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Leutnant zur See: Unterschied zwischen den Versionen

Aus U-Boot-Archiv Wiki

 
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[[Oberfähnrich zur See]] ← Leutnant zur See → [[Oberleutnant zur See]] → [[Dienstgrade]]
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'''Leutnant zur See'''
 
 
Lt.z.S - bezeichnet einen Soldaten im niedrigsten Offiziersdienstgrad.
 
 
'''Leutnant zur See der Reserve'''
 
 
Lt.z.S.d.R.- bezeichnet einen ehemaligen Offizier, der den Streitkräften eines Staates zusätzlich zu den aktiven Soldaten bei Bedarf für Wehrdienstleistungen zur Verfügung steht.
 
 
'''Leutnant zur See (Kriegsoffizier)'''
 
 
Lt.z.S.(Kr.O.) - bezeichnete im Zweiten Weltkrieg diejenigen Wehrmachtsoffiziere, die unter erleichterten Bedingungen aus den Mannschaftsrängen hervorgegangen waren. Um die Verluste an Offizieren der aktiven und der Reservelaufbahn auszugleichen, konnten insbesondere verdiente Unteroffiziere von ihren Regimentskommandeuren zum Kriegsoffizier vorgeschlagen werden. Ursprünglich sollten diese "Soldaten aus der Truppe" unter 25 Jahre alt sein und unverheiratet (Ausnahme: Berufs-Unteroffiziere). Unteroffizieren mit mindestens 10 Dienstjahren sollte ebenfalls die Möglichkeit zum Wechsel in die Offizierslaufbahn gewährt werden. Nach dem Besuch eines zwischen vier und sechs Monaten währenden Offizieranwärter-Lehrgangs an einer Waffenschule wurde der Offizier-Anwärter zum Fähnrich zur See oder Oberfähnrich zur See ernannt (abhängig vom alten Dienstgrad des Anwärters). Nach weiteren 15 Monaten sollte die Beförderung zum Offizier erfolgen. Im Feld war alternativ die Ernennung zum Offizieranwärter durch den Einheitsführer möglich. Die Beförderung zum Kriegsoffizier sollte dann ebenfalls nach 15 Monaten erfolgen.
 
 
'''Leutnant zur See (Sonderführer)'''
 
 
Lt.z.S.(Sdf.) - ist eine Einrichtung, die von der Deutschen Wehrmacht in 1937 für den Mobilmachungsfall geschaffen wurde. Mit der Heranziehung als Sonderführer sollten die zivilen Spezialkenntnisse von Soldaten, die keine oder nur eine ungenügende militärische Ausbildung hatten, genutzt werden. Dieser Personenkreis wurde in einen Offizier- oder Unteroffizierdienstrang übernommen.
 
 
Bei der Einberufung als Sonderführer handelte es sich stets um eine jederzeit widerrufliche Übergangsmaßnahme mit dem Zweck, Stellen zu besetzen, die sonst nicht mit regulärem militärischem Personal gedeckt werden konnten. Änderte sich diesbezüglich die Situation, wurde der Sonderführer wieder in den "normalen" Ablauf mit militärischer Ausbildung etc. eingegliedert. Dabei war die Dienststellung als Sonderführer - diese beinhaltete keinen Dienstgrad, sondern nur den Dienstrang - nicht zu berücksichtigen. Im Jahr 1942 wurde befohlen, dass die Sonderführer im Offizier-Rang militärisch ausgebildet werden sollen, um in das Reserve-Offizierskorps übernommen werden zu können.
 
  
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! '''Leutnant zur See'''
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| colspan="3" | Der Leutnant zur See war der erste echte Offiziersgrad der Kriegsmarine. Damit endete der Status als Offiziersanwärter, und der Soldat gehörte nun offiziell zum Offizierskorps.
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! colspan="3" | Status und Rangordnung
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| colspan="3" | Einordnung: Er war der niedrigste Rang der Leutnantsgruppe (Junior-Offiziere).
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| colspan="3" | Beförderung: Die Ernennung erfolgte nach dem erfolgreichen Abschluss der Zeit als Oberfähnrich zur See und der Bestätigung durch den Kommandanten.
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! colspan="3" | Einsatzrollen auf U-Booten
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| colspan="3" | Auf einem U-Boot bekleidete ein Leutnant zur See typischerweise folgende Positionen:
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| colspan="3" | [[II. Wachoffizier]] (II. W.O.): Er war verantwortlich für die Decks- und Geschützstationen (Flugabwehrkanone) sowie für die Verwaltung der Proviantvorräte.
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| colspan="3" | [[I. Wachoffizier]] (I. W.O.): Bei Personalmangel oder auf kleineren Booten konnte ein erfahrener Leutnant zur See bereits diese Position übernehmen, die normalerweise einem Oberleutnant zur See vorbehalten war. Er war dann der direkte Stellvertreter des Kommandanten.
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| colspan="3" | Spezialaufgabe Ortung: Er musste die Fachaufsicht über die Funkmaaten aus dem [[Ortungslehrgang]] führen und die taktische Relevanz der Horchergebnisse (beispielsweise bei der Annäherung eines Zerstörers) sofort bewerten.
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! colspan="3" | Ausbildung und Baubelehrung
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| colspan="3" | In einer Kriegsschiffbaulehrabteilung war der Leutnant zur See während der [[Baubelehrung]] bereits voll in die Schiffsabnahme integriert. Er leitete die Ausbildung der ihm unterstellten Matrosen direkt am Gerät.
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! colspan="3" | '''Leutnant zur See der Reserve'''
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| colspan="3" | Der Leutnant zur See der Reserve (Leutnant zur See d. R.) war ein Offizier, der nicht aus der aktiven Berufsoffizierslaufbahn (den sogenannten Crews) stammte, sondern für die Dauer des Krieges aus dem zivilen Leben oder dem [[Beurlaubtenstand]] eingezogen wurde.
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! colspan="3" | Status und Herkunft
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| colspan="3" | Definition: Diese Offiziere hatten vor dem Krieg oft eine zivile Ausbildung oder ein Studium (beispielsweise Nautik bei der Handelsmarine oder Ingenieurwesen) absolviert.
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| colspan="3" | Unterscheidungsmerkmal: In den Ranglisten und auf Dokumenten wurde der Zusatz „der Reserve“ stets beigefügt. Äußerlich unterschieden sie sich durch die Uniform nicht von den aktiven Offizieren, was den Korpsgeist stärken sollte.
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! colspan="3" | Rolle in der U-Boot-Waffe
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| colspan="3" | Die Reserveoffiziere waren das Rückgrat der expandierenden U-Boot-Flotte, da die aktiven Crews den enormen Bedarf an Wachoffizieren für Neubauten vom Typ VII C und Typ XXI nicht decken konnten.
