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Fregattenkapitän (W)

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Fregattenkapitän (W) - Freg.Kpt. (W) - bezeichnet einen Soldaten im zweithöchsten Stabsoffiziersdienstgrad der Marine. Dieser Dienstgrad entspricht im Heer und in der Luftwaffe dem Oberstleutnant.

Rang- und Laufbahnabzeichen

Das Dienstgradabzeichen des Fregattenkapitän (W) bestanden aus einem Geflecht von zwei nebeneinander liegenden Plattschnüren, das seitlich je fünf Bogen, unten zwei Bogen und oben eine die Unterlage überragende Knopflochschlinge bildet. Der Fregattenkapitän (W) hatte einen goldenen Sterne ("Pixel"). In der Mitte befand sich zwei goldene gekreuzte Kanonenrohre (Artillerie) bzw. eine goldene Mine (Sperrwaffe).
Der Fregattenkapitän (W) trug vier goldenen Streifen von 1,6 cm auf beiden Unterärmeln. Darüber zwei gekreuzte goldene Kanonen (Artillerie) oder eine goldene Mine (Sperrwaffe) als Laufbahnabzeichen. (3 Streifen für die nach dem 01.08.1940 zu diesem Dienstgrad beförderten - Verfügung vom 27.07.1940 - MV 40, Nr. 544. 3 Streifen und einen Zwischenstreifen zwischen den beiden obersten Streifen allgemein eingeführt mit Verfügung vom 25.02.1944 - MV 44, Nr. 93).
Der Fregattenkapitän (W) trug eine blaue Schirmmütze. Auf dem Rand des Schirmes befand sich eine 1,8 cm breite goldene Eichenlaubranke.

