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| Ausbildung
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Geschützführer-Einzellafette-Schüler
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| Ein Geschützführer-Einzellafette-Schüler war ein Soldat (meist im Rang eines Maaten oder Obergefreiten), der sich in der fachspezifischen Ausbildung zum verantwortlichen Leiter eines einzelnen Flak- oder Artilleriegeschützes befand. In der U-Boot-Waffe bildete dieser Status die notwendige Vorstufe, um später als vollqualifizierter Geschützführer (Vormann) die autarke Verteidigung des Bootes gegen Luftangriffe auf den Flak-Plattformen zu übernehmen.
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| Historische Entwicklung und Einordnung
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| Kaiserliche Marine: |
Fokus auf schwerer Schiffsartillerie bis 31.12.1918; Dienst an Einzellafetten primär als Teil der Grundausbildung in den Matrosen-Artillerie-Abteilungen.
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| Reichsmarine: |
Professionalisierung der Ausbildung an Einzellafetten zur Flugabwehr (01.01.1919 – 15.03.1935) an der Küstenartillerieschule (K.A.S.) in Wilhelmshaven trotz Versailler Beschränkungen.
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| Kriegsmarine: |
Institutionalisierung des Schüler-Status ab dem 16.03.1935; mit Einführung des „Wintergartens“ stieg die Notwendigkeit für Experten zur autarken Führung von 2-cm- und 3,7-cm-Einzelgeschützen.
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| Ende 1945: |
Einstellung des spezialisierten Lehrbetriebs im Frühjahr 1945; Überführung der Schüler in Marine-Schützen-Einheiten zur Verteidigung der verbliebenen Küstensektoren.
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| Kernaufgaben während der Ausbildung
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| Waffentechnik: |
Erwerb vollständiger technischer Kenntnisse der Einzellafette (z. B. 2-cm-Flak C/30 oder C/38) inklusive schneller Störungsbehebung unter Salzwassereinfluss.
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| Schießlehre: |
Intensives Training der optischen Entfernungsschätzung und des Vorhaltemaßes bei schnell beweglichen Luft- und Seezielen zur Maximierung der Trefferwahrscheinlichkeit.
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| Kommandoausbildung: |
Erlernen standardisierter Feuerbefehle zur sicheren Führung der Ladeschützen und Munitionsgasten unter extremem Gefechtslärm und Stress.
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| Taktik: |
Schulung im koordinierten Zusammenwirken mit der Brückenwache der U-Boot-Waffe sowie dem zuständigen Flakleiter während des Überwassergefechts.
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| Relevanz für die U-Boot-Waffe
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| Spezialistenstatus: |
Der Vermerk „Schüler“ in den Personalakten kennzeichnet den Übergang von der allgemeinen infanteristischen Basis hin zum hochspezialisierten technischen Vorgesetzten an Bord.
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| Laufbahn-Voraussetzung: |
Der erfolgreiche Abschluss als Schüler war die zwingende Bedingung für die spätere Teilnahme am Fla-Vormann Sonderlehrgang an der Flakartillerieschule I in Misdroy.
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| Gefechtswert: |
Die Qualität dieser Ausbildung entschied direkt über die Abwehrfähigkeit des Bootes bei alliierten Fliegerangriffen in den gefährdeten Transiträumen wie der Biskaya.
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| Quellenverweise - Bundesarchiv-Militärarchiv (BArch-MA) | Invenio Online-Recherche
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| BArch RM 20 |
Schulen der Kriegsmarine: Beinhaltet Lehrpläne, Ausbildungsvorgaben und Teilnehmerlisten der Artillerie- und Flakschulen.
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| BArch PERS 6 |
Personalakten: Dokumentation der Phase als „Schüler“ in den Militärpässen von U-Boot-Artilleristen (oft auf den Tag genau datiert).
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| BArch RM 6 |
Oberkommando der Kriegsmarine (O.K.M.): Dokumentiert die Laufbahnbestimmungen und Prüfungsrichtlinien für Geschützführer.
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| Literaturverweise
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| Marinedienstvorschrift Nr. 32 |
Bestimmungen für die personelle Verwaltung der Kriegsmarine (Laufbahnregelungen).
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| Marinedienstvorschrift Nr. 170 |
Artillerie-Vorschrift für die Kriegsmarine (Technische und taktische Grundlagen).
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| Lohmann / Hildebrand |
"Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945" (Band 2, Abschnitt Artillerie und Ausbildungswesen).
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| Teske, Hermann (Hrsg.) |
"Die deutschen Marinen 1848–1945" (Strukturanalyse des Fachpersonals).
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| Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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