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Kriegsoffizieranwärter

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Kriegsoffiziersanwärter ist ein Anwärter auf einen für einen aus dem Mannschaftsdienstgrad hervorgegangenen Offiziersdienstgrad.
Als Kriegsoffizier bezeichnete man im Zweiten Weltkrieg diejenigen Marineangehörige, die unter erleichterten Bedingungen aus den Mannschaftsrängen hervorgegangen waren. Um die Verluste an Offizieren der aktiven und der Reservelaufbahn auszugleichen, es konnten insbesondere verdiente Unteroffiziere von ihren Vorgesetzten zum Kriegsoffizier vorgeschlagen werden. Ursprünglich sollten diese "Soldaten aus der Truppe" unter 25 Jahre alt sein und unverheiratet (Ausnahme: Berufs-Unteroffiziere). Unteroffizieren mit mindestens 10 Dienstjahren sollte ebenfalls die Möglichkeit zum Wechsel in die Offizierslaufbahn gewährt werden. Nach dem Besuch eines zwischen vier und sechs Monaten währenden Offiziersanwärterlehrgang an einer Marineschule wurde der Offizier-Anwärter zum Fähnrich zur See oder Oberfähnrich zur See ernannt (abhängig vom alten Dienstgrad des Anwärters). Nach weiteren 15 Monaten sollte die Beförderung zum Offizier erfolgen. Im Feld war alternativ die Ernennung zum Offiziersanwärter durch den Einheitsführer möglich. Die Beförderung zum Kriegsoffizier sollte dann ebenfalls nach 15 Monaten erfolgen.
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