Waffenoffizierslaufbahn

Waffenoffizierslaufbahn "Artillerie"
Die Waffenoffizierslaufbahn (Artillerie) der Kriegsmarine wurde, nachdem die im Kriege und Frieden bewährte frühere Offizierslaufbahn der Feuerwerksoffiziere als Folge des Versailler Diktats aufgelöst werden mußte, am 1. Juli 1943 neu gegründet. Mit dem See-, Ingenieur-, Sanitäts-, Sperrwaffen- und Verwaltungsoffiziere bildet sie das Marineoffizierskorps. Die Ausbildung aller Marineoffiziere erfolgt nach gemeinsamen, allgemeinen Grundsätzen. Im einzelnen ist sie abgestellt auf die fachlichen Erfordernisse der betreffenden Laufbahn.
Die Hauptaufgabe der Waffenoffiziere (Artillerie) besteht darin, die vielseitigen und hochwertigen Waffen der Kriegsmarine auf dem Gebiet des Artilleriewesens für die Schiffe, Seefestungen und Landmarineteile bereitzustellen, einzubauen, zu verwalten und in kriegsbrauchbaren Zustand zu erhalten, ferner bei ihrer Entwicklung und Erprobung mitzuwirken und die Frontstellen in waffentechnischen Fragen zu beraten und zu unterstützen. Es handelt sich dabei unter anderem um Geschütze aller Kaliber mit ihren maschinellen und elektrischen Einrichtungen für Schiffe und Küste, Maschinen- und Handwaffen, Waffenleitgeräte, Fernsprecheinrichtungen, Entfernungsmeßgeräte, Scheinwerfer mit Fahrzeugen, Horchgeräte, Gasschutzgeräte, Munition und um die artilleristische Vermessung an Land.
Diese großen Aufgaben können nur Waffenoffiziere erfüllen, die über ein großes Maß von vielseitigem Wissen und Können und lange Erfahrungen verfügen und sich der großen Verantwortung für die Sicherheit der Waffen und für die Schlagfertigkeit der Kriegsmarine bewußt sind. Durch die fortschreitende Entwicklung der Waffentechnik auf den Schiffen und an der Küste ist der Aufgabenkreis besonders hinsichtlich der Vielseitigkeit und Kompliziertheit der hochwertigen technischen Einrichtungen gegenüber dem Stande im Weltkrieg außerordentlich gewachsen; er wird mit dem Aufbau der Kriegsmarine noch größer werden. Dementsprechend wird besonderer Wert auf die militärtechnische Aus- und Weiterbildung der Waffenoffiziere (Artillerie) gelegt.
Da die Ausbildung, wie bei den übrigen Offizierslaufbahnen, auch darauf abgestellt ist, die Waffenoffiziere als Disziplinarvorgesetzte und als Leiter eines Offizierskorps zu verwenden, werden die jüngeren Waffenoffiziere neben ihrer sachlichen Verwendung auch im militärischen Dienst an Bord und am Land eingesetzt, damit sie Erfahrungen für ihren späteren Dienst sammeln können. Weiter werden sie als Lehrer auf waffentechnischen Gebieten verwendet.
Die Waffenoffiziere (Artillerie), Leutnante, Oberleutnante und Kapitänleutnante werden in folgenden Stellungen verwendet:
Als Artillerietechnische Offiziere auf den Kriegsschiffen, Betriebsoffiziere und Betriebsleiter bei den Kriegsmarinewerften und den Artillerie-Zeugämtern, Referenten in Stäben, Sachbearbeiter im Oberkommando der Kriegsmarine, Abnahmestellenleiter, Gruppenoffiziere, Kompaniechefs und Lehrer bei der Marineschule Mürwik, Schiffsartillerieschule, Gasschule, Kompanieoffiziere und Kompaniechefs bei den Marineartillerie-Abteilungen, Ausbildungsoffiziere für Waffenoffiziernachwuchs an Bord der Schulschiffe.
Mit Stabsoffizieren, Korvettenkapitän (W), Fregattenkapitän (W), und Kapitän zur See (W) können folgende Stellen besetzt werden:
Vorstände der Artillerie-Zeugämter, Chef des Stabes der Inspektion der Marineartilleriezeugämter, Betriebsdirektoren auf den Marinewerften, ständige Mitglieder der Artillerie-Untersuchungsausschüsse, Inspizent für Gasschutzgeräte, Leiter der Abhnahmekommandos, Referenten im Oberkommando der Kriegsmarine, bei höheren Stäben Leiter besonders umfangreicher Betriebe bei den Zeugämtern und den Kriegsmarinewerften.
