Günther Zedelius: Unterschied zwischen den Versionen
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| 21.07.1944 - 27.08.1944 || colspan="3" | [[Zur Verfügung]] der [[8. U-Flottille]], Danzig. Vom Kommando enthoben wegen Mißhandlung Untergebener und zu 6 Wochen verschärften Arrest verurteilt. Es folgten Rangverlust und Entlassung aus dem Offizierskorps. | | 21.07.1944 - 27.08.1944 || colspan="3" | [[Zur Verfügung]] der [[8. U-Flottille]], Danzig. Vom Kommando enthoben wegen Mißhandlung Untergebener und zu 6 Wochen verschärften Arrest verurteilt. Es folgten Rangverlust und Entlassung aus dem Offizierskorps. | ||
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| − | | 28.08.1944 || colspan="3" | Zu den Soldaten des Beurlaubtenstandes (Reservisten) übergeführt. | + | | 28.08.1944 || colspan="3" | Zu den [[Soldat im Beurlaubtenstand|Soldaten des Beurlaubtenstandes]] (Reservisten) übergeführt. |
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| 28.08.1944 - 16.11.1944 || colspan="3" | [[Zur Verfügung]] der [[Stabsabteilung Personalbüro der U-Boote]], Danzig. | | 28.08.1944 - 16.11.1944 || colspan="3" | [[Zur Verfügung]] der [[Stabsabteilung Personalbüro der U-Boote]], Danzig. | ||
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| colspan="3" | Während der Ausbildungsphase von U 637 in der Ostsee kam es zu massiven Überschreitungen der Disziplinargewalt durch den Kommandanten. Zedelius wurde vorgeworfen, Untergebene körperlich misshandelt und entwürdigend behandelt zu haben. Dies führte am 21.07.1944 zu seiner sofortigen Enthebung vom Kommando. Das zuständige Marinekriegsgericht verurteilte ihn zu sechs Wochen verschärftem Arrest. | | colspan="3" | Während der Ausbildungsphase von U 637 in der Ostsee kam es zu massiven Überschreitungen der Disziplinargewalt durch den Kommandanten. Zedelius wurde vorgeworfen, Untergebene körperlich misshandelt und entwürdigend behandelt zu haben. Dies führte am 21.07.1944 zu seiner sofortigen Enthebung vom Kommando. Das zuständige Marinekriegsgericht verurteilte ihn zu sechs Wochen verschärftem Arrest. | ||
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| − | | colspan="3" | Die Strafe hatte weitreichende Folgen für seinen Status: | + | | colspan="3" | '''Die Strafe hatte weitreichende Folgen für seinen Status:''' |
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| colspan="3" | Rangverlust: Ihm wurde der Offiziersrang (Oberleutnant zur See) aberkannt. | | colspan="3" | Rangverlust: Ihm wurde der Offiziersrang (Oberleutnant zur See) aberkannt. | ||
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| colspan="3" | Statuswechsel: Am 28.08.1944 erfolgte die Überführung in den „Beurlaubtenstand“. Damit verlor er alle Privilegien eines aktiven Soldaten und wurde als einfacher Matrose (Reservist) geführt. | | colspan="3" | Statuswechsel: Am 28.08.1944 erfolgte die Überführung in den „Beurlaubtenstand“. Damit verlor er alle Privilegien eines aktiven Soldaten und wurde als einfacher Matrose (Reservist) geführt. | ||
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| − | | colspan="3" | Hintergrund der Härte | + | | colspan="3" | '''Hintergrund der Härte''' |
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| colspan="3" | Dass ein amtierender U-Boot-Kommandant in dieser Phase des Krieges (nach der Invasion in der Normandie) so drakonisch bestraft wurde, unterstreicht die Schwere der Verfehlungen. Die Marineführung wollte damit ein deutliches Zeichen gegen die Zersetzung der inneren Führung und gegen Willkür an Bord setzen, um die Moral der U-Boot-Waffe nicht zu gefährden. | | colspan="3" | Dass ein amtierender U-Boot-Kommandant in dieser Phase des Krieges (nach der Invasion in der Normandie) so drakonisch bestraft wurde, unterstreicht die Schwere der Verfehlungen. Die Marineführung wollte damit ein deutliches Zeichen gegen die Zersetzung der inneren Führung und gegen Willkür an Bord setzen, um die Moral der U-Boot-Waffe nicht zu gefährden. | ||
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| − | | colspan="3" | Der konkrete Anlass der Enthebung | + | | colspan="3" | '''Der konkrete Anlass der Enthebung''' |
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| colspan="3" | Die Misshandlungen ereigneten sich während der Einfahr- und Ausbildungszeit in der Ostsee im Sommer 1944. Zedelius galt als extrem jähzornig und führte das Boot mit einer Härte, die weit über das damals übliche (und ohnehin strenge) Maß hinausging. | | colspan="3" | Die Misshandlungen ereigneten sich während der Einfahr- und Ausbildungszeit in der Ostsee im Sommer 1944. Zedelius galt als extrem jähzornig und führte das Boot mit einer Härte, die weit über das damals übliche (und ohnehin strenge) Maß hinausging. | ||
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| colspan="3" | Mangelnde Selbsterkenntnis: Zedelius zeigte während der Verhandlung vor dem Marinekriegsgericht kaum Reue und verteidigte sein Handeln als notwendige „Härteerziehung“ für den kommenden Fronteinsatz. | | colspan="3" | Mangelnde Selbsterkenntnis: Zedelius zeigte während der Verhandlung vor dem Marinekriegsgericht kaum Reue und verteidigte sein Handeln als notwendige „Härteerziehung“ für den kommenden Fronteinsatz. | ||
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| − | | colspan="3" | Die juristische und militärische Einordnung | + | | colspan="3" | '''Die juristische und militärische Einordnung''' |
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| colspan="3" | Das Urteil fiel in eine Zeit, in der die Marineführung unter Großadmiral Dönitz zwar bedingungslosen Gehorsam forderte, aber gleichzeitig extrem sensibel auf die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Kommandant und Besatzung reagierte („Der Kommandant als Vater der Besatzung“). | | colspan="3" | Das Urteil fiel in eine Zeit, in der die Marineführung unter Großadmiral Dönitz zwar bedingungslosen Gehorsam forderte, aber gleichzeitig extrem sensibel auf die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Kommandant und Besatzung reagierte („Der Kommandant als Vater der Besatzung“). | ||
Aktuelle Version vom 13. März 2026, 12:24 Uhr
Alois Zech ← Günther Zedelius → Dietrich Zehle
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Alois Zech ← Günther Zedelius → Dietrich Zehle
