Reservist
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In Deutschland zählt im Frieden zur Reserve jede wehrpflichtige und wehrfähige Person, bezeichnet als Reservist. In Deutschland umfasst dies alle wehrfähigen ehemaligen Soldaten sowie alle wehrfähigen ungedienten Männer. Im Falle einer Mobilmachung treten diese Personen Reserve-Truppenteilen bei oder verstärken aktive Truppenteile. In den meisten Ländern bestehen die Reserve-Truppenteile auch im Frieden in unterschiedlichen Bereitschaftsgraden. | |||
Mit der Wiedereinführung der Wehrpflicht im Dritten Reich wurde ab 1935 wieder ein Reservepotential aufgebaut. Insgesamt dienten im Zweiten Weltkrieg ca. 18 Millionen Soldaten. Reservisten bildeten das Rückgrat der Wehrmacht. Allerdings war der Anteil der Jahrgänge mit nur kurzer Ausbildung sehr hoch, da vor dem Krieg nur die vier Geburtsjahrgänge 1915–1918 zum 1- bzw. 2-jährigen Wehrdienst eingezogen wurden. | |||