Besonders geeignet und technisch gut veranlagte Waffenoffiziere (Artillerie) werden zur Vervollkommnung ihrer technischen Kentnisse zu einem Studium an der Technischen Hochschule in Berlin kommandiert. Das Studium schließt mit der Diplomprüfung ab.
Waffenoffizierslaufbahn "Sperrwaffe"
Die Waffenoffizierslaufbahn (Sperrwaffe) der Kriegsmarine wurde, nachdem die im Krieg und Frieden bewährte frühere Offizierslaufbahn der Torpedo-Offiziere des Minenwesens als Folge des Versailler Diktats aufgelöst werden mußte, am 1. Juli 1934 neu gegründet. Mit dem See-, Ingenieur-, Sanitäts-, Sperrwaffen- und Verwaltungsoffiziere bildet sie das Marineoffizierskorps. Die Ausbildung aller Marineoffiziere erfolgt nach gemeinsamen, allgemeinen Grundsätzen. Im einzelnen ist sie abgestellt auf die fachlichen Erfordernisse der betreffenden Laufbahn.
Die Hauptaufgabe der Waffenoffiziere der Sperrwaffe besteht darin, die vielseitigen und hochwertigen Sperrwaffen für Schiffe und Seefestungen bereitzustellen, zu verwalten und in kriegsbrauchbarem Zustande zu erhalten, sowie bei der Entwicklung und Erprobung der Sperrwaffen mitzuwirken und die Frontstellen in waffentschnischen Fragen zu beraten und zu unterstützen. Es handelt sich dabei um Minen-, Minenabwehr-, U-Bootsaubwehr- und Sprengwaffen.
Viele dieser großen Aufgaben können nur Waffenoffiziere erfüllen, die über ein hohes Maß von vielseitigem Wissen und Können und eingehende Erfahrungen verfügen und sich der großen Verantwortung für die Schlagvertigkeit der Kriegsmarine bewußt sind. Durch die fortschreitende Entwicklung der Waffentechnik ist der Aufgabenkreis besonders hinsichtlich der Vielseitigkeit und Kompliziertheit der hochwertigen technischen Einrichtungen gegenüber dem Stand im Weltkrieg außerordentlich gewachsen und wird mit dem Aufbau der Kriegsmarine noch umfangreicher werden. Die eigenart der Sperrwaffe erfordert außerdem, daß der Waffenoffizier (Sperrwaffe) neben seinem technischen Können auf semmännische Tüchtigkeit besitzt.
Da die Ausbildung, wie bei den übrigen Offizierslaufbahnen, auch darauf abgestellt ist, die Waffenoffiziere als Disziplinarvorgesetzte und als Leiter eines Offizierskorps zu verwenden, werden die jüngeren Waffenoffiziere neben ihrer sachlichen Verwendung auch im militärischen Dienst an Bord und am Land herangezogen.
Der jüngere Waffenoffizier (Sperrwaffe) wird in folgenden Stellungen verwendet:
Als Betriebsoffizier und Betriebsleiter bei den Sperrzeugämtern, als Leiter von selbstständigen Sperrwaffenbetrieben, als Referent in Stäben und als Sachbearbeiter im Oberkommando der Kriegsmarine, als Spezialist der Sperrwaffe an Bord der Minenschiffe, Geleit-, Minensuch- und Minenräumflottillen, als Zugführer, Kompaniechef, Gruppenoffizier und Lehrer an der Sperrschule und Marineschule Mürwik, als Ausbildungsoffizier für den Waffenoffiziersnachwuchs an Bord der Schulschiffe und bei der Waffenschulen. Ferner findet er Verwendung in Entwicklungs- und Versuchskommandos.
Mit Stabsoffizieren, Korvettenkapitän (W), Fregattenkapitän (W), und Kapitän zur See (W) können folgende Stellen vorgesehen:
Vorstand mittlerer und großer Sperrzeugämter, Leiter umfangreicher Betriebe bei den Sperrzeugämtern, entsprechende verantwortungsvolle Dienststellungen bei den Waffenentwicklungs- und Versuchskommandos, als Referent und Abteilungschef im Oberkommando der Kriegsmarine und bei höheren Stäben an Land und an Bord.
Besonders geeignet und technisch gut veranlagte Waffenoffiziere (Sperrwaffe) werden zur Vervollkommnung ihrer technischen Kentnisse zu einem Studium an der Technischen Hochschule in Berlin kommandiert. Das Studium schließt mit der Diplomprüfung ab.

