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| Ausbildung
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U-Ausbildungslehrgang für Unteroffiziere (U-Lehrgang f. Uffz.)
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| Der U-Ausbildungslehrgang für Unteroffiziere war die obligatorische fachliche und taktische Spezialisierung für Maate und Obermaate, die bereits ihren allgemeinen Unteroffiziersanwärterlehrgang bestanden hatten. Er bildete die entscheidende Brücke zwischen der allgemeinen Marine-Ausbildung und dem scharfen Frontdienst. In diesem Lehrgang wurde das notwendige Spezialwissen vermittelt, um als verantwortlicher Stationsleiter auf einem Unterseeboot eingesetzt zu werden.
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| Historische Entwicklung und Einordnung
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| Kaiserliche Marine: |
Spezialisierung primär direkt an Bord der U-Flottillen oder in Kurzlehrgängen der U-Boots-Schule in Eckernförde bis 31.12.1918.
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| Reichsmarine: |
Offizielles Verbot von U-Boot-Lehrgängen (01.01.1919 – 15.03.1935); Tarnung als „Spezialausbildung für Kleinfahrzeuge“ oder im Rahmen der U-Abwehrschule.
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| Kriegsmarine: |
Etablierung als Standardvoraussetzung für jeden Unteroffizier ab dem 16.03.1935; Durchführung an den neu geschaffenen U-Boots-Lehrdivisionen (U.L.D.).
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| Ende 1945: |
Aufrechterhaltung des Lehrbetriebs bis zum Frühjahr 1945; zuletzt Fokus auf der Bedienung der Schnelltaucheinrichtungen und der Schnorchel-Technik.
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| Lehrgangsinhalte und Schwerpunkte
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| Technik & Trimm: |
Umfassende Schulung am allgemeinen Aufbau der Bootstypen (II, VII, IX), Beherrschung der Ballast- und Trimmsysteme sowie der Stabilität unter Wasser.
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| Sicherheit: |
Intensives Ausstiegstraining mit dem Taucherretter, praktische Übungen zur Leckabwehr und Brandbekämpfung auf engstem Raum unter Gefechtsbedingungen.
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| Taktischer Dienst: |
Rollenverteilung bei Alarmtauchmanövern, Überwasserangriffen und Koordination der Flak-Abwehr am Wintergarten.
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| Standorte: |
1. U.L.D. (Pillau/Gotenhafen) für seemännisches Personal; 2. U.L.D. (Neustadt/Holstein) für technisches Personal (Maschinisten/E-Techniker).
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| Relevanz für die U-Boot-Waffe
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| Fachvorgesetzte: |
Befähigung der Unteroffiziere zur selbstständigen Führung ihrer Stationen, wie der E-Maschinenanlage oder der Torpedoraum-Besatzung.
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| Baubelehrung: |
Der erfolgreiche Abschluss war die zwingende Bedingung für die Kommandierung zur Baubelehrung eines neu in Dienst zu stellenden Bootes.
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| Laufbahn: |
Notwendige Vorstufe zum späteren U-Lehrgang für Oberfeldwebel, falls eine Beförderung zum Portepee-Unteroffizier im Frontdienst angestrebt wurde.
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| Quellenverweise - Bundesarchiv-Militärarchiv (BArch-MA) | Invenio Online-Recherche
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| BArch RM 121 |
U-Boots-Lehrdivisionen: Zentraler Bestand für detaillierte Lehrgangspläne, Prüfungsordnungen und Teilnehmerlisten.
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| BArch PERS 6 |
Personalakten: In den Militärpässen ist der Abschluss oft mit dem Stempel der jeweiligen U.L.D. und dem Datum (z. B. 15.06.1942) vermerkt.
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| BArch RM 20 |
Schulen der Kriegsmarine: Belegt die theoretische Fachunterweisung an den verschiedenen Waffenschulen der Marine.
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| Literaturverweise
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| Marinedienstvorschrift Nr. 32 |
Bestimmungen für die personelle Verwaltung der Kriegsmarine (Laufbahnvorschriften).
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| Lohmann / Hildebrand |
"Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945" (Band II, Abschnitt 160: Ausbildungswesen der U-Boot-Waffe).
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| Köhl / Niestle |
"Vom Original zum Modell: Uboottyp VII C" (Details zur personellen Besetzung und Ausbildung).
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| Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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