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Gasschutzunteroffizier

Aus U-Boot-Archiv Wiki

Datenblatt Gasschutzunteroffizier
Ein Gasschutzunteroffizier war ein spezialisierter Unteroffizier (meist ein Maat oder Obermaat), der für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung im Bereich der chemischen Kriegsführung und des Gasschutzes an Bord oder in Landeinrichtungen verantwortlich war.
Aufgaben und Funktionen
Geräteverwaltung: Er war verantwortlich für die Lagerung, Instandhaltung und regelmäßige Überprüfung aller Gasschutzgeräte (Gasmasken, Filter, Schutzbekleidung) und Entgiftungsmittel an Bord eines U-Bootes oder Schiffes.
Ausbildung: Er führte die Gasschutzlehrgänge für die Besatzung durch. Dazu gehörten das schnelle Anlegen der Maske, die Durchführung von Dichtigkeitsprüfungen und das Verhalten bei Gasalarm.
Gasspürdienst: Im Falle eines Angriffs oder bei Verdacht auf Schadstoffe in der Luft (insbesondere kritisch in der engen Atmosphäre eines U-Bootes) war er für die Messung und Identifizierung von Kampfstoffen zuständig.
Zivilschutz: In Landeinrichtungen wie der 9. Schiffsstammabteilung koordinierte er zudem den baulichen Gasschutz der Bunker und Unterkünfte.
Relevanz für die U-Boot-Waffe
Spezialaufgabe: Da U-Boote keinen Platz für überflüssiges Personal hatten, war der Gasschutzunteroffizier meist ein Unteroffizier einer anderen Laufbahn (z. B. ein Sanitätsmaat oder ein Artillerie-Maat), der diese Funktion in Nebenfunktion ausübte.
Batteriegase: Eine seiner kritischsten Aufgaben auf U-Booten war nicht nur der Schutz vor externen Kampfstoffen, sondern auch die Überwachung der Luftqualität hinsichtlich austretender Batteriegase (Chlor- oder Knallgas) nach Wassereinbrüchen oder Schäden.
Lehrgänge: Bevor ein Soldat zur Front kommandiert wurde, musste er den Gasschutzlehrgang erfolgreich absolvieren, was im Wehrpass dokumentiert wurde.
Quellenverweise - Bundesarchiv-Militärarchiv (BArch-MA) | Invenio Online-Recherche
BArch PERS 6 Personalakten. Belegt die Teilnahme an Gasschutzlehrgängen (z. B. an der Gasschutzschule der Marine in Berlin-Tegel oder Kiel).
BArch RM 11 Inspektion der Marineartillerie. Da der Gasschutz oft organisatorisch der Artillerieinspektion (wegen des Nebelwesens) zugeordnet war, finden sich hier Vorschriften und Berichte.
BArch RHD 18 M.Dv. 32. Die Bordordnung regelt die Zuständigkeiten des Gasschutzpersonals im Rahmen der Rollenverteilung.
Literaturverweise
Lohmann, Walter - Hildebrand, Hans H. Die deutsche Kriegsmarine 1939-1945. Band 2, Abschnitt Sanitäts- und Gasschutzwesen.
Marinedienstvorschrift Nr. 310 Gasschutzvorschrift für die Kriegsmarine. (Detaillierte Anweisungen für das Fachpersonal).
Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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