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Kompanieführer

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Kompanieführer. Als Einheitsführer, so die offizielle, neutrale Bezeichnung, ist er militärischer Vorgesetzter aller Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften seiner Einheit. Er besitzt diesen gegenüber Disziplinarbefugnisse. Zusätzlich ist er gegenüber zivilen Angestellten weisungsbefugt. Ihm obliegt die personelle und materielle Verantwortung seiner Einheit, er beaufsichtigt die Ausbildung, führt sie im Gefecht und verhängt bei Bedarf erzieherische oder disziplinare Maßnahmen. Gemäß der Wehrdisziplinarordnung ist er Disziplinarvorgesetzter aller ihm unterstellten Soldaten.
Die Kompanie besteht aus 60 bis 250 Soldaten. Sie ist in zwei oder mehr Züge als Teileinheiten mit spezifischen militärischen Aufgaben gegliedert. Geführt wird die Kompanie von einem Offizier der in der Regel im Rang eines Hauptmanns (Heer und Luftwaffe) oder Kapitänleutnants (Marine) steht.