Waffenoffiziersausbildung

3 Monate mititärische Grundausbildung.
2 Monate Werkstättenausbildung.
5 Monate Bordausbildung auf einem Schulschiff oder anderen Überwassereinheiten der Kriegsmarine. Während dieser Zeit Ernennung zum Kadett (W).
5 Monate Marineschule mit der Waffensoffsiziershauptprüfung. Während dieser Zeit Beförderung zum Fähnrich (W).
4 Monate Sonderlehrgänge entsprechend der eingeschlagenen Laufbahn (Artillerie, Sperrwaffen us.)
6 Monate Frontdienst in der Flotte.
Nach insgesamt etwa 2 Jahren erfolgte die Beförderung zum Leutnant (W).
Anschließend Berufsausbildung als Leutnant (W), die abgeschlossen wird mit der Waffenoffiziersberufsprüfung.
In dem Gesuch muß angegeben werden, für welche der beiden Fachrichtungen (Artillerie oder Sperrwaffen) sich der Bewerber einschreiben will. Diesem Wunsch wird, wenn möglich, Rechnung getragen.

Einstellungsbedingungen

Besitz der deutschen Reichsangehörigkeit, Wehrwürdigkeit, Herkunft aus rein deutschem und artverwandten Blut; volle Wehrtauglichkeit, Besitz des Reifezeugnisses einer höheren Schule (Gymnasium, Oberschule) bzw. einer Lehranstallt, die auf Grund ministeriellen Erlasses dieser gleichgestellt ist. Das Lebensalter soll am Tage des Dienstantrittes nicht mehr als 22 Jahre betragen, die Höchstgrenze ist 24 Jahre. Körpergröße möglichst nicht unter 1,65 m. Von Wert ist die Zugehörigkeit zur Marine-HJ sowie der Besitz des HJ-Leistungsabzeichens, des Seesportabzeichens, des Deutschen Reichssportabzeichens oder des SA-Wehrabzeichens.
Mindest-Sehleistung, Farbenunterscheidungsvermögen
a) Für Seeoffiziersanwärter: Beiderseitig 6/8 oder auf dem besseren Auge 6/6, auf dem anderen mindestens 6/12 der regelrechten Sehleistung. Volles Farbunterscheidungsvermögen.
b) Für Ingenieursoffiziersanwärter: Beiderseitig 6/12 oder auf dem besseren Auge 6/8, auf dem anderen mindestens 6/24, jedoch ausgleichbar. Keine Brillenträger. Leicht Farbenschwache (grün-anomale Trichromaten) zugelassen.
c) Für Marinesanitätsanwärter: Wie Ingenieursoffiziersanwärter. In Ausnahmefällen, bei Mangel an Bewerbern, Brillenträger zugelassen unter der Voraussetzung, daß die Sehschärfe (mit Glas) mindestens 6/8 beiderseits oder auf dem beserem Auge 6/6, auf dem anderen mindesten 6/12 der regelrechten Sehleistung beträgt. Volles Farbunterscheidungsvermögen.
d) Waffen- und Verwaltungsoffiziersanwärter: Wie Ingenieuroffiziersanwärter. In Ausnahmefällen, bei Mangel an Bewerbern, Brillenträger zugelassen unter der Voraussetzung, daß auf dem beserem Auge (ohne Glas) mindestens 6/12 beträgt. Die Sehleistung auf dem schlechterem Auge kann gering sein. Farbenschwache als Ausnahmefall zugelassen.