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| colspan="3" | Handelsmarine-Hintergrund: Viele Leutnants zur See der Reserve kamen von der Handelsmarine. Sie besaßen oft eine überlegene Erfahrung in der praktischen Navigation und Seemannschaft gegenüber den sehr jungen aktiven Offiziersanwärtern.
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| colspan="3" | Spezialisten: Aufgrund ihres zivilen Vorwissens wurden sie oft gezielt für den Ortungslehrgang geschult, da sie technisches Verständnis für die neuen Funkmessgeräte mitbrachten.
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! colspan="3" | Aufstieg zum Kommandanten
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| colspan="3" | Obwohl Reserveoffiziere anfangs seltener Kommandanten wurden, änderte sich dies im Verlauf des Krieges. Viele Leutnants zur See der Reserve bewährten sich als [[II. Wachoffizier]] oder [[I. Wachoffizier]] so exzellent, dass sie nach dem Kommandanten-Lehrgang eigene Boote erhielten.
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! colspan="3" | '''Leutnant zur See (Kriegsoffizier)'''
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| colspan="3" | Ein Leutnant zur See (Kriegsoffizier) war eine Besonderheit der personellen Expansion während des Krieges. Im Gegensatz zum Berufsoffizier oder dem Reserveoffizier stammte der Kriegsoffizier aus dem Korps der erfahrenen Unteroffiziere (meist Oberfeldwebel oder Stabsfeldwebel).
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! colspan="3" | Definition und Status
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| colspan="3" | Herkunft: Diese Laufbahn wurde für besonders bewährte Unteroffiziere geschaffen, die aufgrund ihrer Tapferkeit oder hervorragenden Leistungen im Einsatz für den Offiziersrang vorgeschlagen wurden.
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| colspan="3" | Charakter: Es handelte sich um eine „Aufstiegslaufbahn“. Diese Männer besaßen eine enorme praktische Erfahrung, die den jungen Offiziersanwärtern der regulären Jahrgänge (Crews) oft fehlte.
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| colspan="3" | Kennzeichnung: In den Ranglisten wurden sie mit dem Zusatz (Kriegsoffizier) geführt. In der Besatzungsstruktur eines U-Bootes genossen sie aufgrund ihres Alters und ihrer Erfahrung hohen Respekt bei der Mannschaft.
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! colspan="3" | Einsatz in der U-Boot-Waffe
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| colspan="3" | Die Kriegsoffiziere waren für die U-Boot-Waffe unverzichtbar, da sie das technische und praktische Rückgrat bildeten:
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| colspan="3" | Wachoffizier: Sie dienten oft als [[II. Wachoffizier]] oder bei entsprechender Eignung als [[I. Wachoffizier]].
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| colspan="3" | Technische Expertise: Viele Kriegsoffiziere kamen aus der technischen Laufbahn. Ein Leutnant (Ing.) als Kriegsoffizier hatte oft jahrelang als Obermaschinist im Motorenraum eines Bootes vom Typ VII C gedient, bevor er befördert wurde.
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| colspan="3" | Ortung: Aufgrund ihrer langjährigen Praxis war ihre Fähigkeit, die Ergebnisse aus dem [[Ortungslehrgang]] einzuordnen, exzellent. Sie konnten oft „am Klang“ erkennen, was junge Offiziere erst mühsam lernen mussten.
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! colspan="3" | '''Leutnant zur See (Sonderführer)'''
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| colspan="3" | Im Kontext der Kriegsmarine ist die Bezeichnung Leutnant zur See (Sonderführer) – korrekt: Sonderführer im Leutnantsrang (Z) – eine hybride Stellung. Sie wurde geschaffen, um zivile Fachleute (Ingenieure, Nautiker oder Wissenschaftler oder auch PK-Leuten) ohne vollständige Offiziersausbildung in die Hierarchie einzugliedern.
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! colspan="3" | Definition und Status des Sonderführers
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| colspan="3" | Einordnung: Der Sonderführer war kein Offizier im Sinne der Laufbahnverordnung, sondern eine Person mit „offiziersähnlicher“ Stellung. Er wurde aufgrund seiner Spezialkenntnisse ernannt, die für die Seekriegsführung (insbesondere die Technik) unerlässlich waren.
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| colspan="3" | Uniformierung: Um ihn von den aktiven Leutnants zur See der Crews zu unterscheiden, trugen Sonderführer schmalere Achselstücke. Die Unterlagen der Achselstücke und die Kragenpatten waren in der Waffenfarbe der jeweiligen Fachrichtung (oft Blau für den technischen Dienst) gehalten.
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! colspan="3" | Einsatz im Bereich der U-Boot-Waffe
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| colspan="3" | Die Leutnants (Sonderführer) spielten eine Schlüsselrolle bei der Einführung neuer Technologien:
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| colspan="3" | Spezialisten für Ortung: Viele Sonderführer stammten von Firmen wie GEMA oder Atlas Elektronik. Sie leiteten Teile des Ortungslehrgangs, um das Personal an den komplexen Geräten wie dem Balkongerät oder dem Hohentwiel-Radar auszubilden.
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| colspan="3" | Wissenschaftliche Begleitung: Sie waren oft auf Booten vom Typ XXI anzutreffen, um während der ersten Testfahrten die akustischen Eigenschaften der Außenhülle zu messen.
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| colspan="3" | Dolmetscher und Experten: Sonderführer mit nautischem Wissen der Handelsmarine wurden oft in den Stützpunkten zur Koordination mit ausländischen Werftarbeitern oder als Fachberater für Hafenanlagen eingesetzt.
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| colspan="3" | Kriegsberichtserstatter im Status eines Sonderführers war ein ziviler Fachmann aus dem Medienbereich (Journalist, Fotograf oder Kameramann), der für die Berichterstattung in den Rang eines Offiziers erhoben wurde, ohne die reguläre militärische Laufbahn zu durchlaufen.
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! colspan="3" | Rang- und Laufbahnabzeichen
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| colspan="3" | Das Dienstgradabzeichen des Leutnant zur See bestanden aus vier nebeneinander liegenden silbernen Plattschnüren, wobei die innere Schnur oben das Knopfloch bildete. Der Leutnant zur See hatte keine Sternen ("Pickel") auf den Schulterstücken.
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| colspan="3" | Der Leutnant zur See trug einen goldenen Streifen von 1,6 cm Breite auf beiden Unterärmeln. Darüber einen goldgelb gestickten Stern als Laufbahnabzeichen.
