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Adjutant: Unterschied zwischen den Versionen

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'''<u>ADJUTANT</u>'''
 
 
 
Die Adjutanten hatten den [[Kommandeur]] bei seinen Führungsaufgaben, der Ausbildung und beim militärischen Geschäftsgang zu unterstützen. Oftmals teilten sie die Dienste ein, führten Tage- und Meldungsbücher und hatten Meldungen und Befehle entgegen zu nehmen und zu überbringen. Im Deutschen Reich waren Adjutanten aufgrund ihrer Funktion dienstlich beritten, später motorisiert.
 
  
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[[Allgemeines]]
 

Aktuelle Version vom 9. Februar 2026, 17:16 Uhr

Datenblatt Adjutant
In der Kaiserlichen Marine, der Reichsmarine und der Kriegsmarine war der Adjutant ein Offizier, der einem Befehlshaber oder einem Dienststellenleiter zur persönlichen Unterstützung und zur Erledigung des gesamten administrativen Dienstverkehrs beigegeben war.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Der Adjutant (meist im Rang eines Leutnants zur See oder Oberleutnants zur See) fungierte als „rechte Hand“ seines Vorgesetzten. Er koordinierte den täglichen Dienstbetrieb, verwaltete den geheimen und offenen Schriftverkehr und bereitete Befehle sowie Meldungen vor. An Land, etwa in einer Schiffsstammabteilung oder im Stab beim Führer der Minensuchboote Nord, war er für die Einhaltung der militärischen Etikette und die Organisation des Terminkalenders verantwortlich. Er bildete die Schnittstelle zwischen dem Kommandeur und den nachgeordneten Einheiten, wie den Fähnrichskompanien oder den Divisionsoffizieren.
Bedeutung in der U-Boot-Waffe
Innerhalb der U-Boot-Flottillen (beispielsweise im U-Stützpunkt Bergen) war der Flottillenadjutant eine Schlüsselposition. Er verwaltete die Personalreserve, koordinierte die Zuweisung von Wachoffiziersschülern zu den Booten und hielt engen Kontakt zur 1. Marine-Nachrichtenabteilung. Ein Offizier, der zuvor als Flaggleutnant gedient hatte, brachte die notwendige Erfahrung im Stabsdienst mit, um diese administrativ anspruchsvolle Aufgabe zu bewältigen. Auf den einzelnen U-Booten selbst gab es keine Adjutanten; dort wurden administrative Aufgaben meist vom Zweiten Wachoffizier oder dem Verwaltungsoffizier (Zahlmeister) miterledigt.
Qualifikation und Werdegang
Die Ernennung zum Adjutanten setzte neben hervorragenden Leistungen im Navigationslehrgang und in der Menschenführung eine besondere administrative Begabung voraus. Oft war diese Dienststellung ein Sprungbrett für eine Karriere im Admiralstabsdienst, weshalb viele Adjutanten später die Marine-Kriegsakademie besuchten. Ein Adjutant musste die Marine-Dienstvorschrift Nummer 293 (Bordordnung) und die Bestimmungen zum Kompaniedienst perfekt beherrschen, um seinen Vorgesetzten wirkungsvoll entlasten zu können.
Quellenverweise - Bundesarchiv-Militärarchiv (BArch-MA) | Invenio Online-Recherche
BArch RM 3 / 1024 Dienstvorschriften über die Befugnisse und Aufgaben der Adjutanten in der Kriegsmarine
BArch RM 121 / 162 Bestimmungen über die Stabsarbeit und das Meldewesen innerhalb der Marinestationen (1939–1945)
BArch PERS 6 / [Aktennummer] Personalunterlagen mit Nachweisen über die Verwendung als Adjutant in den U-Flottillen
Literaturverweise
Lohmann, W. / Hildebrand, H. H.: Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945 (Band III, Kapitel zur Stabs- und Personalorganisation)
Hessler, Günter: The U-Boat War in the Atlantic (Informationen zur Struktur des B.d.U.-Stabes und der Flottillenadjutanten)
Tessin, Georg: Verbände und Truppen der deutschen Wehrmacht (Band 14, zur systematischen Übersicht der Stabseinheiten der Marine)
Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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