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Reichssportabzeichen

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Datenblatt Reichssportabzeichen
Der DRA (Deutscher Reichsausschuss für Leibesübungen) ging 1917 aus den bis dahin tätigen Reichsausschuss für Olympische Spiele hervor. Die in Deutschland geplanten Spiele 1916 fanden nicht statt und in den Jahren 1920 und 1924 waren deutsche Sportler nicht zugelassen. Die so ausgeschlossenen Sportler gründeten den Reichsausschuss für Deutsche Kampfspiele und führten diese im Abstand von 4 Jahren durch.
Der DRA war in der Weimarer Republik der Dachverband des Sports in Deutschland obwohl im nicht alle Verbände angehörten. Voraussetzungen für den Erwerb waren 5 Übungen aus 5 Gebieten wie Kugelstoßen, Laufen, Springen usw. Ab 1921 konnten auch Frauen das Abzeichen erwerben. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurden bereits 1933 alle Sportverbände aufgelöst die nicht auf gleicher ideologischer Linie lagen wie die NSDAP. Dazu gehörten Arbeitersportverbände und Sportvereine mit sozialdemokratischer oder kommunistischer Gesinnung oder Ausrichtung. Der Vorsitzende des DRA Theodor Lewald wurde als Halbjude beschimmpft und zum Rücktritt gezwungen. Am 05.05.1933 löste sich der DRA ohne Beschluss der Mitgliederversammlung auf und begab sich im Zuge der Gleichschaltung in die Obhut der Nationalsozialisten. Der im April eingesetzte Reichskommissar für Turnen und Sport, Hans von Tschammer und Osten, wurde am 19.07.1933 zum Reichssportführer ernannt. Ihm unterstand jetzt das gesamte Sportwesen. Am 27.07.1934 wurde der Deutschen Reichsbund für Leibesübungen (DRL) gegründet.
Das bisherige Sportabzeichen des DRA wurde übernommen aber umgestaltet und das Hakenkreuz dazugefügt. Die Buchstaben im Zentrum sind nun DRL. Weiterhin trug es den Namen Deutsches Reichssportabzeichen. Am 01.07.1937 wurde das Abzeichen als Ehrenzeichen anerkannt. Verliehen wurde es weiterhin in den 3 Stufen Bronze, Silber und Gold. Am 21.12.1938 wurde der DRL durch Erlass Hitlers in NSRL (Nationalsozialistischer Reichsbund für Leibesübungen) umbenannt und wurde gänzlich zu einem durch die NSDAP kontrolliertem Verband.
Produziert wurden die Abzeichen durch verschiedene Hersteller wie Wernstein-Jena, Steinhauer-Lück usw.
Bereits seit dem Bestehen eines Sportabzeichens gab es die Klasseneinteilung, welche durch die Nationalsozialisten aus der Zeit der Weimarer Republik übernommen wurde. Der Bewerber hatte „eine fünffache Gutleistung“ zu erbringen, die wiederum „das Bestehen von bestimmten Leistungsprüfungen auf Herz- und Lungenkraft, auf Spannkraft, auf den Besitz von Körperfertigkeit, Schnelligkeit und Ausdauer voraus[setzte]. In jeder Prüfungsgruppe musste der Anwärter je eine der angebotenen Prüfungen nach Wahl ablegen. Nach einer geringfügigen Überarbeitung der Prüfungsbedingungen im Jahr 1934 folgte am 22.08.1935 die Anpassung des Bewerberkreises. Somit wurde der Erwerb des Deutschen Reichssportabzeichens nur noch gewissen Teilen der Bevölkerung zuteil. Diese Ideologisierung des Bewerberkreises grenzte den Erwerb bewusst ein. Durch die bereits erwähnte »Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen« von 1937 (siehe Entwicklung des Reichssportabzeichens im Nationalsozialismus) erhielt die sportliche Auszeichnung den Rang eines Staatsabzeichens.