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| colspan="3" | Der Leutnant zur See trug eine blaue Schirmmütze (als Kommandant meist mit weißem Überzieher). Auf dem Rand des Schirmes befand sich ein 7 mm breiter goldener, nach innen stumpf (rund) gezackter Streifen.
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! colspan="3" | Seeoffizierslaufbahn
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| colspan="3" | Der Seeoffizier ist der Führer von Kriegsschiffen, ihren Besatzungen und von Kriegsschiffsverbänden. Er ist in dieser Stellung für den Einsatz und die Verwendung aller Waffen verantwortlich. Durch bestehen der vorgeschriebenen Prüfungen erwirbt er sich die Berechtigung zum Führen eines Kriegsschiffes oder Verbandes über See. Im Verlauf seiner Ausbildung werden ihm darüber hinaus die für seine spätere Tätigkeit nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des allgemeinen Schiffsdienstes, der Taktik, der Navigation, der Waffenkunde und der Waffenverwendung vermittelt.
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| colspan="3" | Der Seeoffizier nimmt an Bord seinem Dienstgrad, seiner Vorbildung und Eignung entsprechend auf den verschiedenen Schiffstypen (Schlachtschiffe, Panzerschiffen, Kreuzern, Zerstörern, Torpedobooten, Unterseebooten u.dgl.) die Stellung als Verbandsführer, Kommandant, I. Offizier, Navigationsoffizier, Waffenleiter (Artillerie-, Torpedo-, Nachrichten-, Sperr-) sowie als [[Wachoffizier]], Divisions- und Zugoffizier ein. Er wird außerdem als Ausbildungsoffizier für den Offiziersnachwuchs auf den Schulschiffen verwandt. In fast allen Stellungen ist er Führer und Erzieher von Soldaten.
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| colspan="3" | Die Besetzung von Küstenbefestigungen, die Durchführung der militärischen Grundausbildung der Soldaten an Land macht vorübergehende Kommandierungen zu Marine-Artillerie-Abteilungen, Schiffsstammabteilungen u. dgl. notwendig, bei welchen er die Stellung eines Zugoffiziers, Kompaniechefs und Abteilungskommandeurs je nach Dienstgrad und Eignung bekleidet. Die Kommandierung an Land umfaßt auch die Ausbildung und Erziehung des Offiziers- und Unteroffiziersnachwuchses auf den Marineschulen und Unteroffizierslehrabteilungen. Neben den Kommandos im Truppendienst wird er zeitweise als Referent (Abteilungschef, Chef des Stabes, Amtschef, Inspekteur usw.) im Admiralstabs-, Schul-, Versuchs- und anderen Dienst bei höhreren Stäben und Kommand-Behörden und als Marine Attaché verwandt.
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| colspan="3" | In Hinblick auf die vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten unserer Kriegsschiffe sind Sprechkenntnisse (vor allem Englisch) von besonderem Vorteil. Die Förderung dieser Kenntnisse ist im Rahmen der Gesamtausbildung vorgesehen. Einige Seeoffiziere werden nach  Eignung und Bedarf zum Studium  zur Technischen Hochschule oder einer Universität kommandiert, daß mit Dissertation als Doktor abschließt. In besonderen Sprachlehrgängen besteht die Möglichkeit zur Ablegung der Dolmetscherprüfung.
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! colspan="3" | Seeoffiziersausbildung
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| colspan="3" | 3 Monate militärische [[Grundausbildung]].
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| colspan="3" | 5 Monate [[Bordausbildung]] auf einem Schulschiff oder anderen Überwassereinheiten der [[Kriegsmarine]]. Während dieser Zeit Ernennung zum Kadetten.
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| colspan="3" | 5 Monate Marineschule, abschließend mit der Seeoffiziershauptprüfung. Während dieser Zeit Beförderung zum Fähnrich zur See.
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| colspan="3" | 2 Monate Waffenlehrgänge.
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| colspan="3" | 8 Monate Frontdienst in der Flotte, während dieser Zeit Beförderung zum Oberfähnrich zur See.
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| colspan="3" | Nach insgesamt etwa 2 Jahren Beförderung zum Leutnant zur See
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| colspan="3" | Für einen kleinen Teil der Seeoffiziersanwärter ist ein etwa 3jähriges Kommando zur Luftwaffe (Seefliegerverbänden) vorgesehen. Die Kommandierung erfolgt vornehmlich auf Grund freiwilliger Meldungen. Die Beförderung im Rahmen des Jahrgangs und die weitere Verwendung in der Kriegsmarine bleiben von einer derartigen Kommandierung unberührt.
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! colspan="3" | Einstellungsbedingungen
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| colspan="3" | Besitz der deutschen Reichsangehörigkeit, Wehrwürdigkeit, Herkunft aus rein deutschem und artverwandten Blut; volle Wehrtauglichkeit, Besitz des Reifezeugnisses einer höheren Schule (Gymnasium, Oberschule) bzw. einer Lehranstalt, die auf Grund ministeriellen Erlasses dieser gleichgestellt ist. Das Lebensalter soll am Tage des Dienstantrittes nicht mehr als 22 Jahre betragen, die Höchstgrenze ist 24 Jahre. Körpergröße möglichst nicht unter 1,65 m. Von Wert ist die Zugehörigkeit zur Marine-HJ sowie der Besitz des HJ-Leistungsabzeichens, des Seesportabzeichens, des Deutschen Reichssportabzeichens oder des SA-Wehrabzeichens.
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| colspan="3" | '''Mindest-Sehleistung, Farbenunterscheidungsvermögen'''
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| colspan="3" | a) Für Seeoffiziersanwärter: Beiderseitig 6/8 oder auf dem besseren Auge 6/6, auf dem anderen mindestens 6/12 der regelrechten Sehleistung. Volles Farbunterscheidungsvermögen.
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| colspan="3" | b) Für Ingenieursoffiziersanwärter: Beiderseitig 6/12 oder auf dem besseren Auge 6/8, auf dem anderen mindestens 6/24, jedoch ausgleichbar. Keine Brillenträger. Leicht Farbenschwache (grün-anomale Trichromaten) zugelassen.
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| colspan="3" | c) Für Marinesanitätsanwärter: Wie Ingenieursoffiziersanwärter. In Ausnahmefällen, bei Mangel an Bewerbern, Brillenträger zugelassen unter der Voraussetzung, daß die Sehschärfe (mit Glas) mindestens 6/8 beiderseits oder auf dem besserem Auge 6/6, auf dem anderen mindesten 6/12 der regelrechten Sehleistung beträgt. Volles Farbunterscheidungsvermögen.