Besoldung und Zuschüsse

Die Ausbildung des Offiziersnachwuchses bis zur Beförderung zum Offizier dauert etwa 2 Jahre. Während der Ausbildungzeit reicht die Besoldung für einen eigeschränkte Lebensführung aus.
Die Marinesanitätsoffiziersanwärter werden in der Marineärtzlichen Akademie in Kiel untergebracht. Sie erhalten die Gebührnisse ihres Dienstgrades, müssen aber die Studienkosten (Vorstellungen, Prüfungen, Promotion, Instumente usw.) selbst tragen. Die dienstgradmäßigen Gebührnisse der Soldaten sind jedoch, besonders in den letzten 3 Studienjahren, derart bemessen, daß sie wesentlich zu den Studienkosten beitragen können, so daß bei einfacher Lebensführung Zuschüsse von insgesamt 2500 RM erforderlich sein werden. Eine staatliche Unterstützung zur Bestreitung dieser Kosten wird außer einer Bücherbeihilfe nicht gewährt.

Einstellung und Unterlagen

Einstellungen finden am 1. Oktober jeden Jahres statt. Die Meldefristen werden jeweilig durch die Presse bekanntgegeben (im allgemeinen vom 1. Oktober des Vorjahres bis 15. Mai des Einstellungsjahres). Die Einstellungsgesuche mit den vollständigen Unterlagen sind am die Inspektion des Bildungswesen der Marine (Einstellungsabteilung) in Kiel einzureichen.
Auf Grund der Kriegsverhältnisse können Schüler höherer Schulen, die ab 1. April des Einstellungsjahres die 8. Klasse besuchen, sich als Offiziersanwärter melden. Gemäß Richtlinien des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung kann das Reifezeugnis nach 6monatigen Besuch der 8. Klasse erteilt werden, sofern Führung und Klassenleistungen des Schülers diese Maßnahme rechtfertigen.
Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizufügen:
1. Handschriftlich (vom Bewerber) geschriebener Lebenslauf mit 4 lose aufgeklebten, handwerklich hergestellten Paßbildern (3,7 : 5,2), den Bewerber zur Zeit der Bewerbung ohne Kopfbedeckung darstellend (möglichst je 1 Aufnahme von vorn und von der Seite [Profil]. Rückseite des Bildes mit Namen versehen.
Der Lebenslauf soll enthalten:
Ort und Tag der Geburt; Beruf des Vaters; Familienname der Mutter; Angaben, ob die Eltern noch leben oder ob ein überlebender oder geschiedener Elternteil sich wieder verheiratet hat; jetziger Wohnort der Eltern oder des Vormundes. Ferner Angaben über alle Geschwister, Großeltern väterliche- und mütterlicherseits (Berufe) und ob Verwandte in der Wehrmacht waren oder sind.Gründe für den Entschluß, zur Marine zu gehen und für die Wahl der angestrebten Laufbahn. Angabe, wann und wo für ein Gesuch um Einstellung in eine Offizierslaufbahn der Wehrmacht oder der Schutzpolizei vorgelegt worden sind.
Darstellung des Bildungsgangs, nach der Zeitfolge geordnet, unter Hervorhebung besonderer Neigungen. Ferner sind zu erwähnen: erstere Krankheiten, häufiger Aufenthaltswechsel und alles, was hemmend auf den Ausbildungsgang eingewirkt hat. Es ist anzugeben welche Kenntnisse in der englischen Sprache und welche sonstigen Spachkenntnisse der Bewerber besitzt; ferner besondere Ereignisse, die von Einfluß auf den Lebens- oder Bildungsgang waren, ob sportliche Neigungen vorhanden und welche besonderen sportlichen Abzeichen erworben worden sind. Alles in fließender, knapper Schreibart darstellen, doch so, daß ein Bild von der Eigenart des Bewerbers ensteht. Die Angaben sind durch Unterschrift als wahrheitsgemäß zu bestätigen.
2. Namen und genaue Anschriften der Direktoren der in den drei letzten Jahren besuchten Schulen. Namen und Anschriften von drei Bürgen, die über den Bewerber selbst und über seine Familienverhältnisse auf Grund eigener genauer, nicht nur kurzfristiger Kenntnis verantwortliche Auskunft geben können. Die Bürgen dürfen nicht im Verwandschafts- oder Vormundsverhätnis zu dem Bewerber stehen. Nach Möglichkeit soll einer der Bürgen Soldat sein oder gewesen sein. Der derzeitige Schuldirektor ist nicht als Bürge anzugeben. Weibliche Bürgen sind nicht zulässig. Auskünfte von Bürgen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, z.B. solche, die nur auf Grund einer Vorstellung urteilen, werden nicht gewertet.
3. Einverständniserklärung des Bewerbers, bei Einstellung als Offiziersanwärter der Kriegsmarine sich zum Dienst in der Wehrmacht auf unbegrenzte Zeit zu verpflichten (Muster ist im Merkblatt für den Eintritt in die Offizierslaufbahn der Kriegsmarine aufgeführt. Das Merkblatt ist vom Bewerber bei seinem zuständigen Wehrbezirkskommando bzw. Wehrmeldeamt oder der Inspektion des Bildungswesens der Marine anzufordern).
4. Eine Übersicht des genossenen Unterrichts (Beschaffung des Musters wie Ziffer 3), dazu das letzte Schulzeugnis und die Versetzungszeugnisse von der 6. Klasse an; das Reifezeugnis ist unaufgefordert nachzureichen. Bewerber, die nicht in die 8. Klasse versetzt worden sind oder die Reifeprüfung nicht bestanden haben, teilen dies umgehend der Inspektion des Bildungswesens der Marine mit. Weitere Unterlagen wie Leistungsbücher, Ehrenurkunden über sportliche Leistungen usw. sind den Gesuchen nicht beizulegen.
5. Schriftliche Einverständniserklärung des Vaters oder Vormundes (ist auf die gemäß Ziffer 3 einzureichende Einverständniserklärung des Bewerbers zu setzen).
6. Freischwimmerzeugnis.
7. Große Geburtsurkunde (nicht Familienstammbuch).
8. Abstammungsnachweis bis zu den Großeltern einschließlich durch Vorlage des Ahnenpasses. Die Richtigkeit der Eintragungen muß durch den zuständigen Standesbeamten oder Kirchenbuchführer bescheinigt sein. Die Anforderung weiterer Nachweise bleibt vorbehalten. Die lückenlose Erbringung des Nachweises ist Angelegenheit des Bewerbers.
9. Angabe der Anschrift, wenn sie von der des Vaters oder Vormundes abweicht. Jede Änderung der Anschrift ist sofort zu melden.
10. Anschrift des zuständigen Wehrbezikskommandos.
Nach Eingang des Gesuches wird jeder Bewerber von dem für ihn zuständigen Wehrbezirkskommando zur wehrmachtätztlichen Voruntersuchung und späte durch die Inspektion des Bildungswesens zur Ablegung einer Eignungsprüfung sowie zur marinefachärztlichen Untersuchung nach Kiel einberufen. Ort und Zeit für die Prüfung und Untersuchung werden dem Bewerber mitgeteilt. Dauer etwa 2 bis 3 Tage. Für die Hin- und Rückreise wird ein Wehrmachtsfahrschein übersandt. Die Untersuchung erfolgt kostenlos, die Verpflegungskosten halten sich in mäßigen Grenzen.
Gleichzeitige Bewerbung bei Kriegsmarine, Heer, Luftwaffe oder Schutzpolizei ist zwecklos, da auf Grund besonderer Vereinbarungen nur eine Stelle die Gesuche bearbeitet. Ebenso ist gleichzeitige Bewerbung für mehrere Offizierslaufbahnen der Kriegsmarine (Seeoffizier-, Ingenieursoffizier-, Marinesanitätsoffiziers, Waffenoffizier-, Verwaltungsoffizier) nicht erlaubt. Vormerkungen finden nicht statt. Rückfragen und Bitten um Zwischenbescheide sind zwecklos. Die endgültige Entscheidung über Annahme oder Ablehung erfolgt sobald als möglich.

Literaturverweise

Oberkommando der Kriegsmarine - "Wie werde ich Offizier der Kriegsmarine ? (Kriegsausgabe)"
Schlicht/Angolia - "Deutsche Wehrmacht-Uniformierung und Ausrüstung 1933 - 1945- Band 2 Die Kriegsmarine" - Motorbuchverlag 1995 - ISBN 3-613-01656-7 - Seite Seite 122 - 127, 199, 200, 201.

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