In den Bestimmungen zum Deutschen Reichssportabzeichen war folgender ideologischer Inhalt festgehalten:
Der Zweck des Reichssportabzeichens ist, Anreiz zu geben zur Erreichung der für die Volkskraft notwendigen hochgesteigerten körperlichen Allgemeinausbildung und zur Bewahrung dieses Körperkönnens bis ins reife Alter.
Die Auszeichnung kann jeder unbescholtene Deutsche arischer Abstammung erwerben, der
a) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
b) die gestellten Bedingungen erfüllt.
Zur Klasseneinteilung galt nach den Bestimmungen des Reichssportamtes:
Das Reichssportabzeichen wird in drei Klassen, in Bronze, Silber (versilbert) und Gold (vergoldet) verliehen.
Die Auszeichnung in Bronze erwirbt,
wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Erreichung des 32. Lebensjahres die fünf geforderten Leistungen innerhalb von 12 Monaten erfüllt.
Die Auszeichnung in Silber erwirbt,
a) wer nacheinander in 8 Jahren, einerlei ob diese ununterbrochen aufeinander folgen oder nicht, jedesmal die fünf geforderten Leistungen innerhalb von 12 Monaten erfüllt,
b) wer das 32. Lebensjahr überschritten hat und bis zur Erreichung seines 40. Lebensjahres die fünf geforderten Leistungen innerhalb von 12 Monaten erfüllt.
Die Auszeichnung in Gold erwirbt,
a) wer das Reichssportabzeichen in Silber besitzt und nacheinander in weiter folgenden sieben Jahren jedesmal die fünf geforderten Leistungen innerhalb von 12 Monaten erfüllt,
b) wer das 40. Lebensjahr überschritten hat und die fünf geforderten Leistungen innerhalb von 12 Monaten erfüllt.[32]
Eine neue, vierte Klasse bildete das Versehrtensportabzeichen, das am 18. November 1942 (RMBl. S. 242) vorwiegend für kriegsgeschädigte Soldaten geschaffen wurde, aber ebenso an körperlich eingeschränkte Menschen verliehen werden konnte. Der Erwerb war ähnlich den bis dato verfügbaren Klassen geregelt, enthielt aufgrund der vielfältigen körperlichen Einschränkungen jedoch speziellere Prüfungsbedingungen (siehe Versehrtensportabzeichen). Dazu wurden die Anwärter in zwei Gruppen kategorisiert.[33]
Hierzu wurde in der Anordnung des Reichssportführers vom 18. November 1942 in § 7 Folgendes festgehalten:
Kriegsversehrte und sonstige körperbehinderte Männer, die trotz einer erheblichen und dauernden Leistungsbeeinträchtigung eine fünffache, verschiedenartige, die durchschnittliche Leistungshöhe gleichartiger Versehrter übersteigende Gutleistung nachweisen, erwerben das Abzeichen in Silber mit goldenem Kranz (Versehrtensportabzeichen) unter angleichenden Bedingungen.
Die Bewerber werden eingeteilt in die Gruppe A, für die Uebungen normiert festgesetzt werden, und in die Gruppe B, für die sie von Fall zu Fall festgesetzt werden.