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| colspan="3" | d) Waffen- und Verwaltungsoffiziersanwärter: Wie Ingenieuroffiziersanwärter. In Ausnahmefällen, bei Mangel an Bewerbern, Brillenträger zugelassen unter der Voraussetzung, daß  auf dem besserem Auge (ohne Glas) mindestens 6/12 beträgt. Die Sehleistung auf dem schlechterem Auge kann gering sein. Farbenschwache als Ausnahmefall zugelassen.
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! colspan="3" | Besoldung und Zuschüsse
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| colspan="3" | Die Ausbildung des Offiziersnachwuchses bis zur Beförderung zum Offizier dauert etwa 2 Jahre. Während der Ausbildungszeit reicht die Besoldung für einen eingeschränkte Lebensführung aus.
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| colspan="3" | Die Marinesanitätsoffiziersanwärter werden in der Marineärtzlichen Akademie in Kiel untergebracht. Sie erhalten die Gebührnisse ihres Dienstgrades, müssen aber die Studienkosten (Vorstellungen, Prüfungen, Promotion, Instrumente usw.) selbst tragen. Die dienstgradmäßigen Gebührnisse der Soldaten sind jedoch, besonders in den letzten 3 Studienjahren, derart bemessen, daß sie wesentlich zu den Studienkosten beitragen können, so daß bei einfacher Lebensführung Zuschüsse von insgesamt 2500 RM erforderlich sein werden. Eine staatliche Unterstützung zur Bestreitung dieser Kosten wird außer einer Bücherbeihilfe nicht gewährt.
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! colspan="3" | Einstellung und Unterlagen
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| colspan="3" | Einstellungen finden am 1. Oktober jeden Jahres statt. Die Meldefristen werden jeweilig durch die Presse bekanntgegeben (im allgemeinen vom 1. Oktober des Vorjahres bis 15. Mai des Einstellungsjahres). Die Einstellungsgesuche mit den vollständigen Unterlagen sind am die Inspektion des Bildungswesen der Marine (Einstellungsabteilung) in Kiel einzureichen.
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| colspan="3" | Auf Grund der Kriegsverhältnisse können Schüler höherer Schulen, die ab 1. April des Einstellungsjahres die 8. Klasse besuchen, sich als Offiziersanwärter melden. Gemäß Richtlinien des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung kann das Reifezeugnis nach 6monatigen Besuch der 8. Klasse erteilt werden, sofern Führung und Klassenleistungen des Schülers diese Maßnahme rechtfertigen.
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| colspan="3" | '''Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizufügen:'''
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| colspan="3" | 1. Handschriftlich (vom Bewerber) geschriebener Lebenslauf mit 4 lose aufgeklebten, handwerklich hergestellten Paßbildern (3,7 : 5,2), den Bewerber zur Zeit der Bewerbung ohne Kopfbedeckung darstellend (möglichst je 1 Aufnahme von vorn und von der Seite [Profil]. Rückseite des Bildes mit Namen versehen.
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| colspan="3" | Der Lebenslauf soll enthalten:
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| colspan="3" | Ort und Tag der Geburt; Beruf des Vaters; Familienname der Mutter; Angaben, ob die Eltern noch leben oder ob ein überlebender oder geschiedener Elternteil sich wieder verheiratet hat; jetziger Wohnort der Eltern oder des Vormundes. Ferner Angaben über alle Geschwister, Großeltern väterliche- und mütterlicherseits (Berufe) und ob Verwandte in der Wehrmacht waren oder sind.Gründe für den Entschluß, zur Marine zu gehen und für die Wahl der angestrebten Laufbahn. Angabe, wann und wo für ein Gesuch um Einstellung in eine Offizierslaufbahn der Wehrmacht oder der Schutzpolizei vorgelegt worden sind.
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| colspan="3" | Darstellung des Bildungsgangs, nach der Zeitfolge geordnet, unter Hervorhebung besonderer Neigungen. Ferner sind zu erwähnen: erstere Krankheiten, häufiger Aufenthaltswechsel und alles, was hemmend auf den Ausbildungsgang eingewirkt hat. Es ist anzugeben welche Kenntnisse in der englischen Sprache und welche sonstigen Spachkenntnisse der Bewerber besitzt; ferner besondere Ereignisse, die von Einfluß auf den Lebens- oder Bildungsgang waren, ob sportliche Neigungen vorhanden und welche besonderen sportlichen Abzeichen erworben worden sind. Alles in fließender, knapper Schreibart darstellen, doch so, daß ein Bild von der Eigenart des Bewerbers ensteht. Die Angaben sind durch Unterschrift als wahrheitsgemäß zu bestätigen.
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| colspan="3" | 2. Namen und genaue Anschriften der Direktoren der in den drei letzten Jahren besuchten Schulen. Namen und Anschriften von drei Bürgen, die über den Bewerber selbst und über seine Familienverhältnisse auf Grund eigener genauer, nicht nur kurzfristiger Kentniss verantwortliche Auskunft geben können. Die Bürgen dürfen nicht im Verwandschafts- oder Vormundsverhätnis zu dem Bewerber stehen. Nach Möglichkeit soll einer der Bürgen Soldat sein oder gewesen sein. Der derzeitige Schuldirektor ist nicht als Bürge anzugeben. Weibliche Bürgen sind nicht zulässig. Auskünfte von Bürgen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, z.B. solche, die nur auf Grund einer Vorstellung urteilen, werden nicht gewertet.
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| colspan="3" | 3. Einverständniserklärung des Bewerbers, bei Einstellung als Offiziersanwärter der Kriegsmarine sich zum Dienst in der Wehrmacht auf unbegrenzte Zeit zu verpflichten (Muster ist im Merkblatt für den Eintritt in die Offizierslaufbahn der Kriegsmarine aufgeführt. Das Merkblatt ist vom Bewerber bei seinem zuständigen Wehrbezirkskommando bzw. Wehrmeldeamt oder der Inspektion des Bildungswesens der Marine anzufordern).
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| colspan="3" | 4. Eine Übersicht des genossenen Unterrichts (Beschaffung des Musters wie Ziffer 3), dazu das letzte Schulzeugnis und die Versetzungszeugnisse von der 6. Klasse an; das Reifezeugnis ist unaufgefordert nachzureichen. Bewerber, die nicht in die 8. Klasse versetzt worden sind oder die Reifeprüfung nicht bestanden haben, teilen dies umgehend der Inspektion des Bildungswesens der Marine mit. Weitere Unterlagen wie Leistungsbücher, Ehrenurkunden über sportliche Leistungen usw. sind den Gesuchen nicht beizulegen.
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| colspan="3" | 5. Schriftliche Einverständniserklärung des Vaters oder Vormundes (ist auf die gemäß Ziffer 3 einzureichende Einverständniserklärung des Bewerbers zu setzen).
