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Adjutant

Aus U-Boot-Archiv Wiki

Dienststellung Adjutant
In der Kaiserlichen Marine, der Reichsmarine und der Kriegsmarine war der Adjutant ein Offizier, der einem Befehlshaber oder einem Dienststellenleiter zur persönlichen Unterstützung und zur Erledigung des gesamten administrativen Dienstverkehrs beigegeben war. Er fungierte als zentrale Schaltstelle innerhalb eines Stabes und trug maßgeblich zur Entlastung der Führungsebene bei.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Funktion: Koordination des täglichen Dienstbetriebs, Verwaltung des geheimen und offenen Schriftverkehrs sowie Vorbereitung von Befehlen und Meldungen.
Stabstätigkeit: Organisation des Terminkalenders und Einhaltung der militärischen Etikette in Landdienststellen, wie etwa beim Führer der Minensuchboote Nord.
Schnittstelle: Vermittler zwischen dem Kommandeur und nachgeordneten Einheiten wie den Fähnrichskompanien oder den Divisionsoffizieren.
Repräsentation: Begleitung des Vorgesetzten bei Besichtigungen und offiziellen Anlässen zur Sicherstellung eines reibungslosen protokollarischen Ablaufs.
Qualifikation und Werdegang
Anforderungen: Neben hervorragenden Leistungen im Navigationslehrgang wurde eine besondere administrative Begabung und absolute Diskretion vorausgesetzt.
Regelwerk: Perfekte Beherrschung der M.Dv. Nr. 293 (Bordordnung) sowie der Bestimmungen zum Kompaniedienst zur fehlerfreien Bearbeitung von Personalvorgängen.
Karrierepfad: Die Verwendung als Adjutant galt oft als Sprungbrett für den Admiralstabsdienst, weshalb viele Stelleninhaber später die Admiralstabsausbildung besuchten.
Relevanz für die U-Boot-Waffe
Flottillenadjutant: Schlüsselposition innerhalb der U-Flottillen (z. B. im U-Stützpunkt Bergen) zur Verwaltung der Personalreserve und Zuweisung von Wachoffiziersschülern.
Nachrichtenwesen: Enger Kontakt zur 1. Marine-Nachrichtenabteilung zur Koordination von Terminen und personellen Verfügbarkeiten während der Liegezeiten.
Borddienst-Ersatz: Auf U-Booten selbst existierte keine Adjutantenstelle; administrative Aufgaben wurden dort vom II. Wachoffizier oder dem Zahlmeister miterledigt.
Quellenverweise - | Invenio Online-Recherche
BArch RM 3 / 1024 Dienstvorschriften über die Befugnisse und Aufgaben der Adjutanten in der Kriegsmarine.
BArch RM 121 / 162 Bestimmungen über die Stabsarbeit und das Meldewesen innerhalb der Marinestationen (1939–1945).
BArch PERS 6 Personalunterlagen mit Nachweisen über die Verwendung als Adjutant in den U-Flottillen.
Literaturverweise
Lohmann / Hildebrand "Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945" (Band III, Kapitel zur Stabs- und Personalorganisation).
Hessler, Günter "The U-Boat War in the Atlantic" (Struktur des B.d.U.-Stabes und der Flottillenadjutanten).
Tessin, Georg "Verbände und Truppen der deutschen Wehrmacht" (Band 14, Stabseinheiten der Marine).
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