Wer die Absicht hatte, sich um die Auszeichnung zu bewerben, musste sich bei einem Turn- oder Sportverein oder einer Ortsgruppe des DRL/NSRL, der Hochschule, der Schule oder der jeweilig vorgesetzten Dienststelle der Wehrmacht, der Schutzpolizei, des Reichsarbeitsdienstes, der SA bzw. der SS anmelden. Das zum Nachweis der bestandenen Prüfungen benötigte Urkundenheft kostete 1 RM (zzgl. Porto). Im Urkundenheft wurde das Lichtbild eingeklebt, die Personalien mit Unterschrift eingetragen und durch den Verein, die Ortsgruppe, die Schule oder eine amtliche Stelle beglaubigt. Der Bewerber hatte sich bei der jeweiligen Stelle zur Prüfung anzumelden, welche die in Aussicht genommene Leistung beaufsichtigen sollte. Die Verbände gaben die Termine und Arten der Prüfungen öffentlich bekannt und richteten darüber hinaus besondere Anmeldestellen ein, die den Anwärter über Ort und Stunde der angesetzten Prüfung benachrichtigten. Die Obmänner und Prüfer waren von der Sportbehörde zur Abnahme bestellt. Die Leistungserbringung mussten mindestens zwei berechtigte Prüfer abnehmen und nach erfolgreichem Abschließen beglaubigen. Der Anwärter hatte für das Abzeichen 1,50 RM (zzgl. Porto) zu entrichten und konnte auf Antrag zusätzlich eine Vorstecknadel für 1 RM (zzgl. Porto) und ein Stoffabzeichen für 0,30 RM (zzgl. Porto) erhalten.
Prüfungsbedingungen
Die Bedingungen der Prüfung orientierten sich im Großen und Ganzen noch an den Auszeichnungsbedingungen aus den vorherigen Jahren, die bereits seit der Einführung im Deutschen Kaiserreich enthalten waren. Die in geringem Umfang vorgenommenen Veränderungen durch die Nationalsozialisten ließ bereits eine gewisse Richtung erkennen – die Wehrhaftmachung des Volkes.[37] Die wehrsportlichen Bestrebungen wurden immer stärker unterstrichen und erhielten nicht nur im Deutschen Reichssportabzeichen Einzug, sondern auch in den zahlreichen parallel verliehenen Abzeichen. Die schon bestehenden Prüfungsmöglichkeiten des Reichssportabzeichens wurden um weitere ergänzt wie in der vierten Prüfungsgruppe das »Kleinkaliber-Schießen« und das »Großkaliber-Schießen«. In der fünften Prüfungsgruppe des Abzeichens für Männer kamen der »Gepäckmarsch 25 km« und die »Kraftradgeländefahrt über eine Strecke von mindestens 50 km« hinzu.[38] Die Bedingungen waren innerhalb der fünf Gruppen differenziert, um den örtlichen Gegebenheiten zu entsprechen und den differenzierten Fähigkeiten der einzelnen Bewerber weitestmöglich entgegenzukommen, ohne das formulierte Prüfungsziel aus den Augen zu verlieren.
Von der Einführung eines deutschen Sportabzeichens 1913 bis zur Einstellung der Sportabzeichenprüfungen im Jahr 1944 ist nahezu ein kontinuierlicher Anstieg der Verleihungszahlen festzustellen. Vereinzelt sind Stagnationsphasen infolge des Ersten Weltkrieges, der Weltwirtschaftskrise in den 1920er Jahren bzw. des Zweiten Weltkrieges zu erkennen. Am Übergang zum NS-Regime ist ein erneuter und zahlenmäßiger Aufschwung ersichtlich, wobei die Zahlen ab 1937 scheinbar konstant blieben. Aufgrund vernichteter bzw. nicht auffindbarer Quellen variieren die Angaben der Verleihungszahlen stark und beruhen teilweise nur auf Schätzungen. Waren es Anfang der 1930er Jahre jährlich lediglich etwa 55.000 Abzeichen (die Angaben schwanken bis zu 77.000 Abzeichen), so wurden 1939 bereits über 100.000 Reichssportabzeichen verliehen. Kriegsbedingt sind die Zahlen im späteren Verlauf rückläufig. Man schätzt, dass zwischen 1933 und 1945 mehr als 1 Million Verleihungen (möglicherweise sogar bis zu 1,5 Millionen Verleihungen) stattgefunden haben.
Quellenangabe
Wikipedia/Deutschland | → Reichssportabzeichen
Ehrenzeichen und Orden | → Reichssportabzeichen
Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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