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| colspan="3" | 6. Freischwimmerzeugnis.
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| colspan="3" | 7. Große Geburtsurkunde (nicht Familienstammbuch).
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| colspan="3" | 8. Abstammungsnachweis bis zu den Großeltern einschließlich  durch Vorlage des Ahnenpasses. Die Richtigkeit der Eintragungen muß durch den zuständigen Standesbeamten oder Kirchenbuchführer bescheinigt sein. Die Anforderung weiterer Nachweise bleibt vorbehalten. Die lückenlose Erbringung des Nachweises ist Angelegenheit des Bewerbers.
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| colspan="3" | 9. Angabe der Anschrift, wenn sie von der des Vaters oder Vormundes abweicht. Jede Änderung der Anschrift ist sofort zu melden.
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| colspan="3" | 10. Anschrift des zuständigen Wehrbezirkskommandos.
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| colspan="3" | Nach Eingang des Gesuches wird jeder Bewerber von dem für ihn zuständigen Wehrbezirkskommando zur wehrmachtätztlichen Voruntersuchung und späte durch die Inspektion des Bildungswesens zur Ablegung einer Eignungsprüfung sowie zur marinefachärztlichen Untersuchung nach Kiel einberufen. Ort und Zeit für die Prüfung und Untersuchung werden dem Bewerber mitgeteilt. Dauer etwa 2 bis 3 Tage. Für die Hin- und Rückreise wird ein Wehrmachtsfahrschein übersandt. Die Untersuchung erfolgt kostenlos, die Verpflegungskosten halten sich in mäßigen Grenzen.
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| colspan="3" | Gleichzeitige Bewerbung bei Kriegsmarine, Heer, Luftwaffe oder Schutzpolizei ist zwecklos, da auf Grund besonderer Vereinbarungen nur eine Stelle die Gesuche bearbeitet. Ebenso ist gleichzeitige Bewerbung für mehrere Offizierslaufbahnen der Kriegsmarine (Seeoffizier-, Ingenieursoffizier-, Marinesanitätsoffiziers, Waffenoffizier-, Verwaltungsoffizier) nicht erlaubt. Vormerkungen finden nicht statt. Rückfragen und Bitten um Zwischenbescheide sind zwecklos. Die endgültige Entscheidung über Annahme oder Ablehung erfolgt sobald als möglich.
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! colspan="3" | Literaturverweise
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| Oberkommando der Kriegsmarine || colspan="3" |  "Wie werde ich Offizier der Kriegsmarine ? (Kriegsausgabe)" - [https://www.zvab.com/servlet/BookDetailsPL?bi=19825201344&searchurl=ds%3D30%26rollup%3Don%26sortby%3D20%26tn%3DWie%2Bwerde%2Bich%2BOffizier%2Bder%2BKriegsmarine&cm_sp=snippet-_-srp0-_-title3 | → ZVAB - Antiquariat]
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2026, 09:08 Uhr

Oberfähnrich zur See ← Leutnant zur See → Oberleutnant zur SeeDienstgrade

Datenblatt: Leutnant zur See
Der Leutnant zur See war der erste echte Offiziersgrad der Kriegsmarine. Damit endete der Status als Offiziersanwärter, und der Soldat gehörte nun offiziell zum Offizierskorps.
Status und Rangordnung
Einordnung: Er war der niedrigste Rang der Leutnantsgruppe (Junior-Offiziere).
Beförderung: Die Ernennung erfolgte nach dem erfolgreichen Abschluss der Zeit als Oberfähnrich zur See und der Bestätigung durch den Kommandanten.
Einsatzrollen auf U-Booten
Auf einem U-Boot bekleidete ein Leutnant zur See typischerweise folgende Positionen:
II. Wachoffizier (II. W.O.): Er war verantwortlich für die Decks- und Geschützstationen (Flugabwehrkanone) sowie für die Verwaltung der Proviantvorräte.
I. Wachoffizier (I. W.O.): Bei Personalmangel oder auf kleineren Booten konnte ein erfahrener Leutnant zur See bereits diese Position übernehmen, die normalerweise einem Oberleutnant zur See vorbehalten war. Er war dann der direkte Stellvertreter des Kommandanten.
Spezialaufgabe Ortung: Er musste die Fachaufsicht über die Funkmaaten aus dem Ortungslehrgang führen und die taktische Relevanz der Horchergebnisse (beispielsweise bei der Annäherung eines Zerstörers) sofort bewerten.
Ausbildung und Baubelehrung
In einer Kriegsschiffbaulehrabteilung war der Leutnant zur See während der Baubelehrung bereits voll in die Schiffsabnahme integriert. Er leitete die Ausbildung der ihm unterstellten Matrosen direkt am Gerät.
Leutnant zur See der Reserve
Der Leutnant zur See der Reserve (Leutnant zur See d. R.) war ein Offizier, der nicht aus der aktiven Berufsoffizierslaufbahn (den sogenannten Crews) stammte, sondern für die Dauer des Krieges aus dem zivilen Leben oder dem Beurlaubtenstand eingezogen wurde.
Status und Herkunft
Definition: Diese Offiziere hatten vor dem Krieg oft eine zivile Ausbildung oder ein Studium (beispielsweise Nautik bei der Handelsmarine oder Ingenieurwesen) absolviert.
Unterscheidungsmerkmal: In den Ranglisten und auf Dokumenten wurde der Zusatz „der Reserve“ stets beigefügt. Äußerlich unterschieden sie sich durch die Uniform nicht von den aktiven Offizieren, was den Korpsgeist stärken sollte.
Rolle in der U-Boot-Waffe
Die Reserveoffiziere waren das Rückgrat der expandierenden U-Boot-Flotte, da die aktiven Crews den enormen Bedarf an Wachoffizieren für Neubauten vom Typ VII C und Typ XXI nicht decken konnten.
Handelsmarine-Hintergrund: Viele Leutnants zur See der Reserve kamen von der Handelsmarine. Sie besaßen oft eine überlegene Erfahrung in der praktischen Navigation und Seemannschaft gegenüber den sehr jungen aktiven Offiziersanwärtern.
Spezialisten: Aufgrund ihres zivilen Vorwissens wurden sie oft gezielt für den Ortungslehrgang geschult, da sie technisches Verständnis für die neuen Funkmessgeräte mitbrachten.
Aufstieg zum Kommandanten
Obwohl Reserveoffiziere anfangs seltener Kommandanten wurden, änderte sich dies im Verlauf des Krieges. Viele Leutnants zur See der Reserve bewährten sich als II. Wachoffizier oder I. Wachoffizier so exzellent, dass sie nach dem Kommandanten-Lehrgang eigene Boote erhielten.
