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Nautischer Referent

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Dienststellung Nautischer Referent
Ein Nautischer Referent war ein spezialisierter Stabsoffizier in einer höheren Kommandobehörde (z. B. beim B.d.U., in einer U-Flottille oder beim Seekommandanten). Er fungierte als fachlicher Berater des Befehlshabers für alle Fragen der Navigation, Seemannschaft und nautischen Sicherheit. In der U-Boot-Waffe trug er die Mitverantwortung für die präzise Kursführung der Boote durch minengefährdete oder navigatorisch anspruchsvolle Gewässer und koordinierte die Bereitstellung essentieller nautischer Unterlagen.
Aufgaben und Funktionen
Navigationsplanung: Erstellung und Überprüfung von Kursanweisungen für U-Boote; Sicherung der Durchfahrten durch schwierige Reviere wie die norwegischen Fjorde oder die Biskaya.
Unterlagenwesen: Sicherstellung der Versorgung aller Boote mit aktuellen Seekarten, Gezeitentabellen, Losungen und astronomischen Jahrbüchern zur autarken Positionsbestimmung.
Meteorologie: Koordination der Wetterberatung für auslaufende Einheiten in enger Zusammenarbeit mit dem Marinewetterdienst zur optimalen Routenplanung bei Feindfahrten.
Unfalluntersuchung: Fachliche Begutachtung bei Kollisionen oder Grundberührungen innerhalb des Verbandes zur Vorbereitung von Seekriegsgerichtsverfahren oder Disziplinarmaßnahmen.
Ausbildung: Überwachung der fachlichen Fortbildung der Obersteuermänner und Wachoffiziere an Land sowie während der praktischen Fahrausbildung der Besatzungen.
Relevanz für die U-Boot-Waffe
Sicherer Transit: Verantwortung auf Stützpunkten wie Lorient oder Bergen für die präzise Standortbestimmung der Boote auch bei Funkstille und extremen Sichtbehinderungen.
Personal: Besetzung oft mit erfahrenen Offizieren, die zuvor erfolgreich als Kommandanten oder I. Wachoffiziere auf Fern-U-Booten (Typ IX) ihren Dienst versahen.
Schnittstelle: Enger Kontakt zum Qu A U im OKM zur Einführung neuer Navigationshilfsmittel wie moderner Funkpeilgeräte oder früher Radaranlagen in der Flottille.
Quellenverweise - Bundesarchiv-Militärarchiv (BArch-MA) | Invenio Online-Recherche
BArch PERS 6 Personalakten: In den Werdegängen findet sich oft die explizite Bezeichnung „Nautischer Referent im Stab der [X.] U-Flottille“ inklusive entsprechender Beurteilungen.
BArch RM 30 U-Flottillen: In den Akten der Flottillenstäbe finden sich die vom Nautischen Referenten gezeichneten Navigationsbefehle und nautischen Sonderanweisungen.
BArch RM 7 Seekriegsleitung: Dokumentiert die fachlichen Richtlinien und administrativen Vorgaben für nautische Referenten in den besetzten Gebieten und Heimatbasen.
Literaturverweise
Lohmann / Hildebrand "Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945" (Band 1, Abschnitt: Die Stäbe der Kommandobehörden und Flottillen).
Giessler, Helmuth "Der Marine-Nachrichten- und Ortungsdienst" (Details zur Rolle der nautischen Spezialisten im Navigationswesen).
M.Dv. 32 "Bestimmungen für die personelle Verwaltung der Kriegsmarine" (Voraussetzungen für die Verwendung als Referent im Admiralstab).
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