KTB U 25 - 2. Unternehmung Seite 6
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Version vom 24. Dezember 2023, 11:46 Uhr von Andreas (Diskussion | Beiträge)
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21.01.1940 | |||
12.00 - Qu. 7683 AM. Getaucht. Torpedoumstellen. | |||
18.00 - Schwere See, lange Dünung. Kurs 180°. Keine Beobachtungen. Waffenverwendung nicht möglich. | |||
22.01.1940 | |||
West. Ausgang Kanal | |||
00.00 - Qu. 3321 BE, langsam abschwächende Winde aus SSO (5-6), gute Sicht. Keine Beobachtungen. Die Wettermeldung eines U-Bootes läßt Schlüsse zu, daß ein Boot in unmittelbarer Nähe steht. | |||
Gem. F.T. vom B.d.U. läuft heute ein Geleitzug mit 11 sm von Gibraltar aus. Ich hoffe, daß U 44 als Fühlungshalter eintritt. Nach bisher vorliegenden Unterlagen gehen schnelle Geleitzüge abgesetzt von der Küste (Finisterre). Ich steuere weiter 180° und gehe abends auf Kurs Cap Villano. | |||
07.45 - Qu. 3617 BE, sehr geringer Wind aus S, lange Dünung, klarer Himmel, sehr gute Sicht. Nach Sternbesteck Versetzung 280°, 21 sm. H.F. 180°. Angriffswetter. | |||
09.35 - Qu. 3643 BE, weitere Wetterbesserung. Rauchwolken in Sicht. Vorausgenommen Kurs 230°. | |||
10.05 - Getaucht. Zum Angriff angesetzt. | |||
11.04 - Kurz vor dem Schuß norwegisches Hoheitsabzeichen ausgemacht. Aufgetaucht. Warnungsschuß vor den Bug. Dampfer stoppt. | |||
11.08 - Auf Grund fehlerhafter Beobachtung (Klar machen eines Heckgeschützes auf den Dampfer), Alarm. Vorgelaufen in Schußposition. | |||
11.38 - Aufgetaucht, da kein Völkerrechtswiedriges Verhalten des Dampfers zu bemerken. E = 4500 m. 3. Schuß vor den Bug. Dampfer setzt 2 Boote, darunter ein sehr gutes Motorboot, aus. Der große Abstand wird beibehalten, da Dampfer sehr verdächtig erscheint. | |||
Vernehmung des Kapitäns und Durchsicht der Papiere ergibt folgendes Resultat: Dampfer "Songa" (2595 t) unter norwegischer Flagge, hatte Namen und Nationalität erst kurz vor der Ausreise aus New York auf telegraphische Anweisung angenommen, vorher: "Ada" unter Panamaflagge. Reeder ist Otto Behnke ....................... (bis 1938 Danzig) ! Dampfer ist somit engl. Eigentum. Außerdem ist absolute Bannware an Bord: Baumwolle, Textilwaren, Ersatzteile für Automobile und Maschinen, nach Angabe des Kapitäns wohl mindestens die Hälfte der Ladung unbedingtes Banngut. Bestimmungshafen Antwerpen-Rotterdam. Kapitän sagt aus, daß er bereits auf die Möglichkeit hingewiesen sei, und damit rechne eine feindliche Kontrollstation anzulaufen, also fdl. Bestimmung des Banngutes. (St. Kr. Bef. Nr. 126). | |||
Die ganze Besatzung befand sich schon in den beiden wohlausgerüsteten Booten, (Motorboot mit Kutter im Schlepp) und hatte anscheinend schon mit Versenkung des Dampfers gerechnet. | |||
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