Leutnant zur See (Kriegsoffizier)
Ein Leutnant zur See (Kriegsoffizier) war eine Besonderheit der personellen Expansion während des Krieges. Im Gegensatz zum Berufsoffizier oder dem Reserveoffizier stammte der Kriegsoffizier aus dem Korps der erfahrenen Unteroffiziere (meist Oberfeldwebel oder Stabsfeldwebel).
Definition und Status
Herkunft: Diese Laufbahn wurde für besonders bewährte Unteroffiziere geschaffen, die aufgrund ihrer Tapferkeit oder hervorragenden Leistungen im Einsatz für den Offiziersrang vorgeschlagen wurden.
Charakter: Es handelte sich um eine „Aufstiegslaufbahn“. Diese Männer besaßen eine enorme praktische Erfahrung, die den jungen Offiziersanwärtern der regulären Jahrgänge (Crews) oft fehlte.
Kennzeichnung: In den Ranglisten wurden sie mit dem Zusatz (Kriegsoffizier) geführt. In der Besatzungsstruktur eines U-Bootes genossen sie aufgrund ihres Alters und ihrer Erfahrung hohen Respekt bei der Mannschaft.
Einsatz in der U-Boot-Waffe
Die Kriegsoffiziere waren für die U-Boot-Waffe unverzichtbar, da sie das technische und praktische Rückgrat bildeten:
Wachoffizier: Sie dienten oft als II. Wachoffizier oder bei entsprechender Eignung als I. Wachoffizier.
Technische Expertise: Viele Kriegsoffiziere kamen aus der technischen Laufbahn. Ein Leutnant (Ing.) als Kriegsoffizier hatte oft jahrelang als Obermaschinist im Motorenraum eines Bootes vom Typ VII C gedient, bevor er befördert wurde.
Ortung: Aufgrund ihrer langjährigen Praxis war ihre Fähigkeit, die Ergebnisse aus dem Ortungslehrgang einzuordnen, exzellent. Sie konnten oft „am Klang“ erkennen, was junge Offiziere erst mühsam lernen mussten.
Leutnant zur See (Sonderführer)
Im Kontext der Kriegsmarine ist die Bezeichnung Leutnant zur See (Sonderführer) – korrekt: Sonderführer im Leutnantsrang (Z) – eine hybride Stellung. Sie wurde geschaffen, um zivile Fachleute (Ingenieure, Nautiker oder Wissenschaftler oder auch PK-Leuten) ohne vollständige Offiziersausbildung in die Hierarchie einzugliedern.
Definition und Status des Sonderführers
Einordnung: Der Sonderführer war kein Offizier im Sinne der Laufbahnverordnung, sondern eine Person mit „offiziersähnlicher“ Stellung. Er wurde aufgrund seiner Spezialkenntnisse ernannt, die für die Seekriegsführung (insbesondere die Technik) unerlässlich waren.
Uniformierung: Um ihn von den aktiven Leutnants zur See der Crews zu unterscheiden, trugen Sonderführer schmalere Achselstücke. Die Unterlagen der Achselstücke und die Kragenpatten waren in der Waffenfarbe der jeweiligen Fachrichtung (oft Blau für den technischen Dienst) gehalten.
Einsatz im Bereich der U-Boot-Waffe
Die Leutnants (Sonderführer) spielten eine Schlüsselrolle bei der Einführung neuer Technologien:
Spezialisten für Ortung: Viele Sonderführer stammten von Firmen wie GEMA oder Atlas Elektronik. Sie leiteten Teile des Ortungslehrgangs, um das Personal an den komplexen Geräten wie dem Balkongerät oder dem Hohentwiel-Radar auszubilden.
Wissenschaftliche Begleitung: Sie waren oft auf Booten vom Typ XXI anzutreffen, um während der ersten Testfahrten die akustischen Eigenschaften der Außenhülle zu messen.
Dolmetscher und Experten: Sonderführer mit nautischem Wissen der Handelsmarine wurden oft in den Stützpunkten zur Koordination mit ausländischen Werftarbeitern oder als Fachberater für Hafenanlagen eingesetzt.
Kriegsberichtserstatter im Status eines Sonderführers war ein ziviler Fachmann aus dem Medienbereich (Journalist, Fotograf oder Kameramann), der für die Berichterstattung in den Rang eines Offiziers erhoben wurde, ohne die reguläre militärische Laufbahn zu durchlaufen.
Rang- und Laufbahnabzeichen
Das Dienstgradabzeichen des Leutnant zur See bestanden aus vier nebeneinander liegenden silbernen Plattschnüren, wobei die innere Schnur oben das Knopfloch bildete. Der Leutnant zur See hatte keine Sternen ("Pickel") auf den Schulterstücken.
Der Leutnant zur See trug einen goldenen Streifen von 1,6 cm Breite auf beiden Unterärmeln. Darüber einen goldgelb gestickten Stern als Laufbahnabzeichen.
Der Leutnant zur See trug eine blaue Schirmmütze (als Kommandant meist mit weißem Überzieher). Auf dem Rand des Schirmes befand sich ein 7 mm breiter goldener, nach innen stumpf (rund) gezackter Streifen.
Seeoffizierslaufbahn
Der Seeoffizier ist der Führer von Kriegsschiffen, ihren Besatzungen und von Kriegsschiffsverbänden. Er ist in dieser Stellung für den Einsatz und die Verwendung aller Waffen verantwortlich. Durch bestehen der vorgeschriebenen Prüfungen erwirbt er sich die Berechtigung zum Führen eines Kriegsschiffes oder Verbandes über See. Im Verlauf seiner Ausbildung werden ihm darüber hinaus die für seine spätere Tätigkeit nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des allgemeinen Schiffsdienstes, der Taktik, der Navigation, der Waffenkunde und der Waffenverwendung vermittelt.
Der Seeoffizier nimmt an Bord seinem Dienstgrad, seiner Vorbildung und Eignung entsprechend auf den verschiedenen Schiffstypen (Schlachtschiffe, Panzerschiffen, Kreuzern, Zerstörern, Torpedobooten, Unterseebooten u.dgl.) die Stellung als Verbandsführer, Kommandant, I. Offizier, Navigationsoffizier, Waffenleiter (Artillerie-, Torpedo-, Nachrichten-, Sperr-) sowie als Wachoffizier, Divisions- und Zugoffizier ein. Er wird außerdem als Ausbildungsoffizier für den Offiziersnachwuchs auf den Schulschiffen verwandt. In fast allen Stellungen ist er Führer und Erzieher von Soldaten.
