Gefechtsstation, häufig im Bereich der leichten Flak-Bewaffnung oder als Abschnittsleiter in der Schadenskontrolle (Achterkante).
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| Ausbildung: |
Unmittelbare Aufsicht und Anleitung der Seekadetten und Fähnriche während ihrer praktischen Bordausbildung in Seemannschaft und Navigation.
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| Divisionsoffizier: |
Oftmals Wahrnehmung der Funktion als Divisionsoffizier für einen Teil der Mannschaftslaufbahnen (z. B. die 4. Division), zuständig für deren Disziplin und Betreuung.
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| Relevanz für die U-Boot-Waffe
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| Einstiegsverwendung: |
Für junge Offiziere (Leutnants zur See) war die Dienststellung als 4. W.O. auf einem Dickschiff oft die erste Bewährungsprobe vor einer Meldung zur U-Boot-Waffe.
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| Fachwissen-Transfer: |
Die auf Großschiffen erlernte Disziplin im Wachdienst und die Erfahrung mit komplexer Feuerleittechnik waren ideale Voraussetzungen für die Ausbildung zum U-Boot-Wachoffizier.
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| Personalreserve: |
In der zweiten Kriegshälfte wurden 4. W.O.s der Überwasserflotte verstärkt zur personellen Auffrischung der U-Boot-Flottillen (z. B. für Typ VII C/41) herangezogen.
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| Quellenverweise - | Invenio Online-Recherche
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| BArch PERS 6 |
Personalakten: Werdegänge mit den Einträgen „als 4. W.O. auf Schwerer Kreuzer [X]“ inklusive detaillierter Befähigungsberichte für den Brückendienst.
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| BArch RHD 18 |
M.Dv. 200 (Bordordnung): Regelt die exakten Zuständigkeiten und die Einordnung des 4. W.O. in das Wachsystem der schweren Einheiten.
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| BArch RM 92 |
Kriegstagebücher schwerer Einheiten: Belegt die namentliche Zuweisung der Offiziere zu den jeweiligen Wach- und Gefechtsrollen.
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| Literaturverweise
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| Lohmann / Hildebrand |
„Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945“ (Band 2, Abschnitt Bordorganisation: Stellenbesetzung der schwimmenden Einheiten).
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| Brennecke, Jochen |
„Schlachtschiff Bismarck“ (Details zur Rollenverteilung der Wachoffiziere auf Großschiffen).
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| Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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