Die Besetzung von Küstenbefestigungen, die Durchführung der militärischen Grundausbildung der Soldaten an Land macht vorübergehende Kommandierungen zu Marine-Artillerie-Abteilungen, Schiffsstammabteilungen u. dgl. notwendig, bei welchen er die Stellung eines Zugoffiziers, Kompaniechefs und Abteilungskommandeurs je nach Dienstgrad und Eignung bekleidet. Die Kommandierung an Land umfaßt auch die Ausbildung und Erziehung des Offiziers- und Unteroffiziersnachwuchses auf den Marineschulen und Unteroffizierslehrabteilungen. Neben den Kommandos im Truppendienst wird er zeitweise als Referent (Abteilungschef, Chef des Stabes, Amtschef, Inspekteur usw.) im Admiralstabs-, Schul-, Versuchs- und anderen Dienst bei höhreren Stäben und Kommand-Behörden und als Marine Attaché verwandt.
In Hinblick auf die vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten unserer Kriegsschiffe sind Sprechkenntnisse (vor allem Englisch) von besonderem Vorteil. Die Förderung dieser Kenntnisse ist im Rahmen der Gesamtausbildung vorgesehen. Einige Seeoffiziere werden nach Eignung und Bedarf zum Studium zur Technischen Hochschule oder einer Universität kommandiert, daß mit Dissertation als Doktor abschließt. In besonderen Sprachlehrgängen besteht die Möglichkeit zur Ablegung der Dolmetscherprüfung.
Seeoffiziersausbildung
3 Monate militärische Grundausbildung.
5 Monate Bordausbildung auf einem Schulschiff oder anderen Überwassereinheiten der Kriegsmarine. Während dieser Zeit Ernennung zum Kadetten.
5 Monate Marineschule, abschließend mit der Seeoffiziershauptprüfung. Während dieser Zeit Beförderung zum Fähnrich zur See.
2 Monate Waffenlehrgänge.
8 Monate Frontdienst in der Flotte, während dieser Zeit Beförderung zum Oberfähnrich zur See.
Nach insgesamt etwa 2 Jahren Beförderung zum Leutnant zur See
Für einen kleinen Teil der Seeoffiziersanwärter ist ein etwa 3jähriges Kommando zur Luftwaffe (Seefliegerverbänden) vorgesehen. Die Kommandierung erfolgt vornehmlich auf Grund freiwilliger Meldungen. Die Beförderung im Rahmen des Jahrgangs und die weitere Verwendung in der Kriegsmarine bleiben von einer derartigen Kommandierung unberührt.
Einstellungsbedingungen
Besitz der deutschen Reichsangehörigkeit, Wehrwürdigkeit, Herkunft aus rein deutschem und artverwandten Blut; volle Wehrtauglichkeit, Besitz des Reifezeugnisses einer höheren Schule (Gymnasium, Oberschule) bzw. einer Lehranstalt, die auf Grund ministeriellen Erlasses dieser gleichgestellt ist. Das Lebensalter soll am Tage des Dienstantrittes nicht mehr als 22 Jahre betragen, die Höchstgrenze ist 24 Jahre. Körpergröße möglichst nicht unter 1,65 m. Von Wert ist die Zugehörigkeit zur Marine-HJ sowie der Besitz des HJ-Leistungsabzeichens, des Seesportabzeichens, des Deutschen Reichssportabzeichens oder des SA-Wehrabzeichens.
Mindest-Sehleistung, Farbenunterscheidungsvermögen
a) Für Seeoffiziersanwärter: Beiderseitig 6/8 oder auf dem besseren Auge 6/6, auf dem anderen mindestens 6/12 der regelrechten Sehleistung. Volles Farbunterscheidungsvermögen.
b) Für Ingenieursoffiziersanwärter: Beiderseitig 6/12 oder auf dem besseren Auge 6/8, auf dem anderen mindestens 6/24, jedoch ausgleichbar. Keine Brillenträger. Leicht Farbenschwache (grün-anomale Trichromaten) zugelassen.
c) Für Marinesanitätsanwärter: Wie Ingenieursoffiziersanwärter. In Ausnahmefällen, bei Mangel an Bewerbern, Brillenträger zugelassen unter der Voraussetzung, daß die Sehschärfe (mit Glas) mindestens 6/8 beiderseits oder auf dem besserem Auge 6/6, auf dem anderen mindesten 6/12 der regelrechten Sehleistung beträgt. Volles Farbunterscheidungsvermögen.
d) Waffen- und Verwaltungsoffiziersanwärter: Wie Ingenieuroffiziersanwärter. In Ausnahmefällen, bei Mangel an Bewerbern, Brillenträger zugelassen unter der Voraussetzung, daß auf dem besserem Auge (ohne Glas) mindestens 6/12 beträgt. Die Sehleistung auf dem schlechterem Auge kann gering sein. Farbenschwache als Ausnahmefall zugelassen.
Besoldung und Zuschüsse
Die Ausbildung des Offiziersnachwuchses bis zur Beförderung zum Offizier dauert etwa 2 Jahre. Während der Ausbildungszeit reicht die Besoldung für einen eingeschränkte Lebensführung aus.
Die Marinesanitätsoffiziersanwärter werden in der Marineärtzlichen Akademie in Kiel untergebracht. Sie erhalten die Gebührnisse ihres Dienstgrades, müssen aber die Studienkosten (Vorstellungen, Prüfungen, Promotion, Instrumente usw.) selbst tragen. Die dienstgradmäßigen Gebührnisse der Soldaten sind jedoch, besonders in den letzten 3 Studienjahren, derart bemessen, daß sie wesentlich zu den Studienkosten beitragen können, so daß bei einfacher Lebensführung Zuschüsse von insgesamt 2500 RM erforderlich sein werden. Eine staatliche Unterstützung zur Bestreitung dieser Kosten wird außer einer Bücherbeihilfe nicht gewährt.
Einstellung und Unterlagen
Einstellungen finden am 1. Oktober jeden Jahres statt. Die Meldefristen werden jeweilig durch die Presse bekanntgegeben (im allgemeinen vom 1. Oktober des Vorjahres bis 15. Mai des Einstellungsjahres). Die Einstellungsgesuche mit den vollständigen Unterlagen sind am die Inspektion des Bildungswesen der Marine (Einstellungsabteilung) in Kiel einzureichen.
Auf Grund der Kriegsverhältnisse können Schüler höherer Schulen, die ab 1. April des Einstellungsjahres die 8. Klasse besuchen, sich als Offiziersanwärter melden. Gemäß Richtlinien des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung kann das Reifezeugnis nach 6monatigen Besuch der 8. Klasse erteilt werden, sofern Führung und Klassenleistungen des Schülers diese Maßnahme rechtfertigen.
Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizufügen:
1. Handschriftlich (vom Bewerber) geschriebener Lebenslauf mit 4 lose aufgeklebten, handwerklich hergestellten Paßbildern (3,7 : 5,2), den Bewerber zur Zeit der Bewerbung ohne Kopfbedeckung darstellend (möglichst je 1 Aufnahme von vorn und von der Seite [Profil]. Rückseite des Bildes mit Namen versehen.
Der Lebenslauf soll enthalten:
Ort und Tag der Geburt; Beruf des Vaters; Familienname der Mutter; Angaben, ob die Eltern noch leben oder ob ein überlebender oder geschiedener Elternteil sich wieder verheiratet hat; jetziger Wohnort der Eltern oder des Vormundes. Ferner Angaben über alle Geschwister, Großeltern väterliche- und mütterlicherseits (Berufe) und ob Verwandte in der Wehrmacht waren oder sind.Gründe für den Entschluß, zur Marine zu gehen und für die Wahl der angestrebten Laufbahn. Angabe, wann und wo für ein Gesuch um Einstellung in eine Offizierslaufbahn der Wehrmacht oder der Schutzpolizei vorgelegt worden sind.
Darstellung des Bildungsgangs, nach der Zeitfolge geordnet, unter Hervorhebung besonderer Neigungen. Ferner sind zu erwähnen: erstere Krankheiten, häufiger Aufenthaltswechsel und alles, was hemmend auf den Ausbildungsgang eingewirkt hat. Es ist anzugeben welche Kenntnisse in der englischen Sprache und welche sonstigen Spachkenntnisse der Bewerber besitzt; ferner besondere Ereignisse, die von Einfluß auf den Lebens- oder Bildungsgang waren, ob sportliche Neigungen vorhanden und welche besonderen sportlichen Abzeichen erworben worden sind. Alles in fließender, knapper Schreibart darstellen, doch so, daß ein Bild von der Eigenart des Bewerbers ensteht. Die Angaben sind durch Unterschrift als wahrheitsgemäß zu bestätigen.
2. Namen und genaue Anschriften der Direktoren der in den drei letzten Jahren besuchten Schulen. Namen und Anschriften von drei Bürgen, die über den Bewerber selbst und über seine Familienverhältnisse auf Grund eigener genauer, nicht nur kurzfristiger Kentniss verantwortliche Auskunft geben können. Die Bürgen dürfen nicht im Verwandschafts- oder Vormundsverhätnis zu dem Bewerber stehen. Nach Möglichkeit soll einer der Bürgen Soldat sein oder gewesen sein. Der derzeitige Schuldirektor ist nicht als Bürge anzugeben. Weibliche Bürgen sind nicht zulässig. Auskünfte von Bürgen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, z.B. solche, die nur auf Grund einer Vorstellung urteilen, werden nicht gewertet.
3. Einverständniserklärung des Bewerbers, bei Einstellung als Offiziersanwärter der Kriegsmarine sich zum Dienst in der Wehrmacht auf unbegrenzte Zeit zu verpflichten (Muster ist im Merkblatt für den Eintritt in die Offizierslaufbahn der Kriegsmarine aufgeführt. Das Merkblatt ist vom Bewerber bei seinem zuständigen Wehrbezirkskommando bzw. Wehrmeldeamt oder der Inspektion des Bildungswesens der Marine anzufordern).
4. Eine Übersicht des genossenen Unterrichts (Beschaffung des Musters wie Ziffer 3), dazu das letzte Schulzeugnis und die Versetzungszeugnisse von der 6. Klasse an; das Reifezeugnis ist unaufgefordert nachzureichen. Bewerber, die nicht in die 8. Klasse versetzt worden sind oder die Reifeprüfung nicht bestanden haben, teilen dies umgehend der Inspektion des Bildungswesens der Marine mit. Weitere Unterlagen wie Leistungsbücher, Ehrenurkunden über sportliche Leistungen usw. sind den Gesuchen nicht beizulegen.
5. Schriftliche Einverständniserklärung des Vaters oder Vormundes (ist auf die gemäß Ziffer 3 einzureichende Einverständniserklärung des Bewerbers zu setzen).
6. Freischwimmerzeugnis.
7. Große Geburtsurkunde (nicht Familienstammbuch).
8. Abstammungsnachweis bis zu den Großeltern einschließlich durch Vorlage des Ahnenpasses. Die Richtigkeit der Eintragungen muß durch den zuständigen Standesbeamten oder Kirchenbuchführer bescheinigt sein. Die Anforderung weiterer Nachweise bleibt vorbehalten. Die lückenlose Erbringung des Nachweises ist Angelegenheit des Bewerbers.
9. Angabe der Anschrift, wenn sie von der des Vaters oder Vormundes abweicht. Jede Änderung der Anschrift ist sofort zu melden.
10. Anschrift des zuständigen Wehrbezirkskommandos.
Nach Eingang des Gesuches wird jeder Bewerber von dem für ihn zuständigen Wehrbezirkskommando zur wehrmachtätztlichen Voruntersuchung und späte durch die Inspektion des Bildungswesens zur Ablegung einer Eignungsprüfung sowie zur marinefachärztlichen Untersuchung nach Kiel einberufen. Ort und Zeit für die Prüfung und Untersuchung werden dem Bewerber mitgeteilt. Dauer etwa 2 bis 3 Tage. Für die Hin- und Rückreise wird ein Wehrmachtsfahrschein übersandt. Die Untersuchung erfolgt kostenlos, die Verpflegungskosten halten sich in mäßigen Grenzen.
Gleichzeitige Bewerbung bei Kriegsmarine, Heer, Luftwaffe oder Schutzpolizei ist zwecklos, da auf Grund besonderer Vereinbarungen nur eine Stelle die Gesuche bearbeitet. Ebenso ist gleichzeitige Bewerbung für mehrere Offizierslaufbahnen der Kriegsmarine (Seeoffizier-, Ingenieursoffizier-, Marinesanitätsoffiziers, Waffenoffizier-, Verwaltungsoffizier) nicht erlaubt. Vormerkungen finden nicht statt. Rückfragen und Bitten um Zwischenbescheide sind zwecklos. Die endgültige Entscheidung über Annahme oder Ablehung erfolgt sobald als möglich.
Literaturverweise
Oberkommando der Kriegsmarine "Wie werde ich Offizier der Kriegsmarine ? (Kriegsausgabe)" - | → ZVAB - Antiquariat
Adolf Schlicht/John R. Angolia "Deutsche Wehrmacht-Uniformierung und Ausrüstung 1933 - 1945- Band 2 Die Kriegsmarine" - Motorbuchverlag 1995 - S. 122 - 127, 199, 200, 201. | → Amazon
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